Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 07.07.2014 - S 2 KA 277/14 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- SG Düsseldorf, 07.11.2018 - S 2 KA 278/14
Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss
Am 18.08.2014 hat der Beklagte sämtliche bestehenden bzw. noch entstehen-den Forderungen, insbesondere Kostenerstattungsansprüche gegen die AOK Rheinland/Hamburg aus den sozialgerichtlichen Verfahren S 2 KA 278/14, S 2 KA 277/14 ER (SG Düsseldorf) und dem Verfahren PST-0000/14 vor der Prü-fungsstelle sowie hieraus eventuell resultierender Rechtsmittelverfahren, an den Prozessbevollmächtigten des Beklagten abgetreten.Mit Beschluss vom 07.07.2014 - S 2 KA 277/14 ER - hat das SG Düsseldorf den Antrag der Klägerin auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ab-gelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den üb-rigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Akten S 2 KA 29/08 ER und S 2 KA 277/14 ER Bezug genommen.
Die spätere Abtretungsvereinbarung vom 18.08.2014 hat mit der Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.04.2014 in der Streitsache S 2 KA 29/08 nichts zu tun, sondern bezieht sich auf mögliche Kostenerstattungsan-sprüche aus dem vorliegenden Rechtsstreit S 2 KA 278/14, dem vorangegan-genen Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes S 2 KA 277/14 ER und dem Verfahren vor der Prüfungsstelle PST-000/14 sowie den hieraus eventuell resultierenden Rechtsmittelverfahren.
Etwas irritierend erscheint auf den ersten Blick allein, dass in der Einziehungs-vollmacht vom 23.06.2014 zu dem dort bezeichneten Kostenfestsetzungsbe-schluss vom 29.04.2014 ein falsches gerichtliches Aktenzeichen angegeben wird, nämlich S 2 KA 277/14.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14
Vertragsarztangelegenheiten
Die Abtretung beziehe sich allein auf mögliche Ansprüche aus den von der Antragstellerin betriebenen sozialgerichtlichen Verfahren S 2 KA 278/14, S 2 KA 277/14 ER sowie dem Verfahren PST-0321/14 vor der Prüfstelle der KZV Nordrhein und etwaigen Rechtsmittelverfahren.