Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 05.08.2010 - S 2 KA 308/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 05.08.2010 - S 2 KA 308/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer …
Das SG hat den Antrag der Beigeladenen zu 1., auch hinsichtlich der Dialysepatienten, die am 10.11.2008 noch nicht in ihrer Praxis in S versorgt wurden, die sofortige Vollziehung der Zweigpraxisgenehmigung anzuordnen sowie den Antrag des Klägers auf Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung mit Beschluss vom 5.8.2010 - S 2 KA 308/10 ER - zurückgewiesen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10
Vertragsarztangelegenheiten
Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2010 - Az.: S 2 KA 308/10 ER - aufzuheben und die sofortige Vollziehung der der Antragstellerin erteilten Dialyse-Zweigpraxisgenehmigung vom 10.11.2008 - Az. 000 - uneingeschränkt anzuordnen.a) den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2010 - S 2 KA 308/10 ER - insoweit aufzuheben, als der Antrag des Beigeladenen auf Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin vom 10.11.2008 und auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Beigeladenen zurückgewiesen wurde.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10
Rechtsbeziehungen von Vertragsärzten und gesetzlichen Krankenkassen; Regelwerk …
Parallel zum Berufungsverfahren haben der Kläger und die Beigeladene zu 1) sich mit Beschwerden gegen den Beschluss des SG Düsseldorf vom 05.08.2010 (S 2 KA 308/10 ER) gewendet, mit dem ihre Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurden. - SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 2 KA 188/09
Vertragsarztangelegenheiten
Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte, der Akte S 2 KA 308/10 ER sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, Bezug genommen. - SG Düsseldorf, 11.08.2010 - S 12 KA 188/09 Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte, der Akte S 2 KA 308/10 ER sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, Bezug genommen.