Rechtsprechung
   SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42131
SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13 ER (https://dejure.org/2013,42131)
SG Detmold, Entscheidung vom 22.10.2013 - S 2 SO 309/13 ER (https://dejure.org/2013,42131)
SG Detmold, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - S 2 SO 309/13 ER (https://dejure.org/2013,42131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerstbehinderten auf einen Integrationshelfer für den Schulbesuch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13
    Grundsätzlich kommen alle Maßnahmen in Betracht, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az.: B 8 SO 30/10 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13
    Erforderlich ist aber, dass im Rahmen der in Rede stehenden Förderung Maßnahmen erfolgen, die den Schulbesuch erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2008, Az.: L 9 SO 8/08).
  • SG Detmold, 23.09.2014 - S 2 SO 315/13
    Auszug aus SG Detmold, 22.10.2013 - S 2 SO 309/13
    Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens S 2 SO 315/13 weitere Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme auch der Kosten des Integrationshelfers für die Stunden, da der Antragsteller an der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, zu gewähren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 20 SO 482/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form von Hilfen zu einer

    In vergleichbaren Fällen seien Sozialhilfeträger (vorläufig) zur Finanzierung von Integrationshelfern im Wege der Eingliederungshilfe verpflichtet worden (SG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2012 - S 17 SO 220/11; SG Detmold; Beschluss vom 22.10.2013 - S 2 SO 309/13 ER, nachgehend Beschluss des Senats vom 15.01.2014 - L 20 SO 477/13 B ER).
  • SG Detmold, 23.09.2014 - S 2 SO 315/13
    Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten auf die Gerichtsakte und die beigezogene Akte des Verwaltungsverfahrens sowie die Akte des Eilverfahrens S 2 SO 309/13 ER Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht