Rechtsprechung
SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für die Haushaltsauflösung anlässlich eines Umzugs von der ehemaligen Wohnung in ein Pflegeheim; Prüfung der Notwendigkeit des Auszugs aus der bisherigen Wohnung im Rahmen der Übernahme der doppelten Unterkunftskosten (sog. Überschneidungskosten)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umzug eines Sozialhilfebedürftigen in ein Pflegeheim: Sozialhilfeträger muss Mietkosten bis zur Wirksamkeit der Kündigung als einkommensmindernd berücksichtigen - Mieter steht wegen Umzugs in Pflegeheim kein außerordentliches Kündigungsrecht zu
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 856
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und …
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm mögliche und zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.210 - L 2 SO 2078/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09).Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat für den Fall von Mietzinsverpflichtungen, die dadurch entstanden sind, dass die Kündigung der bisherigen Wohnung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurfte und das Genehmigungsverfahren nicht früher abgeschlossen werden konnte, entschieden, dass dem Sozialhilferecht kein Strukturprinzip zu entnehmen ist, das es rechtfertigen könnte, das wirtschaftliche Risiko für die aus dieser staatlichen Inschutznahme resultierenden Mietbelastungen auf den Vermieter abzuwälzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - 5 B 21/97).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 24 U 186/99
Kündigung des Mieters wegen schwerer Erkrankung
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil vom 06.06.2000 (24 U 186/99) und Beschluss vom 25.07.2008 (I-24 W 53/08) entschieden, dass eine schwere Erkrankung des Mieters diesen nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. - OLG Düsseldorf, 25.07.2008 - 24 W 53/08
Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer …
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil vom 06.06.2000 (24 U 186/99) und Beschluss vom 25.07.2008 (I-24 W 53/08) entschieden, dass eine schwere Erkrankung des Mieters diesen nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
- BVerwG, 30.12.1997 - 5 B 21.97
Sozialhilferecht - Mietzinsverpflichtungen bei infolge …
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat für den Fall von Mietzinsverpflichtungen, die dadurch entstanden sind, dass die Kündigung der bisherigen Wohnung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurfte und das Genehmigungsverfahren nicht früher abgeschlossen werden konnte, entschieden, dass dem Sozialhilferecht kein Strukturprinzip zu entnehmen ist, das es rechtfertigen könnte, das wirtschaftliche Risiko für die aus dieser staatlichen Inschutznahme resultierenden Mietbelastungen auf den Vermieter abzuwälzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - 5 B 21/97). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für …
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm mögliche und zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.210 - L 2 SO 2078/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme …
Auszug aus SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 132/14
Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm mögliche und zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (LSG NRW, Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.210 - L 2 SO 2078/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2011 - L 15 SO 23/09).