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   SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12   

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https://dejure.org/2014,3783
SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12 (https://dejure.org/2014,3783)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12 (https://dejure.org/2014,3783)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - S 208 KR 2118/12 (https://dejure.org/2014,3783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Einsatz eines Honorararztes im Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Kriterien der (Schein-)Selbständigkeit von Honorarärzten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Berlin, 10.02.2012 - S 208 KR 102/09

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 -

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob im Fall des Beigeladenen zu 1) Versicherungsfreiheitstatbestände hinsichtlich der einzelnen Zweige der Sozialversicherung bestehen (vgl. zum Feststellungsinteresse auch in dem Fall, in denen in allen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungsfreiheitstatbestände greifen, vgl. die Entscheidung der Kammer vom 10. Februar 2012 - S 208 KR 102/09 -, juris).

    Dies ist Bestandteil eines Auftragsverhältnisses (SG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2012 - S 208 KR 102/09 -, juris).

    Die Vereinbarung im Vorfeld, für jede Operation ein festgelegtes Honorar zu berechnen, würde dieser Situation nicht gerecht (SG A-Stadt, Urteil vom 10. Februar 2012 - S 208 KR 102/09 -, juris).

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 102/12

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Er ist regelhaft nur für einen oder zwei Auftraggeber tätig und damit nur bedingt "marktorientiert" (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. März 2013 - L 8 KR 102/12 -, juris, m.w.N.).

    Die abhängige Beschäftigung ist gerade durch Höchstpersönlichkeit der Arbeitsleistung gekennzeichnet (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. März 2013 - L 8 KR 102/12 -, juris).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 6/97 R, vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R -, juris) die Merkmale einer Beschäftigung und diejenigen einer selbstständigen Tätigkeit sowie die Grundsätze, nach denen die festgestellten Tatsachen gegeneinander abzuwägen sind, entwickelt.

    Bei Berufsbildern, die sowohl im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 1 SGB VI als auch selbstständig ausgeübt werden können (vgl. u.a. die Tätigkeit von Dozenten an (Hoch-)Schulen, BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, juris), können die Grenzen fließend sein.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Diesbezüglich verweist die Kammer auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 15.07.2011, Az. L 1 KR 206/09, zit. nach juris) zur selbstständigen Tätigkeit eines Dozenten: "Das BSG hat im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung von Lehrtätigkeiten ausgeführt, die Tätigkeit eines Dozenten sei nicht allein deshalb als abhängige Beschäftigung anzusehen, weil der Bildungsträger den äußeren Ablauf der Lehrtätigkeit bestimme.

    Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des LSG Berlin-Brandenburg zum Besucherdienst im Bundesrat (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 -, juris), würde auch ein ausdrückliches Repräsentieren der Klägerin durch den Beigeladenen zu 1) nicht zur Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses führen.

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Der Lehrbetrieb kann vielmehr sowohl in allgemein bildenden Schulen, Hoch- und Fachschulen als auch in Volkshochschulen regelmäßig nur dann sinnvoll vonstatten gehen, wenn die vielfältigen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden (vgl. BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66) oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssen, dürfe jedoch nicht auf Weisungsgebundenheit geschlossen werden.

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 6/97 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung - Ausfallzeit - Halbbelegung -

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 04. Juni 1998 - B 12 KR 6/97 R, vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R -, juris) die Merkmale einer Beschäftigung und diejenigen einer selbstständigen Tätigkeit sowie die Grundsätze, nach denen die festgestellten Tatsachen gegeneinander abzuwägen sind, entwickelt.
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es zwar aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. u.a. BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R -, juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist (vgl. stellvertretend BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R -, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Werden "unter dem Dach" eines Rahmenvertrags einzelne, gesonderte, (nur) kurze Vertragsverhältnisse begründet, sind jeweils nur diese einzelnen "Einsatzaufträge" am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Berlin, 26.02.2014 - S 208 KR 2118/12
    Dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, kommt aber jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung

  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 1782/15

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Mit dem LSG Stuttgart (Urteil vom 17.4.2013 - L 5 R 3755/11, RN 87 bis 141) ist die selbstständige Tätigkeit eines Honorararztes, der kein Beegarzt ist, im Krankenhaus nicht von der Rechtsordnung gedeckt und damit unzulässig (a. A.SG Berlin, Urteil vom 26.2.2014 - S 208 KR 2118/12; SG Braunschweig, Urteil vom 25.7.2014 - S 64 KR 206/12).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des LSG Stuttgart (Urteil vom 17.04.2013, Az. L 5 R 3755/11, Rn. 87 bis 141; a.A. SG Berlin, Urteil vom 26.02.2014, S 208 KR 2118/12, wobei hier entscheidend auf den Belegarzt-Honorarvertrag abgestellt wird, welches aber gegen die Einbindung eines selbstständigen Honorararztes spricht - vgl. hierzu gleich unten; kritisch zum Urteil des SG Berlin Prof. Dr. Walter, jurisPR-MedizinR 4/2014 Anm. 4), die sie sich zu eigen macht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 511/14
    Auch das SG Berlin habe in seinem überzeugenden Urteil vom 26. Februar 2014 - S 208 KR 2118/12 - dargestellt, dass eine selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus grundsätzlich möglich sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 514/14
    Auch das SG Berlin habe in seinem überzeugenden Urteil vom 26. Februar 2014 - S 208 KR 2118/12 - dargestellt, dass eine selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus grundsätzlich möglich sei.
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