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   SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05   

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SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05 (https://dejure.org/2005,15225)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2005 - S 21 AS 3/05 (https://dejure.org/2005,15225)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2005 - S 21 AS 3/05 (https://dejure.org/2005,15225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Hinblick auf den Mietnebenkostenanteil des Antragstellers sowie dessen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung; Bildung einer Bedarfsgemeinschaft; Voraussetzung des Bestehens einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bedarfsgemeinschaft - Beweislast für eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • flegel-g.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05
    Das Fehlen der Bereitschaft hierzu wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als ein Indiz gewertet, aus dem auf das Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft geschlossen werden muss ( so ausdrücklich im Urteil des BVerwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/93 ] ).

    Die Kammer kann nicht a priori davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander einzustehen ( Urteil des BVerwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/93] , zitiert nach JURIS).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2002 - 2 M 104/01

    Feststellung der Höhe eines Anspruchs auf sozialrechtlichen Bedarfs; Anrechnung

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05
    Dies kann dennoch keine Beweislastumkehr zu Lasten des Klägers begründen, da in diesem Fall auf Grund der stets gegebenen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden Beweismittel ein überzeugender Nachweis des Nichtbestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft für den Antragsteller ebenfalls schlechterdings nicht zu führen wäre, was noch weniger hingenommen werden kann ( vgl. hierzu den Beschluss des OVG Schleswig- Holstein vom 02.01.2002, Az. 2 M 104/01, zitiert nach JURIS).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05
    Dies ist nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ( vgl. dazu Urteile des Bverw vom 17.11.1992[ Az. 1 BvL 8/87] und zuletzt vom 02.09.2004 [ Az. 1 BvR 1962/04 ], zitiert nach JURIS ) dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.04.2005 - S 21 AS 3/05
    Dies ist nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ( vgl. dazu Urteile des Bverw vom 17.11.1992[ Az. 1 BvL 8/87] und zuletzt vom 02.09.2004 [ Az. 1 BvR 1962/04 ], zitiert nach JURIS ) dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
  • SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten Ankreuzvarian-ten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann deshalb nicht a priori davon ausgehen, dass die Antragstellerin diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Vom Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann nur bei Konsens zwischen beiden Partnern ausgegangen werden (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

    Aber dies ist auch für eine Wohngemeinschaft typisch und genügt wie die Dauer des Zusammenlebens allein nicht zur Feststellung einer Verantwortungsgemeinschaft (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05 - für ein 27 Jahre dauerndes Zusammenleben; LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER - für ein vermutlich 6 Jahre dauerndes Zusammenleben).

    Für ihre Annahme, dass der Herr D ... mit der Antragstellerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist die Antragsgegnerin im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, Az: S 35 AS 112/05 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER; SG Hildesheim, Beschluss vom 23.05.2005, Az: S 43 AS 188/05 ER).

    Dies kann keine Beweislastumkehr zu Lasten der Antragstellerin begründen, da in diesem Fall auf Grund der stets gegebenen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der der Antragstellerin zur Verfügung stehenden Beweismittel ein überzeugender Nachweis des Nichtbestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft für die Antragstellerin ebenfalls schlechterdings nicht zu führen wäre, was noch weniger hingenommen werden kann (vgl. hierzu: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2002, Az: 2 M 104/01 und ausdrücklich auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten Ankreuzvarianten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann deshalb nicht a priori davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Vom Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann nur bei Konsens zwischen beiden Partnern ausgegangen werden (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

    Aber dies ist auch für eine Wohngemeinschaft nicht untypisch und genügt wie die Dauer des Zusammenlebens allein nicht zur Feststellung einer Verantwortungsgemeinschaft (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05 - für ein 27 Jahre dauerndes Zusammenleben; LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER - für ein vermutlich 6 Jahre dauerndes Zusammenleben).

    Für seine Annahme, dass die Frau S ... mit dem Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist der Antragsgegner im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, Az: S 35 AS 112/05 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER; SG Hildesheim, Beschluss vom 23.05.2005, Az: S 43 AS 188/05 ER).

    Dies kann keine Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers begründen, da in diesem Fall auf Grund der stets gegebenen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden Beweismittel ein überzeugender Nachweis des Nichtbestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft für den Antragsteller ebenfalls schlechterdings nicht zu führen wäre, was noch weniger hingenommen werden kann (vgl. hierzu: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2002, Az: 2 M 104/01 und ausdrücklich auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

  • SG Dresden, 18.05.2005 - S 23 AS 175/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten An-kreuzvarianten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann nicht a priori davon ausgehen, dass die Antragstellerin diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Vom Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann nur bei Konsens zwischen beiden Partnern ausgegangen werden (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

    Für ihre Annahme, dass der Herr W ... mit der Antragstellerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist die Antragsgegnerin im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER).

    Dies kann keine Beweislastumkehr zu Lasten der Antragstellerin begründen, da in diesem Fall auf Grund der stets gegebenen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der der Antragstellerin zur Verfügung stehenden Beweismittel ein überzeugender Nachweis des Nichtbestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft für die Antragstellerin ebenfalls schlechterdings nicht zu führen wäre, was noch weniger hingenommen werden kann (vgl. hierzu: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2002, Az: 2 M 104/01 und ausdrücklich auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

    Dies ist jedoch auch für eine Wohngemeinschaft typisch und genügt wie die Dauer des Zusammenlebens allein nicht zur Feststellung einer Verantwortungsgemeinschaft (vgl. hierzu Sozialgericht Saarbrücken, Urteil vom 4. April 2005 - S 21 AS 3/05 - für ein 27 Jahre dauerndes Zusammenleben).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 24/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Sie verweise auf eine Entscheidung des Sozialgerichts des Saarlandes vom 04.04.2005 (S 21 AS 3/05), nach der der Gebrauch des Begriffs der eheähnlichen Gemeinschaft kein prozessual wirksames Eingeständnis einer Tatsache sei.
  • LSG Saarland, 24.03.2005 - L 9 B 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsermittlung - fehlende

    Der Senat hat die Akten S 16 AL 183/02 und S 21 AS 3/05 des SG beigezogen.
  • SG Hildesheim, 23.05.2005 - S 43 AS 188/05
    Ob die Voraussetzungen für ein gegenseitiges Einstehen vorliegen, bedarf einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, wobei den Sozialhilfeträger die Darle-gungs- und Beweislast trifft (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.Januar 1998, 12 M 345/98, zitiert nach JURIS; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.Oktober 2002, 4 BS 347/02 m.w.N., zitiert nach JURIS; Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 4.April 2005, S 21 AS 3/05 ER; Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.April 2005, S 35 AS 119/05 ER).
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