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   SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06   

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https://dejure.org/2007,8768
SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06 (https://dejure.org/2007,8768)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2007 - S 23 AS 119/06 (https://dejure.org/2007,8768)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - S 23 AS 119/06 (https://dejure.org/2007,8768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Heizkosten: ARGE hat diese in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden - Wohnung war größer als angemessen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.7.2007)

    Heizkosten bei ALG II werden in tatsächlicher Höhe erstattet // Anspruch auf Erstattung auch in größerer Wohnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - L 9 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06
    Darüber hinaus ist eine Trennung der Unterkunfts- von den Heizkosten hinsichtlich der Frage der Angemessenheit nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht möglich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2007, Az.: L 9 AS 14/06).
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten sind im Rahmen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II auch die Heizkosten zu übernehmen, die durch die Überschreitung einer Wohnungsgröße von 45 m² veranlasst sind (a. A. Hessisches LSG, Beschluss vom 21.03.2006, Az.: L 9 AS 124/05 ER; SG Aachen, Urteil vom 16.11.2006, Az.: S 15 AS 135/05).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06
    Solange von der Verordnungsermächtigung nach § 27 SGB II nicht Gebrauch gemacht worden ist, nach der das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschaliert werden können, ist die Angemessenheit in mehreren Schritten zu prüfen; zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; bei der Wohnungsgröße ist die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen; nach der Aufhebung des Wohnungsbindungsgesetzes ist dabei auf die Wohnungsgrößen, die sich aus § 10 Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 ergeben, abzustellen, nach dem die Länder im geförderten Mietwohnungsbau die Anerkennung von bestimmten Grenzen für Wohnungsgrößen nach Grundsätzen der Angemessenheit regeln (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7 b AS 18/06 R).
  • LSG Bayern, 19.01.2007 - L 7 AS 184/06

    Möglichkeit der Gewährung von den angemessenen Umfang übersteigenden Leistungen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 29.05.2007 - S 23 AS 119/06
    Sofern § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zwischen Unterkunfts- und Heizkosten unterscheidet, indem er die Übernahme der die Besonderheit des Einzelfalles übersteigenden Aufwendungen für die Unterkunft für einen Übergangszeitraum von längstens sechs Monaten gestattet, muss auch hier eine Einheit von Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt werden mit der Konsequenz, dass auch unangemessene Heizkosten (zeitweise) zu übernehmen sind (LSG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; ähnlich Bayerisches LSG; Urteil vom 19.01.2007, Az.: L 7 AS 184/06).
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