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   SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16   

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SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16 (https://dejure.org/2017,46457)
SG Gießen, Entscheidung vom 01.11.2017 - S 25 AS 108/16 (https://dejure.org/2017,46457)
SG Gießen, Entscheidung vom 01. November 2017 - S 25 AS 108/16 (https://dejure.org/2017,46457)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Dabei wurden, wie vom Bundessozialgericht gefordert (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 21, juris = NZS 2014, 149), sogenannte Substandardwohnungen (ohne Bad oder Sammelheizung), aber auch Wohnungen des Luxussegments, unberücksichtigt gelassen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Konzept ausschließlich auf Bestandsmieten basieren (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 30, juris = NZS 2014, 149).

    Das Bundessozialgericht hält hingegen sogar einen pauschalen Anteil von 20 % für möglich (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 37, juris).

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürfen (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 30, juris = NZS 2014, 149), tatsächlich zwingend ist, kann letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der C-GmbH beseitigt wurden.

  • LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (SG Gießen vom 4.11.2015 S 25 AS 496/15 ER - juris; vom 27.01.2016 - S 25 AS 225/14 - unveröffentlicht; vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER - juris; Hessisches LSG vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - juris).

    Diese Einteilung begegnet - jedenfalls für das hier relevante Gebiet der Stadt Gießen (Wohnungsmarkttyp III) - keinen durchgreifenden Bedenken (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Rn. 40 ff, juris).

    Dass die sogenannten Angebotsmieten nicht in die Berechnung eingeflossen sind, begegnet ebenfalls keinen Bedenken (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 06.09.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Rn. 45, juris).

  • SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15

    Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (SG Gießen vom 4.11.2015 S 25 AS 496/15 ER - juris; vom 27.01.2016 - S 25 AS 225/14 - unveröffentlicht; vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER - juris; Hessisches LSG vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - juris).

    Ob dieser Rückschluss bei Erhebungen, die sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässiger Weise nur auf Bestandsmieten stützen dürfen (BSG vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R -Rn. 30, juris = NZS 2014, 149), tatsächlich zwingend ist, kann letztlich dahinstehen, da die Zweifel des Gerichts an der ausreichenden Anzahl von abstrakt zugänglichen Neuvertragswohnungen durch die Ermittlungen des Gerichts in den Verfahren S 25 AS 331/15 ER und S 25 AS 496/15 ER bei der C-GmbH beseitigt wurden.

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage -

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Diese stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ist lediglich ein Informationsschreiben, welches eine Aufklärungs- und Warnfunktion hat (BSG vom 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R - Rn. 15, juris).
  • SG Augsburg, 24.11.2015 - S 8 AS 984/15

    Keine Publikationspflicht für Unterkunftskostenkonzept

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Sie begründet keine Ansprüche, sondern stellt nur das Ergebnis der Ermittlungen des kommunalen Trägers zum Begriff der Angemessenheit in § 22 Abs. 1 SGB II dar (ähnlich Thüringer Landessozialgericht vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - Rn. 58, juris, im Ergebnis ebenso SG Augsburg vom 24.11.2015 - S 8 AS 984/15 - Rn. 40, juris).
  • LSG Thüringen, 08.07.2015 - L 4 AS 718/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Sie begründet keine Ansprüche, sondern stellt nur das Ergebnis der Ermittlungen des kommunalen Trägers zum Begriff der Angemessenheit in § 22 Abs. 1 SGB II dar (ähnlich Thüringer Landessozialgericht vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14 - Rn. 58, juris, im Ergebnis ebenso SG Augsburg vom 24.11.2015 - S 8 AS 984/15 - Rn. 40, juris).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung -

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Ob angesichts dessen, dass dies bereits vor der Bewilligung ersichtlich war, überhaupt eine vorläufige Bewilligung der Kosten der Unterkunft hätte erfolgen dürfen (dazu BSG v. 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R - Rn. 11, juris; Formann, Die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem 9. SGB II ÄndG, SGb 2016, 615, 616), kann dahinstehen bleiben, da der Bescheid vom 20. Oktober 2015 nicht mehr als vorläufiger Bescheid existiert und eine eventuelle Rechtswidrigkeit keine Auswirkungen (mehr) hat.
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Die Jobcenter sind nämlich zu einer abschließenden Entscheidung nach einem vorläufigen Bescheid von Amts wegen verpflichtet (BSG v. 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R Rn. 22 ff, juris).
  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 70/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Nach dieser Vorschrift ist zu überprüfen, ob eine Wohnung, die den abstrakten Kriterien entspricht, für den Leistungsberechtigten auf dem Mietmarkt tatsächlich verfügbar und konkret anmietbar war, es ihm also möglich war, die Kosten für die Unterkunft auf das abstrakt angemessene Maß zu senken (konkrete Angemessenheit, BSG vom 17.10.2013 B 14 AS 70/12 R - Rn. 29, juris = BSGE 114, 257).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16
    Gegen die konkrete Angemessenheit des niedrigeren, abstrakt angemessenen Unterkunftsbedarfs und die Zumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen können Gründe sprechen, die auch einem Umzug entgegenstehen wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Rücksichtnahme auf schulpflichtige Kinder, Alleinerziehung (BSG vom 16.04.2013 B 14 AS 28/12 R - Rn. 37, juris).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

  • SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14

    Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 225/14
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 139/17

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    "Ob ein Wohnungsmarkttyp einen Vergleichsraum darstellen kann (so SG Gießen, Urteil vom 1.11.2007 - S 25 AS 108/16 -, Rn. 30 unter Verkennung des Begriffs des Vergleichsraumes), obwohl es sich hierbei nach der Firma Analyse & Konzepte eben nicht um Vergleichsräume im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern um eine empirische Differenzierung der Angebotsstruktur innerhalb eines Vergleichsraumes handelt (Gutachten, S. 11), bedurfte hier nicht der Klärung, da die von der Firma Analyse & Konzepte gebildeten Wohnungsmarkttypen im Werra-Meißner Kreis keinen Vergleichsraum darstellen können.
  • SG Kassel, 19.02.2018 - S 3 AS 236/15

    Sozialrecht; Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob ein Wohnungsmarkttyp einen Vergleichsraum darstellen kann (so SG Gießen, Urteil vom 1.11.2007 - S 25 AS 108/16 -, Rn. 30 unter Verkennung des Begriffs des Vergleichsraumes), obwohl es sich hierbei nach der Firma G. eben nicht um Vergleichsräume im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern um eine empirische Differenzierung der Angebotsstruktur innerhalb eines Vergleichsraumes handelt (Gutachten, S. 11), bedurfte hier nicht der Klärung, da die von der Firma G. gebildeten Wohnungsmarkttypen im Werra-Meißner Kreis keinen Vergleichsraum darstellen können.
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 112/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    "Ob ein Wohnungsmarkttyp einen Vergleichsraum darstellen kann (so SG Gießen, Urteil vom 1.11.2007 - S 25 AS 108/16 -, Rn. 30 unter Verkennung des Begriffs des Vergleichsraumes), obwohl es sich hierbei nach der Firma Analyse & Konzepte eben nicht um Vergleichsräume im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern um eine empirische Differenzierung der Angebotsstruktur innerhalb eines Vergleichsraumes handelt (Gutachten, S. 11), bedurfte hier nicht der Klärung, da die von der Firma Analyse & Konzepte gebildeten Wohnungsmarkttypen im Werra-Meißner Kreis keinen Vergleichsraum darstellen können.
  • SG Kassel, 21.03.2018 - S 12 SO 168/16

    Sozialrecht; Sozialhilfe; Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

    "Ob ein Wohnungsmarkttyp einen Vergleichsraum darstellen kann (so SG Gießen, Urteil vom 1.11.2007 - S 25 AS 108/16 -, Rn. 30 unter Verkennung des Begriffs des Vergleichsraumes), obwohl es sich hierbei nach der Firma Analyse & Konzepte eben nicht um Vergleichsräume im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern um eine empirische Differenzierung der Angebotsstruktur innerhalb eines Vergleichsraumes handelt (Gutachten, S. 11), bedurfte hier nicht der Klärung, da die von der Firma Analyse & Konzepte gebildeten Wohnungsmarkttypen im Werra-Meißner Kreis keinen Vergleichsraum darstellen können.
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