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   SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17   

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SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17 (https://dejure.org/2022,30528)
SG Dresden, Entscheidung vom 07.09.2022 - S 25 KA 173/17 (https://dejure.org/2022,30528)
SG Dresden, Entscheidung vom 07. September 2022 - S 25 KA 173/17 (https://dejure.org/2022,30528)
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Volltextveröffentlichung

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Neurologin wehrt sich erfolgreich gegen erhebliche Honorarkürzung wegen angeblicher Implausibilität

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Diese Prüfung diene dann nicht mehr nur der Ermittlung von Auffälligkeiten, sondern der Feststellung, ob die an Hand der Zeitprofile zu Tage getretenen Abrechnungsauffälligkeiten auf einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung beruhen (BSG, Beschluss vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B -, Rn. 6; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 20; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    Könne die durch die Auffälligkeit im Zeitprofil im Sinne eines Indizienbeweises begründete Vermutung der Unrichtigkeit der Abrechnung nicht widerlegt werden, dürfe die Kassenärztliche Vereinigung das Ausmaß der Unrichtigkeit schätzen (BSG, Urteil vom 15.07.2000 - B 6 KA 15/19 R -, Rn. 17; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

    Sofern eine Norm tatsächliche Umstände zur Grundlage ihrer Regelung macht, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung insbesondere darauf, ob der (Erweiterte) Bewertungsausschuss seine Festsetzung frei von Willkür getroffen hat (vgl. zusammenfassend BSG, Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 14, unter Verweis auf die Urteile zur Festlegung einheitlicher Vergütungsgrundsätze für psychotherapeutische Leistungen vom 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R - und vom 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R - sowie mit weiteren Nachweisen).

    Bei den in Anhang 3 zum EBM festgelegten Prüfzeiten handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um durchschnittliche Zeiten, die so bemessen sein müssen, dass sie auch von erfahrenen und zügig arbeitenden Ärzten für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -, Rn. 26; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 26; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 15).

    Unbeschadet des Grundsatzes, dass die nach § 87 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz SGB V im EBM festgelegten Prüfzeiten des EBM ebenso wie die nach § 87 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 1. Halbsatz SGB V geregelten Leistungsbewertungen für die vertragsärztliche Vergütung als Rechtsnormen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle auf Einhaltung der Grenzen der Vertretbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Willkürfreiheit unterliegen (BSG, Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -), sind an beide Elemente des EBM unterschiedlich hohe Anforderungen an die sachliche und prozedurale Legitimation zu stellen.

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Das BSG hat sich, soweit ersichtlich, bislang nur im Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - detailliert mit dem Beweiswert von Prüfzeiten im Zeitprofil auseinandergesetzt und die in jenem Fall von der Kassenärztlichen Vereinigung erstellten Prüfzeiten - soweit deren Bemessung überhaupt hinterfragt worden war - für die Verwendung in Tageszeitprofilen gebilligt.

    Bei den in Anhang 3 zum EBM festgelegten Prüfzeiten handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um durchschnittliche Zeiten, die so bemessen sein müssen, dass sie auch von erfahrenen und zügig arbeitenden Ärzten für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -, Rn. 26; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 26; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 15).

    Die Beweisfunktion der Prüfzeiten hängt somit entscheidend davon ab, ob die Erkenntnisse, auf denen die Festsetzung der Prüfzeiten beruhen, ausreichend repräsentativ und verlässlich genug sind, um - faktisch unwiderleglich (s. o.) - die Annahme zu rechtfertigen, dass sogar ein erfahrener, geübter und zügig arbeitender Arzt die Leistungen im statistischen Mittel in kürzerer Zeit schlechterdings nicht ordnungsgemäß und vollständig erbringen kann (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - Rn. 26).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -, Rn. 26, die Prüfzeiten als auf ärztlichem Erfahrungswissen beruhende Durchschnittszeiten bezeichnet, die in dem Umfang gerichtlich überprüfbar seien, in dem auch im Übrigen auf ärztlichem Erfahrungswissen beruhende Festlegungen überprüft werden können.

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Diese Prüfung diene dann nicht mehr nur der Ermittlung von Auffälligkeiten, sondern der Feststellung, ob die an Hand der Zeitprofile zu Tage getretenen Abrechnungsauffälligkeiten auf einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung beruhen (BSG, Beschluss vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B -, Rn. 6; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 20; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    Könne die durch die Auffälligkeit im Zeitprofil im Sinne eines Indizienbeweises begründete Vermutung der Unrichtigkeit der Abrechnung nicht widerlegt werden, dürfe die Kassenärztliche Vereinigung das Ausmaß der Unrichtigkeit schätzen (BSG, Urteil vom 15.07.2000 - B 6 KA 15/19 R -, Rn. 17; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

    Im Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 22, hat das BSG sogar ausdrücklich geäußert, dass aus Auffälligkeiten in Gestalt der Überschreitung einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden an mindestens drei Tagen im Quartal bzw. von insgesamt 780 Stunden im Quartal "noch nicht unmittelbar darauf geschlossen" werden könne, dass Leistungen im Umfang des Überschreitens nicht ordnungsgemäß erbracht worden seien.

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Diese Prüfung diene dann nicht mehr nur der Ermittlung von Auffälligkeiten, sondern der Feststellung, ob die an Hand der Zeitprofile zu Tage getretenen Abrechnungsauffälligkeiten auf einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung beruhen (BSG, Beschluss vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B -, Rn. 6; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 20; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

    Bei den in Anhang 3 zum EBM festgelegten Prüfzeiten handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um durchschnittliche Zeiten, die so bemessen sein müssen, dass sie auch von erfahrenen und zügig arbeitenden Ärzten für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 -, Rn. 26; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 26; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Allein die Behauptung der KBV, die Prüfzeiten seien, obwohl nicht wissenschaftlich ermittelt, doch "aufgrund von Expertenwissen, Einschätzungen von ärztlichen Berufsverbänden, medizinischen Fachgesellschaften, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und einzelner Ärzte" (Auskunft der KBV vom 06.09.2013, zitiert in LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER -, Rn. 67) kann eine konkrete Darstellung und Bewertung dieser Quellen nicht ersetzen, sondern trägt eher zur Verschleierung der Datenbasis bei.

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat im Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER -, Rn. 68 f., die Aussagen des IGES-Gutachtens mit der Begründung verworfen, dass § 87 Absatz 2 SGB V keine sachgerechten Stichproben auf betriebswirtschaftlicher Basis für die Festlegung der Prüfzeiten verlange und das Gutachten keine eindeutigen Ergebnisse über die Fehlerhaftigkeit der Prüfzeiten biete.

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Plausibilität - Überschreitung

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R - klargestellt und mit weiteren Urteilen vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R - und vom 13.02.2019 - B 6 KA 58/17 R - bestätigt, dass bei Honorarkorrekturen wegen sachlich-rechnerischer Richtigstellung der nach der sog. Mischpunktwertmethode gewichtete praxisindividuelle Punktwert maßgebend bleibt, der sich insgesamt aus der Anwendung der Leistungsmengenbegrenzung ergeben hat.

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Eignung von Tages- und

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Diese Prüfung diene dann nicht mehr nur der Ermittlung von Auffälligkeiten, sondern der Feststellung, ob die an Hand der Zeitprofile zu Tage getretenen Abrechnungsauffälligkeiten auf einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung beruhen (BSG, Beschluss vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B -, Rn. 6; Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 20; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    Im Beschluss vom 17.08.2011 - B 6 KA 27/11 B - hat es zwar anerkannt, dass Quartalszeitprofilen die gleiche Eignung als Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung zukomme wie Tageszeitprofilen.

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Die entscheidende Rechtshandlung für die Wahrung der Vier-Jahres-Frist nach alter Rechtslage ist die Bekanntgabe der Richtigstellungsbescheide (vgl. BSG, Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -, Rn. 34).

    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung - Leistungslegende des Einheitlichen

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Könne die durch die Auffälligkeit im Zeitprofil im Sinne eines Indizienbeweises begründete Vermutung der Unrichtigkeit der Abrechnung nicht widerlegt werden, dürfe die Kassenärztliche Vereinigung das Ausmaß der Unrichtigkeit schätzen (BSG, Urteil vom 15.07.2000 - B 6 KA 15/19 R -, Rn. 17; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R -, Rn. 25; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -, Rn. 25).

    In keinem Fall beruhte die streitgegenständliche Richtigstellung ausschließlich, wie hier, allein auf der Feststellung der Quartalszeitüberschreitung (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R -: vom Kläger eingestandene unzulässige Delegation persönlich zu erbringender Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - und Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 43/17 R -: zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen; Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R -: Prüfung auf Basis der vom EBM geforderten Kontaktzeit als Prüfzeit; Urteil vom 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R -: ohne Zeitfondsüberschreitung durch Vortrag des Klägers belegtes Fehlverständnis der GOP; Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R -: unstreitig festgestellte MVZ-interne Vertretung von mehr als drei Monaten ohne Genehmigung; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R -: Auslegung einer nicht mit einer Prüfzeit belegten GOP bei insoweit unstreitigem Sachverhalt; Urteil vom 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R -: durch eigenes Vorbringen der Klägerin erwiesene Falschabrechnung von Kurzzeitnarkosen zur vorbereitenden Lokalanästhesie als OP-Narkosen).

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - quartalsweise Übermittlung der abgerechneten

    Auszug aus SG Dresden, 07.09.2022 - S 25 KA 173/17
    Allerdings ist für den Zeitraum ab Erhebung der vorliegenden Klage bis sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung der Lauf der Frist gehemmt, diese Spanne ist also in den Lauf der Ausschlussfrist nicht einzubeziehen (§ 204 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1, § 209 BGB analog; BSG, Urteil vom 27.06.2018 - B 6 KA 27/17 R -).
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit bzw -widrigkeit des

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

  • LSG Hessen, 13.09.2017 - L 4 KA 65/14

    Die im Anhang 3 zum EBM-Ä 2000plus festgelegten Prüfzeiten sind

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 58/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R

    Vertragspsychotherapeut - Vergütung mit festen Punktwerten - Begrenzung der

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R

    Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 22/14 R

    Vertragspsychotherapeut - Zulässigkeit der Beschränkung des Mindestpunktwerts für

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 34/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Rechtsgrundlage für

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

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