Rechtsprechung
   SG Neuruppin, 06.10.2010 - S 25 KR 73/06   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10  

    Krankenversicherung

    Abgesehen davon, dass alle zum Beleg dieser Behauptung vorgelegten Vereinbarungen außerhalb des streitbefangenen Zeitraums datieren, führt der Umstand, dass ein Familienangehöriger, der naturgemäß am wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens stark interessiert ist, sich in besonderem Maße finanziell für das Unternehmen engagiert, nicht dazu, dass die Arbeitnehmereigenschaft entfällt (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.07.2009 - L 5 KR 184/08; SG Neuruppin, Urteil vom 06.10.2010 - S 25 KR 73/06).
  • SG Neuruppin, 02.02.2011 - S 25 KR 197/06  

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer Familien-GmbH - Ehegatte

    Die Problematik der unzulässigen Elementenfeststellung und der Verpflichtung zur konkreten Verbescheidung über das Vorliegen der Versicherungspflicht stellt sich im Übrigen nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil für die Klägerin in der Vergangenheit - entsprechend ihrem Bruttoarbeitsentgelt - tatsächlich Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind und die entsprechenden Beitragsbescheide nach Aktenlage bestandskräftig geworden sind (vgl. hierzu auch: Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 15. September 2010, - S 25 KR 186/06 sowie Urteil vom 06. Oktober 2010, - S 25 KR 73/06, jeweils zitiert nach juris).
  • SG Neuruppin, 13.12.2010 - S 25 KR 138/06  

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH - abhängige

    Die Problematik der unzulässigen Elementenfeststellung und der Verpflichtung zur konkreten Verbescheidung über das Vorliegen der Versicherungspflicht stellt sich im Übrigen nach Auffassung der Kammer schon deshalb nicht, weil für den Kläger in der Vergangenheit - entsprechend seinem Bruttoarbeitsentgelt - tatsächlich Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind (vgl. hierzu auch: Sozialgericht Neuruppin, Urteil vom 15. September 2010, - S 25 KR 186/06 sowie Urteil vom 06. Oktober 2010, - S 25 KR 73/06, jeweils zitiert nach juris).
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