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   SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06   

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https://dejure.org/2008,1666
SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06 (https://dejure.org/2008,1666)
SG Dortmund, Entscheidung vom 08.09.2008 - S 25 R 129/06 (https://dejure.org/2008,1666)
SG Dortmund, Entscheidung vom 08. September 2008 - S 25 R 129/06 (https://dejure.org/2008,1666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Betriebsprüfung; Auslegung des Begriffs der "illegalen Beschäftigung" i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV); Zulässigkeit von Rückschlüssen aus dem Vorliegen von Schwarzarbeit auf die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    "Schwarzarbeit" - Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachzuentrichtende Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzarbeit im Friseursalon - Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

  • anwalt-kiel.com (Zusammenfassung)

    Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzarbeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Schwarzarbeit gilt die ungünstigste Steuerklasse

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge sind fiktiv anzusetzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwarzarbeit kann teuer werden: Fiktive Nettolohnberechnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus Bruttoarbeitsentgelt der ungünstigsten Steuerklasse - Nachberechnung auf Grundlage einer fiktiven Nettolohnvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, Berücksichtigung der Lohnsteuer bei der Fiktion einer Nettolohnvereinbarung, Verfassungsmäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2005 - L 5 B 192/05

    Säumniszuschläge als "Zinsen" iS des GKG

    Auszug aus SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06
    Die Säumniszuschläge bleiben als Nebenforderung für die Festsetzung des Streitwerts außer Betracht (LSG NRW, Beschluss vom 17.10.2006 - L 11 [8] R 57/06; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.11.2005 - L 5 B 192/05 KR, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06
    Auch hierüber wird regelmäßig keine Regelung getroffen, so dass nicht zwingend angenommen werden kann, dass das auf der Grundlage eines Nettolohns errechnete Bruttoarbeitsentgelt in keinem Verhältnis mehr zu dem von den Vertragspartnern angenommenen Wert der Arbeitsleistung steht (vgl. aber zu der bis zum 31.07.2002 geltenden Rechtslage BSG, Urteil vom 22.09.1988 - 12 RK 36/86, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

    Auszug aus SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06
    Ein Verfassungsverstoß liegt vielmehr erst dann vor, wenn für die getroffene Regelung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind (BVerfGE 64, 158).
  • Drs-Bund, 16.04.2002 - BT-Drs 14/8821
    Auszug aus SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06
    Die gesetzliche Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass dem illegalen Arbeitnehmer erfahrungsgemäß jedenfalls bei Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wirtschaftlich ein Nettoarbeitsentgelt zufließt (BT-Drucks. 14/8821 S. 14).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    (6) Auch gegen die Berechnung des Bruttoarbeitsentgelts auf der Grundlage der Lohnsteuerklasse VI bestehen im vorliegenden Fall keine Bedenken (vgl. Boxleitner aaO Kap. 17 Rdn. 59 und SG Dortmund, Urt. vom 8. September 2008 - S 25 R 129/06 - BeckRS 2008 57420).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09

    Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber

    Die Illegalität - d. h. Gesetzeswidrigkeit - bezieht sich hier nicht nur auf die Beschäftigung als solche (d. h., etwa auf die Frage ob die Beschäftigung eines Baggerfahrers als solche illegal ist), sondern insbesondere auch darauf, unter welchen Umständen die Beschäftigung ausgeübt wird (so zu Recht bereits SG Dortmund, Urteil vom 08.09.2008 - S 25 R 129/06 - juris).
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