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   SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15   

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SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15 (https://dejure.org/2018,65913)
SG Köln, Entscheidung vom 20.07.2018 - S 26 KA 5/15 (https://dejure.org/2018,65913)
SG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - S 26 KA 5/15 (https://dejure.org/2018,65913)
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  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden, d. h. alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanzen sind zu berücksichtigen (vgl. Urteile des BSG B 6 KA 33/13 R und B 6 KA 28/16 R).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen sich die Zulassungsgremien bei der Entscheidung über Sonderbedarfszulassungen ein möglichst genaues Bild der Versorgungslage im betroffenen Planungsbereich machen und ermitteln, welche Leistungen in welchem Umfang zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V im Planungsbereich erforderlich sind, von den dort zugelassenen Ärzten bzw. Therapeuten aber nicht angeboten werden (vgl. u. a. Urteile des BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R - und vom 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R -).

    Auf jeden Fall sind die Aussagen der befragten Therapeuten und/oder Ärzte nicht ohne weiteres als Entscheidungsgrundlage ausreichend (vgl. o.g. Urteil des BSG -B 6 KA 28/16 R-).

    Diese können auch zum durchschnittlichen Bedarf für die verschiedenen Richtlinien-Verfahren und ihren Erfahrungen zu den Wartezeiten befragt werden (vgl. Urteil des BSG vom 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R).

    Als Ermittlungstätigkeit hat das BSG vom Beklagten im Verfahren B 6 KA 28/16 verlangt, dass vor einer erneuten Entscheidung unter Mithilfe der beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung die niedergelassenen Psychotherapeuten im betreffenden Planungsbereich bzw. in der maßgeblichen Region, die vom beantragten Ort der Niederlassung versorgt werden soll, zu den bei ihnen für eine Verhaltenstherapie bestehenden Wartezeiten befragen müssen.

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R

    (Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 -

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden, d. h. alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanzen sind zu berücksichtigen (vgl. Urteile des BSG B 6 KA 33/13 R und B 6 KA 28/16 R).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Bei der Beurteilung, ob bzw. inwieweit die bereits zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eine ausreichende Versorgung gewährleisten oder ob in einem bestimmten Versorgungsbereich der Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, verfügen die Zulassungsgremien in weitem Umfang über einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. Urteile des BSG vom 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R und vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Gegen die Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung auf den GBA bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSGE 104, 116 ff. sowie Urteil vom 13.08.2014 - B 6 KA 33/13R).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen sich die Zulassungsgremien bei der Entscheidung über Sonderbedarfszulassungen ein möglichst genaues Bild der Versorgungslage im betroffenen Planungsbereich machen und ermitteln, welche Leistungen in welchem Umfang zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V im Planungsbereich erforderlich sind, von den dort zugelassenen Ärzten bzw. Therapeuten aber nicht angeboten werden (vgl. u. a. Urteile des BSG vom 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R - und vom 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R -).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Bei der Beurteilung, ob bzw. inwieweit die bereits zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eine ausreichende Versorgung gewährleisten oder ob in einem bestimmten Versorgungsbereich der Versorgungsbedarf nicht gedeckt ist, verfügen die Zulassungsgremien in weitem Umfang über einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. Urteile des BSG vom 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R und vom 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Bei der Konkretisierung und Anwendung der für die Anerkennung eines Sonderbedarfs maßgeblichen Tatbestandsmerkmale steht den Zulassungsgremien ein der gerichtlichen Nachprüfung nur eingeschränkt zugänglicher Beurteilungsspielraum zu (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSGE 86, 242, 250).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - L 11 KA 144/10
    Auszug aus SG Köln, 20.07.2018 - S 26 KA 5/15
    Dies gilt nach den vorgenannten Urteilen des BSG (auch hier ging es um eine Sonderbedarfszulassung eines psychologischen Psychotherapeuten) sowie nach dem Urteil des LSG NRW vom 26.06.2013 - L 11 KA 144/10 - ausdrücklich auch für die Sonderbedarfszulassung von psychologischen Psychotherapeuten bzw. KJP.
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