Rechtsprechung
SG Chemnitz, 04.08.2010 - S 3 AS 6295/09, S 3 AS 4244/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Alg 2: Versicherungspauschale für Minderjährige - Gruppenversicherungsschein ausreichend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Monatlich mehr Geld für minderjährige Kinder beim ALG II - Bezug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Berücksichtigung einer Versicherungspauschale bei Minderjährigen beim Einkommen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Berücksichtigung einer Versicherungspauschale bei Minderjährigen beim Einkommen
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 04.08.2010 - S 3 AS 6295/09, S 3 AS 4244/10
- BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der …
Mit ihren Klagen vom 6.11.2009 (Az S 3 AS 6295/09) und 22.7.2010 (Az S 3 AS 4244/10) haben die Kläger diese Bescheide angefochten und höhere SGB II-Leistungen begehrt. - LSG Sachsen, 01.06.2017 - L 7 AS 917/14
Gewährung von höheren Leistungen für die Unterkunft einschließlich der …
Am 28.10.2010 und am 03.11.2010 hat der Kläger beim Sozialgericht Leipzig dagegen Klage erhoben (S 3 AS 4178/10 - Wohnungsrenovierung; S 3 AS 4244/10 - Bewilligung; S 3 AS 4245/10 - Wohnungs- und Kleidungserstausstattung; Weihnachtsgeld; Kabelgebühren). - LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 5 AS 129/11
Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung
Für die Antragstellerin zu 3 ist ein Gesamtbeitrag iHv 7, 61 EUR ausgewiesen Es lässt sich dem Versicherungsschein jedoch nicht entnehmen, dass die "Privatschutz-Police" für sie auch zu einem eigenständigen und separat (von ihr) zu zahlenden Beitrag führt (vgl. hierzu SG Chemnitz, Urteil vom 4. August 2010, Az.: S 3 AS 6295/09, S 3 AS 4244/10, juris RN 25). - SG Chemnitz, 11.11.2010 - S 35 AS 1612/10
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Riesterrente und einer …
Es kann dahinstehen, ob die minderjährigen Kinder im konkreten Fall eine derartige Versicherung selbst (vertreten durch die Klägerin als gesetzlicher Vertreter) abgeschlossen haben oder ob die genannte Regelung des § 6 I Nr. 2 ALG II-V so auszulegen ist, dass bereits die Einbeziehung von Kindern in den Versicherungsvertrag als entsprechender "Ab-schluss" einer Versicherung anzusehen ist (so wohl SG Chemnitz, Urteil vom 04.08.2010, S 3 AS 6295/09).Insbesondere unterscheidet sich der vorliegende Fall von der bereits beim BSG anhängigen Revision gegen das Urteil des SG Chemnitz vom 04.08.2010, S 3 AS 6295/09, anhängig beim BSG, B 4 AS 139/10 R.