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   SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16 ER   

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https://dejure.org/2016,31036
SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16 ER (https://dejure.org/2016,31036)
SG Schwerin, Entscheidung vom 30.08.2016 - S 3 KA 18/16 ER (https://dejure.org/2016,31036)
SG Schwerin, Entscheidung vom 30. August 2016 - S 3 KA 18/16 ER (https://dejure.org/2016,31036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 31 Abs 1 rzteZV, § 31 Abs 7 rzteZV, § 31a Abs 1 rzteZV, § 31a Abs 3 rzteZV, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG
    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausarztes - grds keine Beschränkung auf Überweisung durch Fachkollegen - Aufhebung - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Ermächtigungsbescheides

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Rheumatologen wehrt sich erfolgreich gegen Ermächtigung einer Klinik

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (vgl. zuletzt für die Genehmigung eines Versorgungsauftrages für Dialyseleistungen: BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R - juris Rn. 25ff).

    Die Zulassungsgremien haben einen Beurteilungsspielraum vor allem bei der schlussfolgernden Bewertung, ob und inwieweit der Versorgungsbedarf bereits durch das Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte gedeckt ist oder ob noch ein Versorgungsbedarf besteht (vgl. nur: BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R -, juris Rn. 34 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Im Übrigen ist bislang nicht geklärt, inwieweit noch weitere Ermittlungen im Klageverfahren von vornherein gänzlich ausgeschlossen sind (von BSG offen gelassen: v. 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R -, juris Rn. 39).

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: v. 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R -, juris Rn. 49) darf die Ermächtigung eines Krankenhausarztes in Fällen eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (zuletzt: v. 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R -, juris Rn. 49) darf die Ermächtigung eines Krankenhausarztes in Fällen eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden.

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten ist aber nur dann bereits unzulässig ist, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. nur: BSG v. 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R -, juris Rn. 15; speziell zur Anfechtung von Ermächtigungen: BSG v. 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 17).

    Dabei sollen Behandlungsfälle, in denen der Ermächtigte Leistungen erbringt, die der niedergelassene Vertragsarzt nicht anbietet oder - etwa wegen unzureichender Geräteausstattung oder Qualifikation - nicht erbringen darf, außer Betracht bleiben (BSG v. 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 24).

  • LSG Hessen, 20.10.2010 - L 4 KA 68/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - Erteilung einer bundesweit

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    In Betracht kommt, dass generell bei ergänzenden Zulassungen oder - wie hier - Ermächtigungen die Versorgung in anderen Bereichen in die Bedarfsprüfung einbezogen wird, weil es auf die tatsächlichen und insoweit nicht durch die Grenzen eines Versorgungsbereiches beschränkten Gegebenheiten ankommt (vgl. zu einer bundesweit wirkenden Ermächtigung: LSG Hessen v. 20.10.2010 - L 4 KA 68/09 -, juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenhausarzt - Beschäftigungsende -

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG (v. 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R -, juris) ist zwar eine Voraussetzung für die Anerkennung als Krankenhausarzt nach § 116 SGB V die hauptberufliche Beschäftigung/Tätigkeit des Arztes im Krankenhaus.
  • LSG Saarland, 12.04.2019 - L 3 KA 4/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Ein Vergleich war in dem Rechtsstreit S 3 KA 4/16 ER erst im April 2016 geschlossen worden, so dass erst im 2. Quartal Patienten bei einem Behandlerwechsel einen Behandlungsfall bei der AS und im selben Quartal auch noch den ermächtigten Ärzten ausgelöst haben können.
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    aa) Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 (B 6 KA 8/06 R -, juris) im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (1 BvR 378/00 -, juris) im Einzelnen dargestellt.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    aa) Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog. defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 07.02.2007 (B 6 KA 8/06 R -, juris) im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (1 BvR 378/00 -, juris) im Einzelnen dargestellt.
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Vertragsärzte, die - wie die AS - wegen eines besonderen Versorgungsbedarfs zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugelassen wurden, können - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - weitere Ermächtigungen gerichtlich überprüfen lassen wie jeder andere Vertragsarzt auch (vgl. zur Anfechtung weiterer Sonderbedarfszulassungen: BSG v. 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R -, juris).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Auszug aus SG Schwerin, 30.08.2016 - S 3 KA 18/16
    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten ist aber nur dann bereits unzulässig ist, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. nur: BSG v. 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R -, juris Rn. 15; speziell zur Anfechtung von Ermächtigungen: BSG v. 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 17).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 5 KA 4979/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

  • LSG Bayern, 28.01.2015 - L 12 KA 135/14

    Entsperrung eines Planungsbereichs, Konkurrentenklage, Versorgungssituation

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2015 - L 3 KA 42/15

    Anforderungen an die Entscheidung der Zulassungsgremien über die Verlegung eines

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2021 - L 1 KA 5/19

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur ambulanten Behandlung durch

    Die hiergegen von der Klägerin beim SG Schwerin anhängig gemachten Eilverfahren (vom 20. Juni 2016 - S 3 KA 18/16 ER, S 3 KA 19/16 ER und 3 KA 20/16 ER), mit denen sie im Wesentlichen eine fehlende Versorgungslücke im ambulanten Bereich insbesondere im Hinblick auf ihre unterdurchschnittlichen Fallzahlen geltend gemacht hatte, hatten teilweise Erfolg.
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