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   SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER   

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https://dejure.org/2017,33858
SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER (https://dejure.org/2017,33858)
SG Trier, Entscheidung vom 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER (https://dejure.org/2017,33858)
SG Trier, Entscheidung vom 04. September 2017 - S 3 KR 143/17 ER (https://dejure.org/2017,33858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 3a S 1 SGB 5, § 13 Abs 3a S 2 SGB 5, § 13 Abs 3a S 5 SGB 5, § 13 Abs 3a S 6 SGB 5, § 13 Abs 3a S 7 SGB 5
    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit Cannabis - ärztliche Verordnung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion - hinreichend bestimmter Antrag

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Patient will Cannabis - was soll der Arzt tun?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 42 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Antrag | Kein bestimmter Antrag ohne ärztliche Verordnung für Arzneimittel (Cannabis)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    22 Voraussetzung für einen möglichen Eintritt der Genehmigungsfiktion ist, dass ein Leistungsberechtigter einen hinreichend bestimmten Antrag auf eine Leistung gestellt hat, die er für erforderlich halten durfte und die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 21ff).

    Sachlich ausgeschlossen ist die Regelung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 14ff).

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass in den Fällen, in denen ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes weniger schwere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die summarische Prüfung eines Anordnungsanspruchs, also des Erfolgs in der Hauptsache, verfassungsrechtlich zulässig ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16 -, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - L 5 KR 140/17

    Krankenversicherung - Durchsetzung eines Anspruchs auf Grund einer

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    Es ist völlig unklar, von welchen Faktoren und Umständen die behandelnden Allgemeinärzte eine noch vorzunehmende Verordnung von welchem Produkt und in welcher Dosierung abhängig machen (anders offensichtlich der Sachverhalt, der der Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.07.2017 - L 5 KR 140/17 B ER -, juris, zugrunde lag).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    Hierzu hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R -, juris Rn. 17): "Die Fiktion kann nur dann greifen, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung ihrerseits iS von § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt ist.
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigung entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht beseitigt werden können, sind die Gerichte verpflichtet, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch zu prüfen, sondern abschließend, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 -, juris; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Trier, 04.09.2017 - S 3 KR 143/17
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigung entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht beseitigt werden können, sind die Gerichte verpflichtet, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch zu prüfen, sondern abschließend, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 -, juris; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2018 - L 11 KR 405/17

    Krankenversicherung

    Soweit daraus jedoch zum Teil der Schluss gezogen wird, dass ein Antrag auf Versorgung mit Cannabis nach § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V nur im Fall der - hier nicht vorhandenen - Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung hinreichend bestimmt sei (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2017 - L 11 KR 3414/17 ER B - SG Trier, Beschluss vom 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER -), kann dem nicht zugestimmt werden (im Ergebnis wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2014 - L 5 KR 222/14 B ER - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.07.2017 - L 5 KR 140/17 B ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.10.2017 - L 1 KR 368/17 B ER - Beschluss vom 04.09.2017 - L 1 KR 305/17 B ER - SG Koblenz, Beschluss vom 05.10.2017 - S 11 KR 558/17 ER -).
  • SG Aachen, 28.11.2017 - S 14 KR 311/17

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Versorgung mit dem Cannabinnoid

    Soweit daraus jedoch zum Teil der Schluss gezogen wird, dass ein Antrag auf Versorgung mit Cannabis oder mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon nach § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V nur im Fall der - hier nicht vorhandenen - Vorlage einer vertragsärztlichen Verordnung hinreichend bestimmt sei (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B -, Rn. 25, juris; SG Trier, Beschluss vom 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER -, Rn. 24, juris)., kann dem nicht zugestimmt werden (wie hier: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2017 - L 5 KR 140/17 B ER -, Rn. 14, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - L 1 KR 368/17 B ER -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 04. September 2017 - L 1 KR 305/17 B ER -, juris; SG Koblenz, Beschluss vom 05. Oktober 2017 - S 11 KR 558/17 ER -, Rn. 29, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2018 - L 4 KR 540/17
    Der ggf. beim Antragsteller im Vordergrund stehende Wunsch, eine Versorgung mit Cannabis zu erlangen, ggf. auch nunmehr legal statt illegal, ist nach der seit 2017 geltenden Gesetzeslage für die Versorgung mit Cannabis gerade nicht ausreichend (allg. Ansicht; siehe nur: erkennender Senat, Beschluss vom 6.11.2017, L 4 KR 480/17 B ER; Beschluss vom 9. November 2017, L 4 KR 407/17 B ER; SG Trier, Beschluss vom 04. September 2017 - S 3 KR 143/17 ER -, juris).

    - ob beim Antragsteller eine Cannabisabhängigkeit besteht, - ob eine etwaige Cannabisabhängigkeit für die begehrte Versorgung mit Cannabisblüten eine Kontraindikation darstellt, - ob die vom Antragsteller begehrten Cannabisblüten der Sorten Bedica, Bediol, Bedrobinol, Bedrocan, Bedrolite, Houndstooth, Penelope, Argyle, Princeton und Peanios unter den Tatbestand des § 31 Abs. 6 SGB V fallen, der in seinem Wortlaut "Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität" und die Fertigarzneimittel Dronabinol oder Nabilon benennt, - ob es sich bei der ADHS-Erkrankung, allein oder ggf. in Verbindung mit der depressiven Symptomatik, um eine schwerwiegende Erkrankung iSd Norm handelt (zur Anwendbarkeit des § 35 c Abs. 2 Satz 1 SGB V bei Ausfüllung des Rechtsbegriffs siehe etwa: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.9.2017 - L 11 KR 3414/17 ER-B, juris; ebenso: LSG Nds-HB, B v 9.11.2017, L 4 KR 407/17 B ER), - ob eine medizinisch ausreichend gesicherte Wirksamkeit der Blüten im Erkrankungsbild des Antragstellers nachweisbar ist (medizin-wissenschaftliche Erklärung), - ob eine ärztliche Verordnung unter den gesonderten Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) erforderlich ist (und nicht vorliegt) (siehe dazu: LSG Nds-HB, B v 6.11.2017, L 4 KR 480/17 B ER; SG Trier, B v 4.9.2017, S 3 KR 143/17 ER; ebenso: LSG Nds-HB, B v 9.11.2017, L 4 KR 407/17 B ER), - ob eine BTMG-Erlaubnis als solche gegeben ist - die der Antragsteller nicht vorträgt.

  • SG Koblenz, 05.10.2017 - S 11 KR 558/17

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabisblüten -

    Erst durch die ärztliche Verordnung wird eine notwendige und erforderliche Medikation zu einer individuell bestimmten Sache (so zu Recht und dort abgelehnt SG Trier, Beschluss vom 04.09.2017 - S 3 KR 143/17 ER, juris, Rn.24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 4 KR 480/17
    Der Wunsch des Versicherten, eine bestimmte Verordnung zu erlangen, ersetzt nicht die begründete Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Anwendung kommen kann (SG Trier, Beschluss vom 04. September 2017 - S 3 KR 143/17 ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2020 - L 4 KR 288/20
    Der Wunsch eines Versicherten, eine bestimmte Verordnung zu erlangen, ersetzt nicht die begründete Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Anwendung kommen kann (Senatsbeschluss vom 9. November 2017 - L 4 KR 480/17 B ER; SG Trier, Beschluss vom 4. September 2017 - S 3 KR 143/17 ER, juris).
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