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   SG Köln, 02.12.2008 - S 32 (30) AS 116/08   

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Wird zitiert von ...  

  • LSG Hamburg, 20.04.2010 - L 5 AS 55/07  
    Als Einkommen könnten nur solche Einnahmen berücksichtigt werden, die ihrem Empfänger endgültig und nicht nur vorübergehend zur Verfügung stehen und damit seinen Vermögensstand positiv verändern; hieran fehle es indessen, wenn eine den Vermögenswert aufhebende Rückzahlung geschuldet wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 62/08, juris; VG Bremen, Urteil vom 20.7.2007 - S 8 K 57/07, juris; SG Köln, Urteil vom 2.12.2008 - S 32 (30) AS 116/08, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Hengelhaupt in Hauck-Noftz, SGB II, Stand August 2008, Randnr. 42d zu § 11; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.
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