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   SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11 ER   

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https://dejure.org/2011,33256
SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11 ER (https://dejure.org/2011,33256)
SG München, Entscheidung vom 21.03.2011 - S 32 SO 51/11 ER (https://dejure.org/2011,33256)
SG München, Entscheidung vom 21. März 2011 - S 32 SO 51/11 ER (https://dejure.org/2011,33256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Kostenübernahme einer Pflegeassistenz des ambulanten Pflegedienstes während stationärem Krankenhausaufenthalt - kein Ausschluss gem § 63 S 3 SGB 12 - kein Arbeitgebermodell gem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von während eines stationären Krankenhausaufenthaltes anfallenden Kosten für eine Pflegeassistenz des ambulanten Pflegedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    Auszug aus SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11
    Der Anspruch auf Kostenübernahme nach § 65 SGB XII (ebenso aus § 13 SGB V) wird durch die Kriterien der Angemessenheit und Erforderlichkeit begrenzt (BVerwGE 111, 241, 242 f).
  • SG Mannheim, 27.03.2001 - S 5 KR 2468/00
    Auszug aus SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11
    Für den Fall der stationären Krankenhausbehandlung müsste der Pflegebedürftige daher gegebenenfalls, die vom Krankenhaus zu Unrecht nicht erbrachten Leistungen über § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) als selbstbeschaffte Leistung über einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen können (vgl. insoweit SG Osnabrück, Urteil vom 9.10.2008- S 5 SO 64/05 sowie SG Mannheim, Urteil vom 27.3.2001- S 5 KR 2468/00).
  • SG Osnabrück, 09.10.2008 - S 5 SO 64/05
    Auszug aus SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11
    Für den Fall der stationären Krankenhausbehandlung müsste der Pflegebedürftige daher gegebenenfalls, die vom Krankenhaus zu Unrecht nicht erbrachten Leistungen über § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) als selbstbeschaffte Leistung über einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen können (vgl. insoweit SG Osnabrück, Urteil vom 9.10.2008- S 5 SO 64/05 sowie SG Mannheim, Urteil vom 27.3.2001- S 5 KR 2468/00).
  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 166/12

    Pflegeversicherung: Anspruch auf Leistungen zur ambulanten Pflege während eines

    Am 21.03.2011 erfolgte die Verpflichtung der Beklagten im Eilverfahren durch das SG (Az.: S 32 SO 51/11 E R).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die von der Beklagten übermittelten Akten sowie die Gerichtsakten beider Instanzen zum Verfahren S 32 SO 51/11 ER verwiesen.

  • SG München, 25.06.2012 - S 32 SO 473/10

    Anspruch auf Pflegeassistenzkraft während eines stationären

    Dabei war die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet worden, die durch die streitige Pflegeassistenz entstehenden Kosten für die Dauer des Krankenhausaufenthalts zu übernehmen ( Beschluss vom 21.03.2011 - S 32 SO 51/11 ER ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die von der Beklagten übermittelten Akten sowie die Akte des Gerichts zum vorliegenden und zum Verfahren S 32 SO 51/11 ER verwiesen.

    Der Krankenhausaufenthalt der Klägerin ist als vollstationäre Behandlung erforderlich, da das Behandlungsziel der Biofeedback-Therapie nach Einschätzung des Krankenhauses bzw. dessen Stationsarzt Dr. K. (siehe dessen Einlassung im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung am 16.03.2011 ausweislich der Niederschrift im Rahmen des Verfahrens S 32 SO 51/11 ER) bei der Klägerin ausschließlich im Rahmen einer vollstationären Behandlung erreicht werden kann.

    Die Therapie ist nach Aussage des Krankenhauses zumindest bei der Klägerin stationär durchzuführen (Aussage des Stationsarztes im Erörterungstermin 16.03.2011 im Verfahren S 32 SO 51/11 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 366/14

    Kosten für eine Pflegefachkraft; Aufenthalt in einer stationären Einrichtung;

    Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vom 20. Dezember 2012 (BT-Drucksache 17/10747) erscheint die Rechtsansicht, die eine Rückausnahme für Pflegeleistungen bei stationären Aufenthalten durch zugelassene ambulante Leistungserbringer annimmt (so insbesondere SG München, Beschluss vom 21. März 2011 - S 32 SO 51/11 ER -), nicht mehr vertretbar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 366/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Leistungsausschluss bei

    Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen vom 20. Dezember 2012 (BT-Drucksache 17/10747) erscheint die Rechtsansicht, die eine Rückausnahme für Pflegeleistungen bei stationären Aufenthalten durch zugelassene ambulante Leistungserbringer annimmt (so insbesondere SG München, Beschluss vom 21. März 2011 - S 32 SO 51/11 ER -), nicht mehr vertretbar.
  • SG Landshut, 06.02.2013 - S 10 SO 63/10

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    bb) Ein genereller Ausschluss des Nebeneinanders von ambulanten und stationären Leistungen ist unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Werteordnung (Art. 1 iVm. Art. 2 Abs. 2 GG vgl. auch SG München, Beschluss v. 21.03.2011 - S 32 SO 51/11) und des eigentlichen Sinn und Zwecks der Regelung ("Doppelleistungen auszuschließen") nicht möglich.
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