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   SG Dortmund, 23.03.2012 - S 34 R 898/10   

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https://dejure.org/2012,8335
SG Dortmund, 23.03.2012 - S 34 R 898/10 (https://dejure.org/2012,8335)
SG Dortmund, Entscheidung vom 23.03.2012 - S 34 R 898/10 (https://dejure.org/2012,8335)
SG Dortmund, Entscheidung vom 23. März 2012 - S 34 R 898/10 (https://dejure.org/2012,8335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht i.R.e. Tätigkeit als Betreuungskraft und abhängigen Beschäftigung in einem Altersheim bzw. einer Seniorenwohnanlage; Indizien für die versicherungpflichtige Beurteilung einer Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungskraft in einer Seniorenwohnanlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur abhängigen Beschäftigung - Betreuung von Senioren in Wohnanlage ist sozialversicherungspflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betreuungskraft für Senioren in Wohnanlage sozialversicherungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betreuungskraft für Senioren in Wohnanlage ist sozialversicherungspflichtig - Betreuungstätigkeit stellt abhängige Beschäftigung dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Dortmund, 23.03.2012 - S 34 R 898/10
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 m.w.Nw.).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus SG Dortmund, 23.03.2012 - S 34 R 898/10
    Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11.03.2009, Az.: B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2) findet hierbei keine isolierte Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung, sondern zugleich eine Entscheidung über die Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung statt.
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