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   SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14   

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https://dejure.org/2016,12604
SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 (https://dejure.org/2016,12604)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 (https://dejure.org/2016,12604)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - S 35 AS 3984/14 (https://dejure.org/2016,12604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Zahlung von Einkommensteuer als betriebsbedingte Ausgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ALG im Rahmen der Erstattung von Leistungen nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 345/09 B

    Witwenrente - Absenkung des Zugangsfaktors bei Tod des Versicherten vor

    Auszug aus SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14
    Die Klärungsbedürftigkeit entfällt jedoch, wenn sich die Antwort auf die Rechtsfrage ohne Weiteres aus den rechtlichen Normen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt (BSG Urt. v. 25. Februar 2010 - B 13 R 345/09 B Rn. 6).
  • SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14
    Soweit sich der Beklagte darauf beruft, dass es sich hierbei um eine personenbezogene Ausgabe handele, da alle natürlichen Personen der Einkommensteuerpflicht unabhängig davon unterlägen, ob sie Einkommen aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten (so auch SG Karlsruhe Urt. v. 16. Dezember 2015 - S 12 AS 4451/14 Rn. 27), schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Nach der Rechtsprechung handele es sich bei einer Einkommensteuernachforderung jedenfalls dann um eine betriebliche Ausgabe i.S.d. § 3 Abs. 2 Alg II-V, wenn die Nachzahlung aus der aktuell ausgeübten selbstständigen Tätigkeit resultiere (SG Chemnitz, Urteil vom 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 1812/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Feststellung des Hilfebedarfs bei einem

    Die Klägerinnen verkennen mit ihrer Argumentation bereits, dass die Einkommensteuer - wie im Übrigen auch die Umsatzsteuerschulden - anders als bei einer erstmals im Bewilligungszeitraum festgesetzten Steuernachzahlung (vgl hierzu SG Chemnitz, Urteil vom 25. Mai 2016 - S 35 AS 3984/14 - juris) - nicht im vorliegend streitbefangenen Bewilligungszeitraum fällig wurden, sondern bereits in den Jahren 2012 bzw 2010; die Stundung iSv 222 AO ändert nichts daran, dass die Steuern mit der Festsetzung fällig geworden sind (vgl § 220 AO; vgl auch § 222 AO "bei Fälligkeit").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - L 31 AS 402/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Dies hat das Sozialgericht Chemnitz in seinem Urteil vom 25. Mai 2016 (S 35 AS 3984/14), auf das der Kläger sich beruft, offensichtlich verkannt.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 9 AS 2059/18
    Zwar folgt vorliegend die Steuerpflicht vorwiegend aus der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. Steuerbescheid, Bl. 41 LSG-Akte), doch kann dies nicht dazu führen, dass die Einkünfte der Antragstellerin Ziffer 1, nur weil ein Gewerbe betrieben wird, anders behandelt werden als die nichtselbstständiger Arbeitnehmer, die Steuernachforderungen gemäß § 11 b Abs. 1 Nr. 2 SGB II nicht einkommensmindernd geltend machen können (anders SG Chemnitz, Urteil vom 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14 -, Juris).
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