Weitere Entscheidung unten: SG Berlin, 06.10.2005

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   SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96 W01   

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https://dejure.org/2002,15386
SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2002,15386)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.09.2002 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2002,15386)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. September 2002 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2002,15386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • berlin.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagefrage zur Überleitung von Rentenanwartschaften aus der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des wiedervereinigten Deutschland; Vorlagefrage zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
    Dementsprechend haben das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 22/95) und ihm folgend der Gesetzgeber in Artikel 13 Absatz 7 2. AAÜG-ÄndG hinsichtlich der rückwirkenden Aufhebung der Entgeltbegrenzung auf die Bestandskraft der Überführungsbescheide abgehoben und nicht auf die Bestandskraft der Rentenbescheide.

    Zu § 6 Absatz 2 AAÜG in der Fassung des Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetzes vom 24. Juni 1993 hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 festgestellt, dass die Regelung gegen Artikel 3 und Artikel 14 GG verstieß und damit verfassungswidrig war (Aktenzeichen 1 BvL 22/95).

    Damit hat der Gesetzgeber lediglich erneut auf die Abgrenzungskriterien zurück gegriffen, die vom Bundesverfassungsgericht zu Recht bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 als unzureichend und damit verfassungswidrig gerügt worden sind (Aktenzeichen 1 BvL 22/95).

    Für den Personenkreis, der von § 6 Absatz 2 AAÜG erfasst wird, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom gleichen Tag (Aktenzeichen 1 BvL 22/95) eine solche Feststellung gerade nicht getroffen.

    Auch hierzu schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts an, wie sie in der Entscheidung vom 28. April 1999 (Aktenzeichen 1 BvL 22/95) zum Ausdruck gekommen ist: Die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen genießen den Schutz des Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
    Folgerichtig hat der Zusatzversorgungsträger gemäß § 6 Absatz 2 AAÜG die Arbeitsentgelte für die spätere Rentenberechnung auf die Werte der Anlage 5 begrenzt oder in der Terminologie der Entscheidung des BSG vom 20. Dezember 2001 (Aktenzeichen B 4 RA 6/01 R) festgestellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Begrenzung nach § 6 Absatz 2 AAÜG vorliegen.

    Erst der Rentenversicherungsträger entscheide verbindlich, in welcher Höhe des jeweilige Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung berücksichtigt werde (vergleiche das Urteil vom 20. Dezember 2001, Aktenzeichen B 4 RA 6/01 R).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
    Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (Aktenzeichen 1 BvL 11/94) ausdrücklich verwiesen, unter anderem auf.
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 96, 315 ).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus SG Berlin, 30.09.2002 - S 35 RA 549/96
    Er war dazu nach § 6 Absatz 2 AAÜG auch ermächtigt, wie das Bundessozialgericht in seinem Vorlagebeschluss vom 14. Juni 1995 ausdrücklich festgestellt hat (Aktenzeichen 4 RA 98/94).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. September 2002 (S 35 RA 549/96 W01) -,.
  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvL 3/98

    Selbstablehnung des Präsidenten Papier begründet

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. September 2002 (S 35 RA 549/96 W01) -.
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Rechtsprechung
   SG Berlin, 06.10.2005 - S 35 RA 549/96 W01   

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https://dejure.org/2005,23599
SG Berlin, 06.10.2005 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2005,23599)
SG Berlin, Entscheidung vom 06.10.2005 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2005,23599)
SG Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - S 35 RA 549/96 W01 (https://dejure.org/2005,23599)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Muster-Verfahren beendet - Mindestens 12000 Betroffene - Hauptabteilungsleiter des DDR-Bauministeriums erhält im Alter von 75 Jahren erstmals volle Rente

  • nomos.de PDF, S. 55 (Kurzinformation)

    Muster-Verfahren zur verfassungswidrigen Begrenzung der Arbeitsentgelte von DDR-Bürgern in staatsnahen Funktionen beendet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
    Auszug aus SG Berlin, 06.10.2005 - S 35 RA 549/96
    Vorlagebeschluss des Berliner Sozialgerichts - 18. Kammer - S 18 RA 3109/96 W00.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 06.10.2005 - S 35 RA 549/96
    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 1 BvL 11/94 - Stasi-Renten.
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