Rechtsprechung
| SG Düsseldorf, 22.02.2005 - S 35 SO 23/05 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- my-sozialberatung.de
Eheähnliche Gemeinschaft
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Lebensgemeinschaft von Homosexuellen im Sozialhilferecht gleich zu behandeln wie Gemeinschaft von Heterosexuellen
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 22.02.2005 - S 35 SO 23/05 ER
- SG Duisburg, 23.02.2005 - S 27 AS 9/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05
Wird zitiert von ... (7)
- SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt entgegen der vom SG Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005, Az: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER) vertretenen Auffassung, auf die sich die Antragstellerin bezieht, nicht darin, dass durch §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II eine Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Partners nur bei eheähnlichen Gemeinschaften ebenso wie bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern, nicht aber auch bei anderen Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften - wie etwa Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, die nicht Lebenspartner nach dem Lebenspart-nerschaftsgesetz sind, oder Verwandten - vorgeschrieben ist.Die beiden zu vergleichenden Sachverhalte sind aber nicht wesentlich gleich (a.A.: SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER).
- SG Dresden, 18.05.2005 - S 23 AS 175/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt entgegen der vom SG Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005, Az: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER) vertretenen Auffassung, auf die sich die Antragstellerin bezieht, nicht darin, dass durch §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II eine Einkommens- und Vermögensberücksichtigung des Partners nur bei eheähnlichen Gemeinschaften ebenso wie bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern, nicht aber auch bei anderen Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften - wie etwa Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, die nicht Lebenspartner nach dem Lebenspart-nerschaftsgesetz sind, oder Verwandten - vorgeschrieben ist.Die beiden zu vergleichenden Sachverhalte sind aber nicht wesentlich gleich (a.A.: SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER).
- SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen …
Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt entgegen der vom SG Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005, Az: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER) vertretenen Auffassung, auf die sich der Antragsteller bezieht, nicht darin, dass durch §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II eine Einkommens- und Ver-mögensberücksichtigung des Partners nur bei eheähnlichen Gemeinschaften ebenso wie bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern, nicht aber auch bei anderen Lebens-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaften - wie etwa Gemeinschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, die nicht Lebenspartner nach dem Lebenspart-nerschaftsgesetz sind, oder Verwandten - vorgeschrieben ist.Die beiden zu vergleichenden Sachverhalte sind aber nicht wesentlich gleich (a.A.: SG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER und Beschluss vom 22.02.2005, Az: S 35 SO 23/05 ER).
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift - …
Anlass für die Neufassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II war die Auffassung des SG Düsseldorf in einem Beschluss vom 22. Februar 2005 (S 35 SO 23/05 ER) gewesen, welches die in der früheren Fassung des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b SGB II lediglich für heterosexuelle Lebenspartner vorgesehene Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft für gleichheitswidrig erachtet hatte (vgl. Bundestags-Drucksache 16/1410 S. 19 ; vgl. auch den den Vorlagebeschluss des SG Düsseldorf vom 27. April 2006 - S 35 AS 103/05 - als unzulässig verwerfenden Kammerbeschluss des BVerfG vom 17. Januar 2007 - 1 BvL 7/06 - ). - SG Dortmund, 31.03.2005 - S 31 AS 82/05
Anrechnung von Partnereinkommen nach Hartz IV verfassungsgemäß
Er stütze sich auf die Entscheidungen des Sozialgerichts Düsseldorf S 35 SO 23/05 und 28/05 ER. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Verfassungsrechtliche Bedenken sieht der Senat im Gegensatz zu den zitierten Entscheidungen des SG Düsseldorf (S 35 SO 23/05 und 28/05 ER) nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - L 7 B 294/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Denn mit der Neufassung des § 7 Abs. 3 SGB II durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 25.07.2006 (BGBl. I S. 1706) hat die Gesetzgebung auf einen Beschluss des SG Düsseldorf vom 22.02.2005 (S 35 SO 23/05 ER, Juris) reagiert.
