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   SG Berlin, 12.05.2006 - S 37 AS 11713/05   

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SG Berlin, 12.05.2006 - S 37 AS 11713/05 (https://dejure.org/2006,32602)
SG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2006 - S 37 AS 11713/05 (https://dejure.org/2006,32602)
SG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - S 37 AS 11713/05 (https://dejure.org/2006,32602)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 1 M 152/02

    Auferlegung eines verbindlichen Arbeitszwangs für einen Hilfeempfänger auf der

    Auszug aus SG Berlin, 12.05.2006 - S 37 AS 11713/05
    Denn zum einen ist noch nicht geklärt, ob die nach Ansicht des erkennenden Gerichts abzulehnende- Auffassung des OVG Greifswald (keine Prüfung einer Einzelmaßnahme bei Bestandkraft des Heranziehungsbescheides, Beschluss vom 7.11.2002 - 1 M 152/02) Nachahmer findet, zum anderen besteht noch Unsicherheit zu der Frage, welche Auswirkungen eine unangefochtene EV auf die Rechtsposition des Betroffenen hat, wenn die Erfüllung einzelner Vereinbarungen bzw. Verpflichtungen der EV streitig wird.
  • SG Hamburg, 23.04.2007 - S 12 AS 820/07

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Die Gegenleistung des Leistungsträgers ist unabhängig von einem ordnungsgemäßen Profiling ebenfalls nicht bestimmt genug, weshalb das Vertragsangebot rechtswidrig ist (s.a. SG Berlin v. 12.5.2006 - S 37 AS 11713/05 in juris).
  • SG Hamburg, 08.05.2007 - S 12 AS 820/07

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen der Weigerung des Abschlusses einer

    Die Gegenleistung des Leistungsträgers ist unabhängig von einem ordnungsgemäßen Profiling ebenfalls nicht bestimmt genug, weshalb das Vertragsangebot rechtswidrig ist (s.a. SG Berlin v. 12.5.2006 - S 37 AS 11713/05 in juris).
  • SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 392/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zulässigkeit von

    Denn der Kläger konnte nicht auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen Sanktionsentscheidungen der Beklagten aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher mangelnder "Erfüllung" der "in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte(n) Pflichten" (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB II) verwiesen werden, soweit "ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung" besteht, (im Ergebnis) ebenso zB Sozialgericht (SG) Berlin, Urteil vom 12. Mai 2006 - S 37 AS 11713/05 (Rn 14) und Lehmann-Franßen, Unangemessene Eigenbemühungen und die Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II, NZS 10/2005, 519, 523. Eine andere Auffassung hierzu wäre wiederum u.a. mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar, vgl. zu entsprechenden Erfordernissen weiterhin zB BVerfG, Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 AS 381/10
    Denn andernfalls würde er sich im Fall einer Sanktion gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b SGB II wegen einer Verletzung einer im Verwaltungsakt aufgegebenen Verpflichtung unter Umständen dem Einwand aussetzen, mangels Anfechtung des Verwaltungsakts könne die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung nicht mehr überprüft werden (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R; SG Berlin, Urteil vom 12.05.2006 - S 37 AS 11713/05; SG Leipzig, Urteil vom 19.02.2007 - S 19 AS 392/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - L 14 AS 518/09
    Soweit die Klägerin sich für das Gegenteil auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. Mai 2006 - S 37 AS 11713/05 beruft, verkennt sie, dass die Wirkungen dieses Urteils sich auf den dort entschiedenen Sachverhalt beschränken.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2007 - L 9 AS 641/06
    Auch liegt ein Verstoß gegen § 15 SGB II nicht vor und die vom Beschwerdeführer vorgelegte Entscheidung des SG Berlin vom 12. Mai 2006 (Aktenzeichen S 37 AS 11713/05) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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