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   SG Lüneburg, 13.11.2013 - S 37 AS 844/10   

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https://dejure.org/2013,45599
SG Lüneburg, 13.11.2013 - S 37 AS 844/10 (https://dejure.org/2013,45599)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 13.11.2013 - S 37 AS 844/10 (https://dejure.org/2013,45599)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 13. November 2013 - S 37 AS 844/10 (https://dejure.org/2013,45599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung der Regelleistung bei fehlendem Beweis einer Weigerung in Bezug auf eine Bewerbung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Keine Sanktion nur weil eine Bewerbung nicht beim Arbeitgeber angekommnen sein soll

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Lüneburg, 06.07.2010 - S 46 AS 259/10
    Auszug aus SG Lüneburg, 13.11.2013 - S 37 AS 844/10
    Bereits am 26.05.2010 hatte der Kläger beim SG Lüneburg den Antrag gestellt, den Beklagten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten, die Sanktion nicht zu vollziehen (S 46 AS 259/10 ER).

    Im Schriftsatz vom 03.06.2010, welchen der Kläger in dem Verfahren S 46 AS 259/10 ER dem SG Lüneburg übersandt hatte, führte er aus, dass gegen den Widerspruchsbescheid vom 31.05.2010 parallel Klage eingereicht werde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Prozessakten S 37 AS 844/10, S 23 AS 982/10, die beigezogene Akte zum Verfahren S 46 AS 259/10 ER und die den Kläger betreffende Leistungsakte des Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Lüneburg, 13.11.2013 - S 37 AS 844/10
    Nach dem in allen Bereichen des Sozialrechts geltenden Grundsatz der objektiven Beweis- und Feststellungslast sind die Folgen der Nicht-Aufklärbarkeit einer Tatsache von demjenigen zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2010 - L 15 AS 239/10
    Auszug aus SG Lüneburg, 13.11.2013 - S 37 AS 844/10
    Die hiergegen zum Landessozialgericht (= LSG) Niedersachsen-Bremen erhobene Beschwerde wurde mit dem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.09.2010 als unzulässig verworfen (L 15 AS 239/10 B ER).
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