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SG München, 21.10.2014 - S 38 KA 1014/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung der Obergrenzen Regelleistungsvolumen (RLV)/qualitätsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) in einem ärztlichen Honorarbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 9 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Honorarverteilung | Vergütung ab Quartal I/09 | Kein BAG-Zuschlag für QZV (Radiologen Quartal III/10)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R
Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur …
Auszug aus SG München, 21.10.2014 - S 38 KA 1014/13
In dem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15.08.2012 (BSG, Az. B 6 KA 38/11 R) hinzuweisen.Dies gilt zunächst für die Zuweisung des RLV und QZV, die separat anfechtbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.08.2012, Az. B 6 KA 38/11 R).
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 4/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - Regelleistungsvolumen - …
Auszug aus SG München, 21.10.2014 - S 38 KA 1014/13
So hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 11.12.2013, Az. B 6 KA 4/13 R) auch im Zusammenhang mit dem BAG-Zuschlag, wenn auch bei einem anderen Sachverhalt (Gewährung des BAG-Zuschlages für eine Berufsausübungsgemeinschaft, bestehend aus Radiologen und Nuklearmedizinern im Quartal 1/2009) die Gestaltungsfreiheit des Normgebers und dessen Berechtigung hervorgehoben, zu typisieren und zu pauschalieren, da ansonsten erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten und neue Differenzierungsprobleme aufgeworfen würden.
- SG Hamburg, 19.04.2017 - S 3 KA 155/12 Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass der Bewertungsausschuss es den regionalen Vertragspartnern demnach im streitbefangenen Quartal nicht einmal ermöglichte, für BAG-Zuschläge auf die QZV vorzusehen (ebenso bereits SG München, Urt. v. 21. Okt. 2014, S 38 KA 1014/13, juris- Rn. 11 f.).
Dies hätte im Gegenteil neue Differenzierungsprobleme aufgeworfen (ebenso bereits SG München, Urt. v. 21. Okt. 2014, S 38 KA 1014/13, juris- Rn. 11 f.).