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   SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17   

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https://dejure.org/2018,22612
SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17 (https://dejure.org/2018,22612)
SG München, Entscheidung vom 20.06.2018 - S 38 KA 360/17 (https://dejure.org/2018,22612)
SG München, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - S 38 KA 360/17 (https://dejure.org/2018,22612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klinikarzt mit vertragsärztlicher Tätigkeit ist zu Bereitschaftsdiensten verpflichtet

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Arztregister/Notdienst | Notdienst | Keine Befreiung für Chefarzt mit vertragsärztlicher Zulassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 8/78
    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Ein Vertragsarzt, der belegärztlich tätig ist oder eine Privatklinik betreibt, kann nicht allein deshalb eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beanspruchen (BSG, Urteil vom 23.03.2016, Az B 6 KA 7/15 R; BSG, Urteil vom 15.04.1980, Az 6 RKa 8/78).

    Der Senat habe schon früher entschieden, dass ein Kassenarzt, der belegärztlich tätig ist oder eine Privatklinik betreibt, nicht allein deshalb eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beanspruchen könne (BSG, Urteil vom 23.03.2016, Az. B 6 KA 7/15 R; BSG, Urteil vom 15.04.1980, Az. 6 RKa 8/78).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Ein Vertragsarzt, der belegärztlich tätig ist oder eine Privatklinik betreibt, kann nicht allein deshalb eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beanspruchen (BSG, Urteil vom 23.03.2016, Az B 6 KA 7/15 R; BSG, Urteil vom 15.04.1980, Az 6 RKa 8/78).

    Der Senat habe schon früher entschieden, dass ein Kassenarzt, der belegärztlich tätig ist oder eine Privatklinik betreibt, nicht allein deshalb eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beanspruchen könne (BSG, Urteil vom 23.03.2016, Az. B 6 KA 7/15 R; BSG, Urteil vom 15.04.1980, Az. 6 RKa 8/78).

  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 4 KA 18/15

    Ermächtigter Krankenhausarzt; Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Zur Heranziehung ermächtigter Krankenhausärzte zur Teilnahme am allgemeinen Bereitschaftsdienst hat das Landessozialgericht Hessen (LSG Hessen, Urteil vom 14.12.2016, Az. L 4 KA 18/15) ausgeführt, der Status des ermächtigten Arztes unterscheide sich gravierend von dem in freier Praxis (insbesondere Nachrangigkeit der Ermächtigung), weshalb ein ermächtigter Krankenhausarzt nicht zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst herangezogen werden könne.

    Denn zur Beurteilung der Vergleichbarkeit kommt es entscheidend auf den jeweiligen Status an (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 14.12.2016, Az. L 4 KA 18/15).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 2647/12
    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Hintergrund hierfür ist auch, dass es Ziel des Gesetzgebers ist, die Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit zu fördern, wie der Regelung in § 103 Abs. 7 SGB V zu entnehmen ist (vgl. LSG-Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2013, Az. L 5 KA 2647/12).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Den von der Rechtsprechung vorgegebenen starren zeitlichen Grenzen (13 Stunden bei vollem Versorgungsauftrag bzw. 26 Stunden bei hälftigem Versorgungsauftrag) wurde zwar die Grundlage entzogen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2016, Az. B 6 KA 19/15 R).
  • LSG Bayern, 05.04.2017 - L 12 KA 125/16

    Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst am Ort einer

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    So hat das Bayerische Landessozialgericht in einer Entscheidung (BayLSG, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 12 KA 125/16, nicht rechtskräftig, Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 6 KA 51/17 R) eine doppelte Heranziehung eines Vertragsarztes zum Notdienst, einmal für die Stammpraxis, zum anderen für die Filialpraxis als zulässig angesehen.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Ohne diesen ist eine ausreichende Versorgung der Versicherten nicht gewährleistet (BSG, Urteil vom 11.12.2013, Az. B 6 KA 39/12 R).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    Wie das Bundessozialgericht unter Hinweis auf § 75 Abs. 1 SGB V (BSG, Urteil vom 06.09.2006, Az. B 6 KA 43/05 R) ausführte, ist die "Sicherstellung von Not- bzw. Bereitschaftsdienst eine gemeinsame Aufgabe aller Ärzte, die nur erfüllt werden kann, wenn grundsätzlich alle zugelassenen Ärzte" daran teilnehmen.
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    Auszug aus SG München, 20.06.2018 - S 38 KA 360/17
    So hat das Bayerische Landessozialgericht in einer Entscheidung (BayLSG, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 12 KA 125/16, nicht rechtskräftig, Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 6 KA 51/17 R) eine doppelte Heranziehung eines Vertragsarztes zum Notdienst, einmal für die Stammpraxis, zum anderen für die Filialpraxis als zulässig angesehen.
  • LSG Bayern, 17.01.2019 - L 12 KA 53/18

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst, vertragsärztliche Versorgung, Vertragsarzt,

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2018, S 38 KA 360/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des SG München vom 20.06.2018, S 38 KA 360/17, sowie den Bescheid der Beklagten vom 30.06.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.07.2017 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, den Kläger vollständig von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befreien sowie die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • LSG Bayern, 16.01.2019 - L 12 KA 53/18

    Vertragsarztrecht: Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Juni 2018, S 38 KA 360/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des SG München vom 20.06.2018, S 38 KA 360/17, sowie den Bescheid der Beklagten vom 30.06.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.07.2017 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, den Kläger vollständig von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst zu befreien sowie die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

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