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   SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19   

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SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19 (https://dejure.org/2020,7542)
SG München, Entscheidung vom 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19 (https://dejure.org/2020,7542)
SG München, Entscheidung vom 05. März 2020 - S 38 KA 5087/19 (https://dejure.org/2020,7542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Patienten aus Türkei haben nicht automatisch schlechtere Zähne

 
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  • SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17

    Berücksichtigung kostenintensiver Fälle als Praxisbesonderheit

    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Die Sozialgerichte haben sich wiederholt mit einem solchen Vortrag befasst und übereinstimmend die Auffassung vertreten, hierdurch sei generell ein erhöhter, medizinisch indizierter Bedarf für die Erbringung (zahn-)ärztlicher Leistungen nicht gerechtfertigt, da kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass die Herkunft der Patienten einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehe und im Regelfall von einer normalen zahnmedizinischen Versorgung auszugehen sei (BSG SozR 3-2500, § 106, Nr. 49, S. 259; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16; SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).

    Welcher zusätzliche Abzug gerechtfertigt ist, bleibt der Prüfung durch den Beklagten vorbehalten (vgl. SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).

  • SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei der Gebührennummer

    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Generell ist dies bei einem anderen Patientenzuschnitt gegenüber der Regelpraxis oder bei einem speziellen Leistungsangebot, das auf der Qualifikation des Arztes beruht (besondere Untersuchungsund Behandlungsmethoden), der Fall (vgl. BSGE 74, 70; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16).

    Die Sozialgerichte haben sich wiederholt mit einem solchen Vortrag befasst und übereinstimmend die Auffassung vertreten, hierdurch sei generell ein erhöhter, medizinisch indizierter Bedarf für die Erbringung (zahn-)ärztlicher Leistungen nicht gerechtfertigt, da kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass die Herkunft der Patienten einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehe und im Regelfall von einer normalen zahnmedizinischen Versorgung auszugehen sei (BSG SozR 3-2500, § 106, Nr. 49, S. 259; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16; SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Weicht die Struktur der Praxis des geprüften Arztes sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung des Patientenklientels, als auch hinsichtlich des ärztlichen Diagnose- und Behandlungsangebots von der Typik beim Durchschnitt der Fachgruppe signifikant ab (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S. 264; Nr. 57 S 319ff; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr. 11), dann liegt eine Unvergleichbarkeit vor, die zur Bildung einer engeren Vergleichsgruppe veranlassen würde.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Weicht die Struktur der Praxis des geprüften Arztes sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung des Patientenklientels, als auch hinsichtlich des ärztlichen Diagnose- und Behandlungsangebots von der Typik beim Durchschnitt der Fachgruppe signifikant ab (vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S. 264; Nr. 57 S 319ff; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr. 11), dann liegt eine Unvergleichbarkeit vor, die zur Bildung einer engeren Vergleichsgruppe veranlassen würde.
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Generell ist dies bei einem anderen Patientenzuschnitt gegenüber der Regelpraxis oder bei einem speziellen Leistungsangebot, das auf der Qualifikation des Arztes beruht (besondere Untersuchungsund Behandlungsmethoden), der Fall (vgl. BSGE 74, 70; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16).
  • BSG, 09.06.1982 - 6 RKa 1/81
    Auszug aus SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
    Diese Prüfmethode gelangt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn die Überschreitung in der Übergangszone liegt, was hier eindeutig nicht der Fall ist (vgl. BSG, Urteil vom 9.6.1982, Az 6 RKa 1/81).
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