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   SG Detmold, 21.06.2005 - S 4 AS 17/05   

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https://dejure.org/2005,8978
SG Detmold, 21.06.2005 - S 4 AS 17/05 (https://dejure.org/2005,8978)
SG Detmold, Entscheidung vom 21.06.2005 - S 4 AS 17/05 (https://dejure.org/2005,8978)
SG Detmold, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - S 4 AS 17/05 (https://dejure.org/2005,8978)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Aurich, 24.02.2005 - S 15 AS 11/05

    Auslegung des Begriffs eines angemessenen Kraftfahrzeugs i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus SG Detmold, 21.06.2005 - S 4 AS 17/05
    Vor diesem Hintergrund ist in aller Regel ein Mittelklassefahrzeug, das bereits definitionsgemäß nicht als Luxusgegenstand eingestuft wird, mit mittlerer Motorisierung als angemessen anzusehen (so auch Sozialgericht Aurich im Beschluss vom 24.02.2005, Az.: S 15 AS 11/05 ER, jedenfalls für einen Mittelklassewagen ohne besonderen Luxus mit durchschnittlicher Motorisierung, der sich bereits vor der Arbeitslosigkeit im Eigentum des Arbeitslosen befand).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Hieraus folgert ein Teil der Rechtsprechung und Literatur, dass ein Mittelklassefahrzeug immer angemessen iS des § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sein müsse, weil es sich hierbei definitionsgemäß bereits um kein Luxusfahrzeug handele (vgl SG Aurich, Beschluss vom 24. Februar 2005 - S 15 AS 11/05 ER; SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 21. Juni 2005 - S 4 AS 17/05; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, II.11., RdNr 65, Stand 2006, Brühl in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 12 RdNr 36).
  • SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auch folgt die Kammer den zitierten Entscheidungen und dem Sozialgericht Detmold (Gerichtsbescheid vom 21.06.2005, S 4 AS 17/05) darin, dass Zweck der Ausnahmevorschrift in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II ist, den Arbeitsuchenden die für eine Arbeitsaufnahme erforderliche Mobilität und damit die Möglichkeit zur Annahme auch weiter entfernter Arbeitsangebote zu erhalten, weshalb Kraftfahrzeuge angemessen sind, die ein zuverlässiger, möglichst wenig reparaturanfälliger, sicherer und arbeitstäglich benutzbarer Gebrauchsgegenstand sind.
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