Rechtsprechung
   SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10   

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https://dejure.org/2012,35366
SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10 (https://dejure.org/2012,35366)
SG Fulda, Entscheidung vom 11.09.2012 - S 4 U 156/10 (https://dejure.org/2012,35366)
SG Fulda, Entscheidung vom 11. September 2012 - S 4 U 156/10 (https://dejure.org/2012,35366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehegatte eines Landwirts erhält Verletztenrente bereits bei einer MdE von 20 % - § 80a Abs. 1 SGB VII muss verfassungskonform ausgelegt werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
    "Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).

    Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ).

    Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".

  • BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG -

    Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
    Denn eine verfassungskonforme Auslegung ist vorrangig in Betracht zu ziehen (s. jüngst BVerfG [2. Kammer des 1. Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 21).

    Damit entfällt die Entscheidungserheblichkeit der Frage eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn es käme vorliegend im Falle der Gültigkeit des § 80a Abs. 1 SGB VII zu keiner anderen End entscheidung als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. jüngst BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 20 m.w.Nw.).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
    "Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).

    Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".

  • SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
    Anders als das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, kann die Kammer zumindest bei Unternehmern eines landwirtschaftlichen Unternehmens keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkennen , so dass es auch keiner verfassungskonformen Auslegung dieser Norm bedarf.

    Eine solche Überzeugung hat die Kammer auch nach Würdigung der klägerischen Argumente sowie der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, nicht gewinnen können.

    Das SG Fulda hat in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, wie folgt argumentiert:.

    Hinsichtlich der gerügten Verfassungsmäßigkeit von § 80a SGB VII wird darauf hingewiesen, dass es sich im hiesigen Fall im Vergleich zu der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, um einen anderen Sachverhalt gehandelt hat, da die Klägerin selbst Unternehmerin gewesen ist und es sich nicht um einen betroffenen Ehegatten gehandelt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - L 1 U 5200/15

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - landwirtschaftlicher

    Verwiesen werde auf die Entscheidung des Sozialgerichts Fulda vom 09.10.2012 - S 4 U 156/10 -, welches eine verfassungskonforme Auslegung für notwendig erachte bei jemandem, der noch einer Beschäftigung neben der Landwirtschaft nachgegangen sei, aber deutlich gemacht habe, dass die Norm eigentlich verfassungswidrig sei.

    Ob dies gleichermaßen auch für mitarbeitende Familienangehörige oder Ehegatten (insoweit abweichend SG Fulda, Urteil vom 11.09.2012 - S 4 U 156/10 -, juris, Rn. 45 ff., dazu Feddern in: jurisPK-SGB VII, 2. Auflage 2014, § 80a SGB VII, Rn. 9) gilt, hatte der Senat hier nicht zu entscheiden.

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