Rechtsprechung
SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 Nr 5 SGB 7, § 56 SGB 7
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehegatte eines Landwirts erhält Verletztenrente bereits bei einer MdE von 20 % - § 80a Abs. 1 SGB VII muss verfassungskonform ausgelegt werden
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
"Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ).
Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".
- BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - …
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Denn eine verfassungskonforme Auslegung ist vorrangig in Betracht zu ziehen (s. jüngst BVerfG [2. Kammer des 1. Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 21).Damit entfällt die Entscheidungserheblichkeit der Frage eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn es käme vorliegend im Falle der Gültigkeit des § 80a Abs. 1 SGB VII zu keiner anderen End entscheidung als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. jüngst BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 20 m.w.Nw.).
- BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88
Gewerkschaftliche Beratungshilfe
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
"Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Weiterhin ist der allgemeine Gleichheitssatz auch dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 93, 386 ).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
"Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
"Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 103, 310 ; 105, 73 - dort auch zum Folgenden).Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).".
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, "wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt" (vgl. BVerfGE 1, 14 ; aus der stRspr z.B. BVerfGE 89, 132 ). - BVerfG, 04.02.1969 - 2 BvL 20/63
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen und den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts nicht in gleicher Weise ausgesetzt sind (vgl. BVerfGE 80, 68 ; anders noch BVerfGE 25, 198 ).". - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Nähere Maßstäbe und Kriterien lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).". - BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Dazu gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen und den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts nicht in gleicher Weise ausgesetzt sind (vgl. BVerfGE 80, 68 ; anders noch BVerfGE 25, 198 ).". - BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der …
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 268/07
Zur Feststellung von orthopädischen und psychiatrischen Unfallfolgen bei …
- SG Gießen, 27.04.2012 - S 1 U 29/09
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - MdE-Erfahrungswerte - …
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12 Anders als das SG Fulda in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, kann die Kammer zumindest bei Unternehmern eines landwirtschaftlichen Unternehmens keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkennen , so dass es auch keiner verfassungskonformen Auslegung dieser Norm bedarf.
Eine solche Überzeugung hat die Kammer auch nach Würdigung der klägerischen Argumente sowie der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, nicht gewinnen können.
Das SG Fulda hat in seiner Entscheidung vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, wie folgt argumentiert:.
Hinsichtlich der gerügten Verfassungsmäßigkeit von § 80a SGB VII wird darauf hingewiesen, dass es sich im hiesigen Fall im Vergleich zu der Entscheidung des SG Fulda vom 11.09.2012, Az. S 4 U 156/10, um einen anderen Sachverhalt gehandelt hat, da die Klägerin selbst Unternehmerin gewesen ist und es sich nicht um einen betroffenen Ehegatten gehandelt hat.
- LSG Baden-Württemberg, 25.07.2016 - L 1 U 5200/15
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - landwirtschaftlicher …
Verwiesen werde auf die Entscheidung des Sozialgerichts Fulda vom 09.10.2012 - S 4 U 156/10 -, welches eine verfassungskonforme Auslegung für notwendig erachte bei jemandem, der noch einer Beschäftigung neben der Landwirtschaft nachgegangen sei, aber deutlich gemacht habe, dass die Norm eigentlich verfassungswidrig sei.Ob dies gleichermaßen auch für mitarbeitende Familienangehörige oder Ehegatten (insoweit abweichend SG Fulda, Urteil vom 11.09.2012 - S 4 U 156/10 -, juris, Rn. 45 ff., dazu Feddern in: jurisPK-SGB VII, 2. Auflage 2014, § 80a SGB VII, Rn. 9) gilt, hatte der Senat hier nicht zu entscheiden.