Rechtsprechung
SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Wie-Beschäftigung - Vereinsmitglied - Mitgliedschaftspflicht - besondere berufliche Kenntnisse - Elektromeister - Hoffest - Elektroinstallation
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung bei einer Verletzung infolge einer Tätigkeit als Helfer im Zusammenhang mit einem von einem Verein veranstalteten Hoffest; Annahme eines Versicherungschutzes gegen Arbeitsunfälle bei Durchführung von Arbeiten ...
- winheller.com
Keine gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ausübung einer Helfertätigkeit in einem Verein
Verfahrensgang
- SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
- LSG Hessen, 30.11.2010 - L 3 U 47/10
- LSG Hessen - L 3 U 47/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.03.1998 - B 2 U 13/97 R
Unfallversicherungsschutz - Erfüllung mitgliedschaftlicher Verpflichtung - …
Auszug aus SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht (s. etwa BSG, NJW 1999, S. 446 ff.).Allerdings wurde auch die Leitung eines Pfadfinderlagers über ca. drei Wochen noch als eine allein aus dem Mitgliedschaftsverhältnis heraus folgende Tätigkeit angesehen, die nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (BSG, NJW 1999, S. 446 ff.).
Vielmehr gilt, dass hinsichtlich der Vereinsübung allein wesentlich ist, ob der Verein erwarten kann, dass bestimmte Aufgaben von geeigneten Mitgliedern wahrgenommen werden und geeignete Mitglieder regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (BSG, NJW 1999, S. 446 [448]).
- BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 78/87
Auszug aus SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
Ein Vereinsmitglied kann zwar grundsätzlich nicht nur "als", sondern dementsprechend auch "wie" ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII Beschäftigter für den Verein tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein (s. etwa BSG Urteil vom 22. September 1988- 2/9b RU 78/87 - HV-Info 1988, 2178).Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1; 17, 211; BSG Urteil vom 22. September 1988- 2/9b RU 78/87), wie etwa regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.
- BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
Auszug aus SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
Zwar schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein aus (vgl. nur etwa BSGE 14, 1; 17, 211; 52, 11).Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1; 17, 211; BSG Urteil vom 22. September 1988- 2/9b RU 78/87), wie etwa regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.
- BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58
Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung …
Auszug aus SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
Zwar schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein aus (vgl. nur etwa BSGE 14, 1; 17, 211; 52, 11).Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedspflichten zählen nach der ständigen Rechtsprechung des BSG im allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1; 17, 211; BSG Urteil vom 22. September 1988- 2/9b RU 78/87), wie etwa regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.
- BSG, 12.05.1981 - 2 RU 40/79
Ehrenamtlicher Vorsitzender - Ausbildungsleiter - Luftfahrausbildung - …
Auszug aus SG Fulda, 19.01.2010 - S 4 U 5/08
Zwar schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht von vornherein aus (vgl. nur etwa BSGE 14, 1; 17, 211; 52, 11).