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   SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11   

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SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11 (https://dejure.org/2013,11090)
SG Lübeck, Entscheidung vom 24.04.2013 - S 45 R 675/11 (https://dejure.org/2013,11090)
SG Lübeck, Entscheidung vom 24. April 2013 - S 45 R 675/11 (https://dejure.org/2013,11090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches im Zusammenhang mit der "Ghettorechtsprechung" des BSG vom 18.06.1997 und dem ZRBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.04.2011 (B 13 R 20/10 R) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden, da sich dieses Urteil auf die Vorschriften des deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommens beziehe.

    Die so vertretene Auffassung der Antragsfiktion werde durch das Urteil des BSG vom 12.02.2004 (B 13 RJ 58/03 R), das zum deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommen ergangen sei, und durch das Urteil des BSG vom 19.04.2011 (B 13 R 20/10 R) zum deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen bestätigt.

    Stand jemand in einem die Rentenversicherungspflicht begründenden Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis im Sinne der RVO in der damals gültigen Fassung, lag bei Verfolgten im Sinne des § 1 WGSVG eine Beitragszeit auch dann vor, wenn die Beiträge aus verfolgungsbedingten Gründen nicht entrichtet wurden (§ 12 WGSVG; früher - bis zum 31.12.1991 - § 14 Abs. 2 Satz 1 WGSVG; siehe auch BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R, juris Rn. 34).

    Bei den Personen, die wie der Kläger aufgrund gesetzlicher Fiktion in die Geltung der Reichsversicherungsgesetze einbezogen worden sind, handelt es sich um "tatsächlich" (wenn auch nachträglich) Versicherte im Sinne des § 250 SGB VI. Diese Personen sind in Bezug auf die nach dem ZRBG anerkannten Beitragszeiten nicht anders als diejenigen zu behandeln, für deren Beschäftigung die Reichsversicherungsgesetze galten, während sie sich innerhalb von deren territorialem Geltungsbereich aufgehalten haben (BSG, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O., juris Rn. 23, 24; zur "Rechtsbeziehung" siehe auch BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R, juris Rn. 33, 34).

    Ebenso wenig kann sich der Kläger auf das zum deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen (DISVA) ergangene Urteil des BSG vom 19.04.2011 (B 13 R 20/10 R) berufen.

    Damit unterscheidet sich die Regelung des Art. 27 Abs. 2 Satz 1 DISVA von den genannten Regelungen des DASVA, worauf das BSG im Urteil vom 19.04.2011, a. a. O., juris Rn. 20 ausdrücklich hingewiesen hat.

    Ob die Konsequenz dieses "Fiktionskomplexes" ist, dass - entsprechend dem dem Urteil des BSG vom 19.04.2011 (B 13 R 20/10 R) zugrunde liegenden Sachverhalt - der vom Kläger in den USA gestellte Antrag noch offen war, bis die Beklagte über den lediglich als "Erinnerung" zu qualifizierenden Antrag vom 09.03.2010 mit dem Bescheid vom 31.03.2011 entschieden hat oder ob der "Fiktionskomplex" noch weiter gehen soll insofern, als dass der amerikanische Versicherungsträger auch fiktiv das zwischenstaatliche Verfahren mit dem deutschen Rentenversicherungsträger in die Wege geleitet hätte, das ZRBG zum Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres des Klägers am 24.07.1991 fiktiv bereits existiert und der Antrag entsprechend vom deutschen Rentenversicherungsträger positiv beschieden worden wäre, hat sich der Kammer nicht erschlossen.

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Dafür, dass die allgemeine Wartezeit erst durch das Inkrafttreten des ZRBG zum 01.07.1997 erfüllt wird, spricht im Übrigen auch das Urteil des BSG vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R, juris).

    Das BSG hat in dem Urteil vom 03.05.2005, a.a.O., als Zeitpunkt des Eintritts einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X das Inkrafttreten des ZRBG rückwirkend zum 01.07.1997 angesehen.

    Folgte man der Auffassung des Klägers hinsichtlich der Rückwirkung der Beitragsfiktion auf den Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahres, wäre der Rentenbescheid der Klägerin des Verfahrens B 13 RJ 34/04 R nicht ab dem 01.07.1997 wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse rechtswidrig geworden, sondern von Anfang an rechtswidrig gewesen mit der Folge, dass die Rente aus der Beschäftigungs-/Beitragszeit im Ghetto Lodz bereits ab dem 01.12.1991 zahlbar gewesen wäre.

    Abgesehen davon, dass § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 44 Abs. 4 SGB X einem Nachzahlungsanspruch bereits ab 01.12.1991 entgegengestanden hätte, ergibt sich aus dem Urteil des BSG vom 03.05.2005 (B 13 RJ 34/04 R) kein Hinweis, der für die Auffassung des Klägers sprechen könnte.

    Damit wurden jene Berechtigten, die sich erst aufgrund dieses Gesetzes zu einem Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung veranlasst sahen (und diesen daher nach seiner Verkündung stellten), so behandelt, als hätten sie den Antrag bereits am Tage des BSG-Urteils über die rentenversicherungsrechtliche Behandlung von Beschäftigungen in einem Ghetto gestellt (BSG, Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R, juris Rn. 29; Bundestagsdrucksache 14/8602, Seite 6).

    Damit wurden jene Berechtigten, die sich erst aufgrund des ZRBG zu einem Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung veranlasst sahen (und diesen daher nach seiner Verkündung stellten) so behandelt, als hätten sie den Antrag bereits am Tage des BSG-Urteils über die rentenrechtliche Behandlung von Beschäftigungen in einem Ghetto gestellt (BSG, Urteil vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R, juris Rn. 29).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R

    Anerkennung einer Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung -

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Hinsichtlich dieser weitreichenden Fiktion werde er bestätigt durch die Ausführungen des BSG im Urteil vom 19.05.2009 (B 5 R 14/08 R).

    Ebenso wie bei den im Rahmen des FRG gleichgestellten Beiträgen ist die rechtliche Wirkung von fiktiven Beiträgen nach dem ZRBG dieselbe wie die der tatsächlich zur deutschen Rentenversicherung entrichteten (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R, juris Rn. 16).

    Bei den Personen, die wie der Kläger aufgrund gesetzlicher Fiktion in die Geltung der Reichsversicherungsgesetze einbezogen worden sind, handelt es sich um "tatsächlich" (wenn auch nachträglich) Versicherte im Sinne des § 250 SGB VI. Diese Personen sind in Bezug auf die nach dem ZRBG anerkannten Beitragszeiten nicht anders als diejenigen zu behandeln, für deren Beschäftigung die Reichsversicherungsgesetze galten, während sie sich innerhalb von deren territorialem Geltungsbereich aufgehalten haben (BSG, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O., juris Rn. 23, 24; zur "Rechtsbeziehung" siehe auch BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R, juris Rn. 33, 34).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2010 - L 1 R 224/08

    Beginn der Regelaltersrente - Rentenantragstellung in den USA - verspätete

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Insoweit unterscheidet sich das DASVA wesentlich von dem bis zum 30.11.2003 geltenden deutsch-kanadischen Abkommen (DKSVA), weshalb der Kläger sich hierauf und auf die dazu ergangene Rechtsprechung nicht mit Erfolg berufen kann (BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 - und vom 08.12.2005 - B 13 RJ 53/05 R; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.02.2005 - L 6 RJ 122/03; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.02.2010 - L 1 R 224/08, jeweils in juris).

    Dem Rentenversicherungsträger kann insoweit keine unterlassene oder fehlerhafte Beratung angelastet werden (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.02.2010 - L 1 R 224/08, juris Rn. 24 ff).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Zunächst hat die Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht des § 13 SGB I dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch erwächst (BSG, Urteil vom 23.05.1996 - 13 RJ 17/95; Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88, jeweils in juris).

    Bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere über ein befristetes Recht, hat der Einzelne, der die Frist versäumt hat, gegen den Versicherungsträger keinen Herstellungsanspruch, es sei denn, dass die Fristversäumnis auf dessen unrichtigen oder missverständlichen Informationen beruht (BSG, Urteil vom 21.06.1990, a. a. O., m. w. N.).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Die Vorschrift regelt also nicht selbst unmittelbar den Rentenbeginn, sondern modifiziert bzw. fingiert lediglich den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (BSG, Urteil vom 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Ähnlich haben der 5. und der 13. Senat des BSG die Regelung im Verhältnis zum § 44 Abs. 4 SGB X nur in einem engen bereichsbezogenen Sinn ausgelegt (BSG, SozR 4-5075 § 3 Nr. 1; BSGE 110, 97 = SozR 4 - 5075 § 3 Nr. 2).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Zunächst hat die Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht des § 13 SGB I dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch erwächst (BSG, Urteil vom 23.05.1996 - 13 RJ 17/95; Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88, jeweils in juris).

    Eine unrichtige Information durch ausländische Stellen wäre dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, dann zuzurechnen, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend informiert hätte (BSG, Urteil vom 23.05.1996, a. a. O.; Urteil vom 03.11.1994 - 13 RJ 69/92, juris).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R

    Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion -

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Die so vertretene Auffassung der Antragsfiktion werde durch das Urteil des BSG vom 12.02.2004 (B 13 RJ 58/03 R), das zum deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommen ergangen sei, und durch das Urteil des BSG vom 19.04.2011 (B 13 R 20/10 R) zum deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen bestätigt.

    Insoweit unterscheidet sich das DASVA wesentlich von dem bis zum 30.11.2003 geltenden deutsch-kanadischen Abkommen (DKSVA), weshalb der Kläger sich hierauf und auf die dazu ergangene Rechtsprechung nicht mit Erfolg berufen kann (BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 - und vom 08.12.2005 - B 13 RJ 53/05 R; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.02.2005 - L 6 RJ 122/03; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.02.2010 - L 1 R 224/08, jeweils in juris).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Zu den Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches im Zusammenhang mit der "Ghettorechtsprechung" des BSG vom 18.6.1997 - 5 RJ 66/95 = BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15 und dem ZRBG.

    Weiter seien Ghetto-Beitragszeiten nicht erst durch das ZRBG begründet worden, sondern bereits durch die sog. Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts z. B. im Urteil vom 18.06.1997 (5 RJ 66/95 - Ghetto-Lodz).

  • LSG Hamburg, 24.02.2005 - L 6 RJ 122/03
    Auszug aus SG Lübeck, 24.04.2013 - S 45 R 675/11
    Insoweit unterscheidet sich das DASVA wesentlich von dem bis zum 30.11.2003 geltenden deutsch-kanadischen Abkommen (DKSVA), weshalb der Kläger sich hierauf und auf die dazu ergangene Rechtsprechung nicht mit Erfolg berufen kann (BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 - und vom 08.12.2005 - B 13 RJ 53/05 R; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.02.2005 - L 6 RJ 122/03; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.02.2010 - L 1 R 224/08, jeweils in juris).
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

  • LSG Berlin, 15.07.1986 - L 2 An 135/85
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des

  • BSG, 22.02.1989 - 5 RJ 42/88

    Frist für die Wiedereinzahlung erstatteter Beiträge nach Nr. 7 Buchst. d des

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Hiergegen spricht die Systematik der eine Fiktionswirkung entfaltenden Regelungen in §§ 2 und 3 ZRBG, der Wortlaut der Vorschrift des § 3 Absatz 2 ZRBG sowie die Gesetzesbegründung und der darin zum Ausdruck kommende mutmaßliche Wille des Gesetzgebers (vgl. Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013, S 6 R 353/11 in juris, dort Rdnr. 26 bis 37, nachgehend B 5 R 14713 R (erledigt durch Rücknahme) und vom 24.04.2013, S 45 R 675/11 in juris, dort Rdnr. 26 bis 29, nachgehend B 13 R 10/13 R (erledigt durch Erledigungserklärung der Parteien)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11, Rdnrn. 26 bis 37, in juris) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11, Rdnrn. 26 bis 29, in juris; dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11 - juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Insofern ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnrn. 26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11 - juris - (Rdnr. 26 bis 29); dazu anhängig B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Insoweit ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnr.26 bis 37) ) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr. 26 bis 29), dazu anhängig B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11, Rdnrn. 26 bis 37, in juris) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11, Rdnrn. 26 bis 29, in juris; dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
    Insoweit ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr. 26 bis 29)), dazu anhängig BSG - B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
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