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SG Dresden, 15.05.2013 - S 5 SV 31/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfns für eine Klage auf Zahlung von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70
Fungizid
Auszug aus SG Dresden, 15.05.2013 - S 5 SV 31/13
Soweit eine Möglichkeit besteht, das Recht außerprozessual durchzusetzen oder wenn dies bereits geschehen ist oder ausgeschlossen ist, besteht kein Anlass, die Hilfe des Gerichts zur Verfolgung zweckwidriger Ziele zur Verfügung zu stellen (BGHZ 54, 181). - VG Gießen, 05.06.1997 - 10 E 168/97
Zur erleichterten Einbürgerung ehemaliger Deutscher und deren Abkömmlinge
Auszug aus SG Dresden, 15.05.2013 - S 5 SV 31/13
Hierdurch wurde indes keine Reichszugehörigkeit vermittelt (vgl. VG Gießen, Gerichtsbescheid vom 05.06.1997, 10 E 168/97 und nachfolgend Hess. VGH, Beschluss vom 21.08.1997, 12 ZU 2259/97).
- SG Düsseldorf, 25.03.2014 - S 28 SO 683/13
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen nach der Haager …
Das öffentliche Recht der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere das Sozialgesetzbuch sehen die Zahlung einer Entschädigung in Form von Sold nach den Vorschriften der HLKO nicht vor (vgl im Einzelnen SG Dresden Gerichtsbescheid vom 15.05.2013 S 5 SV 31/13). - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2014 - L 8 SO 31/14
Ausschluss von Leistungen des SGB 12 bei positiver Leistungsprognose
Spätestens mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 zum 29. September 1990 hat ein irgendwie geartetes und ggf. noch virtuell fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört zu existieren (vgl. zu einem Unterhaltsanspruch auf der Grundlage der HLKO unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung die ausführlichen und überzeugenden Darstellungen des SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 15. Mai 2013, S 5 SV 31/13, Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2016 - L 5 SV 8/16 Denn spätestens mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 zum 29.09.1990 hat ein irgendwie geartetes und gegebenenfalls noch virtuell fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört zu existieren (vgl. dazu näher z.B. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 15.05.2013 - S 5 SV 31/13 - SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.03.2014 - S 28 SO 683/13 - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.05.2014 - L 8 SO 31/14 B ER - zitiert jeweils nach juris), worauf auch das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 8 SO 150/16 Spätestens mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 zum 29. September 1990 hat ein irgendwie geartetes und ggf. noch virtuell fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört zu existieren (vgl. zu einem Unterhaltsanspruch auf der Grundlage der HLKO unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung die ausführlichen und überzeugenden Darstellungen des SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 15. Mai 2013, S 5 SV 31/13, Juris) ... Im Übrigen würde sich ein Anspruch auf der Grundlage der HLKO nur gegen die Regierung und nicht gegen den hier in Anspruch genommenen Leistungsträger nach dem SGB XII richten.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2017 - L 5 SV 22/16 Denn spätestens mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 zum 29.09.1990 hat ein irgendwie geartetes und gegebenenfalls noch virtuell fortbestehendes Deutsches Reich aufgehört zu existieren (vgl. dazu näher z.B. SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 15.05.2013 - S 5 SV 31/13 - SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 25.03.2014 - S 28 SO 683/13 - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.05.2014 - L 8 SO 31/14 B ER - zitiert jeweils nach juris), worauf auch das Sozialgericht bereits zutreffend hingewiesen hat.".