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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08   

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https://dejure.org/2009,20890
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08 (https://dejure.org/2009,20890)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.2009 - L 15 U 298/08 (https://dejure.org/2009,20890)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 2009 - L 15 U 298/08 (https://dejure.org/2009,20890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den sachlichen Zusammenhang der unfallbringenden versicherten Fortbewegung als Vorbereitungshandlung oder Nachbereitungshandlung der versicherten Tätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Heimweg von der Arbeitsstelle nach Hause mit dem Fahrrad - Blockieren eines verkehrsbedingt haltenden PKW-Fahrers, um diesen auf dessen Fahrweise anzusprechen - kein UV-Schutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitsunfall des Hilfssheriffs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfall während eines Streits - Gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für die Folgen auf

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Streit über Verkehrsverstoß auf dem Arbeitsweg nicht versichert

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Streit über Verkehrverstoß auf dem Arbeitsweg nicht versichert

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Streit über Verkehrsverstoß auf dem Arbeitsweg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit über Verkehrverstoß auf dem Arbeitsweg – Gesetzliche Unfallversicherung haftet nicht bei Unfall - Verfolgen eigenwirtschaftlicher Interessen und Unterbrechen des Arbeitsweges führen zu Verlust des Versicherungsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08
    Ergänzend werde Bezug genommen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.02.2009 Az.: B 2 U 26/07 R.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat aus eigener Überzeugung im vollen Umfang anschließt, steht es dem Versicherten nur so lange frei, sich im öffentlichen Verkehrsraum beliebig zu bewegen, wie die Fortbewegung nach seiner objektivierten Handlungstendenz der Zurücklegung des versicherten Weges zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 17.02.2009 - Az.: B 2 U 26/07 R - m.w.N.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08
    Dabei ist es erforderlich, dass die unfallbringende Verrichtung der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), (BSGE 96, 196,198).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn das Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (ständige Rechtsprechung des BSG vgl. u.a.SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 9 m.w.N.; SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 25 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08
    Dies ist nach der Rechtsprechung des BSG nur dann der Fall, wenn sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegen in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt, weil sie ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann (BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 3 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - L 15 U 298/08
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn das Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (ständige Rechtsprechung des BSG vgl. u.a.SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 9 m.w.N.; SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 25 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Soweit das LSG rügt, damit werde einzig die geäußerte Motivation des jeweiligen Versicherten zum Maßstab des Versicherungsschutzes, so ist dies die Konsequenz der mit dem 9.12.2003 (aaO) begonnenen Rechtsprechung des Senats, die in der Praxis allerdings zu berechenbaren Ergebnissen führt (vgl insofern etwa nur LSG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - sowie vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - vgl weiterhin Bayerisches LSG vom 25.10.2011 - L 3 U 52/11 - sowie vom 8.5.2007 - L 18 U 131/06 - Einkauf von Pilzen; LSG Niedersachen-Bremen vom 25.8.2010 - L 3 U 6/07 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.9.2009 - L 15 U 298/08) .
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 370/17

    Nicht geringfügige Unterbrechung, Zurücklegen des Betriebsweges

    Somit habe eine deutliche zeitliche und örtliche Zäsur der betrieblichen Tätigkeit des Klägers stattgefunden (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2009 - L 15 U 298/08).

    Hinsichtlich der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs bei Auseinandersetzungen im öffentlichen Straßenverkehr weise die Beklagte auf folgende einschlägige Urteile des BSG vom 27.03.1990 (2 RU 36/89) und 17.02.2009 (B 2 U 26/07 R) sowie auf die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2000 (L 15 U 152/99) und 29.09.2009 (L 15 U 298/08), des Landessozialgerichts Berlin vom 15.01.1998 (L 3 U 117/96) und des LSG vom 18.12.2007 (L 17 U 54/07) besonders hin.

    Da es nicht betriebsdienlich ist, andere Verkehrsteilnehmer wegen ihres Verhaltens im Straßenverkehr zurechtzuweisen oder zu belehren (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2007 - L 17 U 54/07, Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 23; Urteil vom 26.09.2000 - L 15 U 152/99, Rn. 24, jeweils zitiert nach juris), ist der gesamte Vorgang ab dem Aussteigen des Klägers an der Ampel dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzuordnen.

  • VG Ansbach, 09.06.2015 - AN 1 K 14.01531

    Kein Dienstunfallschutz bei Unterbrechung der Fahrt zur Dienststelle, um

    Entscheidend sei vielmehr, dass der Kläger aus privaten Motiven heraus den funktionalen Zusammenhang zwischen der Fortbewegung und dem Dienst aufgehoben habe (vgl. LSG NW, Urteil vom 29.9.2009 - L 15 U 298/08; BSG, Urteil vom 17.2.2009 - B 2 U 26/07; Plog/Wiedow, Beamtenversorgungsgesetz, Rn. 139b zu § 31).
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