Rechtsprechung
   SG Dortmund, 12.02.2010 - S 51 (3) SB 205/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de (Pressemitteilung)

    Bezirksregierung Münster darf seit 01.01.2008 über Widersprüche im Schwerbehindertenrecht entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruchsbescheide in Schwerbehindertenangelegenheiten in NRW

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Bezirksregierung Münster darf seit 01.01.2008 über Widersprüche im Schwerbehindertenrecht entscheiden

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  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bezirksregierung Münster darf seit 01.01.2008 über Widersprüche im Schwerbehindertenrecht entscheiden

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bezirksregierung Münster darf seit 01.01.2008 über Widersprüche im Schwerbehindertenrecht entscheiden




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 10 SB 22/09  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Anspruchsteller wegen der verworrenen Rechtslage hinsichtlich der Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde hat sich von vornherein nicht bilden können (vgl hierzu und zur Rückwirkung: SG Dortmund, Urteil vom 12.02.2010, S 51 (3) SB 205/08, juris Rn 21 ff, 27 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2010 - L 6 SB 160/09  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Im Falle einer Aufhebung allein des Widerspruchsbescheides wegen Unzuständigkeit der Widerspruchsbehörde wäre bei einer Neuentscheidung nunmehr nach § 4a AG-SGG NRW erneut die Bezirksregierung Münster zuständig (vgl. ausführlich SG Dortmund, Urteil vom 12. Februar 2010 - S 51 (3) SB 205/08 -, in: juris).
  • SG Aachen, 02.02.2011 - S 3 SB 196/09  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Hinsichtlich der Frage der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster für den Erlass des Widerspruchsbescheides vom 26.06.2009 schließt sich das Gericht den überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts Dortmund (vgl. Urteil vom 12.02.2010, S 51 (3) SB 205/08) an.
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