Rechtsprechung
   SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28608
SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09 (https://dejure.org/2010,28608)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09 (https://dejure.org/2010,28608)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - S 58 AL 2408/09 (https://dejure.org/2010,28608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 128 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Rücknahme des Arbeitslosengeldantrags - Minderung der Anspruchsdauer - Sperrzeitbescheid wegen Arbeitsaufgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Fiktion einer Antragsrücknahme im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs mit der Regelung des § 118 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09
    Das BSG hat hinsichtlich einer Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung eine Beratungspflicht der BA dahingehend bejaht, dass zur Abwendung der Anspruchsminderung nach § 128 SGB III die Arbeitslosmeldung auf den Zeitpunkt nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Sperrzeitereignisses verschoben werden kann; der Betroffene müsse in diesem Fall so gestellt werden, als hätte er sich zur Vermeidung einer Verminderung der Anspruchsdauer erst später arbeitslos gemeldet (Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R; vom 5.9.2006 - B 7a AL 70/05 R).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09
    Das BSG hat hinsichtlich einer Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung eine Beratungspflicht der BA dahingehend bejaht, dass zur Abwendung der Anspruchsminderung nach § 128 SGB III die Arbeitslosmeldung auf den Zeitpunkt nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Sperrzeitereignisses verschoben werden kann; der Betroffene müsse in diesem Fall so gestellt werden, als hätte er sich zur Vermeidung einer Verminderung der Anspruchsdauer erst später arbeitslos gemeldet (Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R; vom 5.9.2006 - B 7a AL 70/05 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht