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   SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05   

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SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05 (https://dejure.org/2007,38179)
SG Ulm, Entscheidung vom 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05 (https://dejure.org/2007,38179)
SG Ulm, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - S 6 AL 3245/05 (https://dejure.org/2007,38179)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Arbeitslosengeld nach Einreichung der Bescheinigung E 301 des schwedischen Sozialversicherungsträgers; Berücksichtigung von Versicherungszeiten in Schweden hinschtlich des Anspruchs auf Gewährung von Arbeitslosengeld im Inland; Voraussetzungen für den ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 4663/02

    Leistungen des Mitgliedsstaats bei Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers;

    Auszug aus SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05
    Bei der Frage des Wohnortes sind die Dauer und Kontinuität des Wohnorts bis zur Abwanderung des Arbeitnehmers, die Dauer und der Zweck seiner Abwesenheit, die Art der in dem anderen Mitgliedstaat aufgenommenen Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt, zu berücksichtigen (EuGH a.a.O.; BSG a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2003, L 12 AL 4663/02 , veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 26.03.1999 - L 10 AL 1457/96

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Wanderarbeitnehmer - unechter Grenzgänger

    Auszug aus SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05
    Vielmehr ist maßgeblich entscheidend, dass der Kläger in Deutschland keine eigene Wohnung unterhalten und damit schon äußerlich keine fortbestehende Bindung dokumentiert hat (Hessisches LSG, Urteil vom 26.03.1999, L 10 AL 1457/96 , veröffentlicht in Juris).
  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05
    Der Übergang der Kosten für die Leistung bei Arbeitslosigkeit vom Mitgliedstaat der letzten Beschäftigung (im Fall des Klägers: Schweden) auf den Mitgliedstaat des Wohnortes (Deutschland) ist lediglich bei einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern, die enge Bindungen zu dem Land beibehalten, in dem sie sich niedergelassen haben und gewöhnlich aufhalten, gerechtfertigt, aber nicht mehr dann, wenn man durch allzu großzügige Auslegung des Wohnortbegriffs dahin gelangen würde, die Ausnahme des Art. 71 Abs. 1 b) ii) EWG-VO 1408/71 allen Wanderarbeitnehmern zu Gute kommen zu lassen, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind, während sich ihre Familien weiterhin gewöhnlich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten (EuGH, Urteil vom 17.02.1977, 76/76, in SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus SG Ulm, 14.02.2007 - S 6 AL 3245/05
    Auf den Begriff des Wohnsitzes nach deutschem Recht kann dabei nicht zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 12.12.1990, 11 RAr 141/90 , in SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 2).
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