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   SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07   

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https://dejure.org/2009,10004
SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07 (https://dejure.org/2009,10004)
SG Kassel, Entscheidung vom 15.07.2009 - S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07 (https://dejure.org/2009,10004)
SG Kassel, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07 (https://dejure.org/2009,10004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 8 Abs 1 WoGG 2, § 558c BGB
    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - rechtswidrige Pauschalierung - kein Nachweis der Mietpreisspanne - Anwendung der Wohngeldtabelle wegen keinerlei anderweitiger Erkenntnismöglichkeit - tatsächliche Heizungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der sozialhilferechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Finanzierung einer finanzierten Eigentumswohnung als Unterkunft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In der Anwendung der Tabelle zu § 8 Abs. 1 WoGG sieht das Gericht entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris, RdNr. 17) bei den Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt im hier zu entscheidenden Falle keinen rechtlich unzutreffenden Maßstab.

    Das Bundessozialgericht hat die Auffassung vertreten (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris, RdNr. 23), die Grundsicherungsträger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit würden bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht umhin kommen, jeweils die konkreten örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen.

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgerichtes mehrfach betont, dass sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Mieter und Wohnungseigentümer nach einheitlichen Kriterien richtet, und sich ansonsten im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz eine nicht gerechtfertigte Privilegierung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber Mietern ergeben würde; die maßgebende Grenze ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer im Rahmen der Angemessenheit im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu erkennen (BSG, Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 54/07 R, zitiert nach juris, RdNr. 20, m.w.N. zu Urteilen des BSG vom 27.02.2008, Az. B 14/7 b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 34/06 R und 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 67/06 R).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7 b AS 10/06 R) ist räumlicher Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft in der Regel der Wohnort des Hilfeempfängers, dem eine freie Wohnortwahl zuzubilligen ist.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In Ansehung der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Bundessozialgericht vom 02.07.2009, Terminsbericht vom 03.7.2009, Az. B 14 AS 36/08 R und B 14 AS 33/08 R) gelten die vorstehenden Erwägungen zu den Kosten der Unterkunft hingegen nicht für die Kosten der Heizung, die in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, sofern sie - wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entspricht - beispielsweise nicht auf ein unangemessenes Heizverhalten zurückzuführen sind.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgerichtes mehrfach betont, dass sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Mieter und Wohnungseigentümer nach einheitlichen Kriterien richtet, und sich ansonsten im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz eine nicht gerechtfertigte Privilegierung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber Mietern ergeben würde; die maßgebende Grenze ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer im Rahmen der Angemessenheit im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu erkennen (BSG, Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 54/07 R, zitiert nach juris, RdNr. 20, m.w.N. zu Urteilen des BSG vom 27.02.2008, Az. B 14/7 b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 34/06 R und 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 67/06 R).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgerichtes mehrfach betont, dass sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Mieter und Wohnungseigentümer nach einheitlichen Kriterien richtet, und sich ansonsten im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz eine nicht gerechtfertigte Privilegierung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber Mietern ergeben würde; die maßgebende Grenze ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer im Rahmen der Angemessenheit im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu erkennen (BSG, Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 54/07 R, zitiert nach juris, RdNr. 20, m.w.N. zu Urteilen des BSG vom 27.02.2008, Az. B 14/7 b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 34/06 R und 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 67/06 R).
  • LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    Solche individuellen Gesichtspunkte können liegen in der Dauer der Wohnzeit in einer Wohnung, den daraus erwachsenen sozialen Bindungen und Beziehungen, gesundheitlichen Beeinträchtigen, dem Lebensalter, Wirtschaftlichkeitserwägungen hinsichtlich der Kosten eines Umzuges, der Unmöglichkeit eines Umzuges (z. B. da eine geringere Wohnungsgröße auf dem Markt nicht vorhanden ist) und auch in einem baldigen Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.09.2008, Az. L 6 AS 130/07, a.a.O.).Individuelle Gesichtspunkte in diesem Sinne, liegen bei dem Kläger nicht vor.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In seiner Rechtsprechung hat das Bundessozialgerichtes mehrfach betont, dass sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten für Mieter und Wohnungseigentümer nach einheitlichen Kriterien richtet, und sich ansonsten im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz eine nicht gerechtfertigte Privilegierung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber Mietern ergeben würde; die maßgebende Grenze ist sowohl für Mieter als auch für Eigentümer im Rahmen der Angemessenheit im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu erkennen (BSG, Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 54/07 R, zitiert nach juris, RdNr. 20, m.w.N. zu Urteilen des BSG vom 27.02.2008, Az. B 14/7 b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R, 15.04.2008, Az. B 14/7b AS 34/06 R und 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 67/06 R).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    In Ansehung der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Bundessozialgericht vom 02.07.2009, Terminsbericht vom 03.7.2009, Az. B 14 AS 36/08 R und B 14 AS 33/08 R) gelten die vorstehenden Erwägungen zu den Kosten der Unterkunft hingegen nicht für die Kosten der Heizung, die in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, sofern sie - wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entspricht - beispielsweise nicht auf ein unangemessenes Heizverhalten zurückzuführen sind.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil vom 18.6.2008, Az. B 14/7b AS 44/06 R, zitiert nach juris, Rn. 16) muss der Grundsicherungsträger zur Feststellung der Beschaffenheit des örtlichen Mietwohnungsmarktes zwar nicht zwingend auf einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel i.S. der §§ 558c und 558d BGB abstellen.
  • LSG Hessen, 12.03.2007 - L 9 AS 260/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Anforderung an die

  • LSG Hessen, 21.09.2006 - L 9 AS 125/06

    Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung in tatsächlicher Höhe durch

  • SG Kassel, 28.10.2009 - S 12 SO 17/09

    Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - rechtswidrige

    Die Pauschalierung von Unterkunftskosten nach § 29 SGB XII ist rechtswidrig (Anschluss an SG Kasel, Urteil vom 15.07.2009, S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07).

    Der Antragsteller hat schließlich, nachdem zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung der Antragsgegnerin als Grundsicherungsträgerin nach dem SGB XII über seinen Mitte August 2009 zunächst mündlich gestellten Grundsicherungsantrag am 1. September 2009 noch nicht vorlag, beim Sozialgericht in Kassel den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt und sich zur Begründung hinsichtlich des insoweit zwischenzeitlich allein noch streitigen o.a. Anspruchs u.a. auf die bisher nicht rechtskräftigen Entscheidungen des Sozialgerichts Kassel vom 15. Juli 2009, S 7 AS 608/06 (Berufung beim Hessischen Landessozialgericht anhängig unter dem Az. L 6 AS 480/09) und vom 12. August 2009, S 7 AS 618/06 (Berufung beim Hessischen Landessozialgericht anhängig unter dem Az. L 6 AS 496/09) berufen, ausweislich derer u.a. die Pauschalen des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für den Bereich der Stadt Kassel für Unterkunft und Heizung rechtswidrig und stattdessen als angemessene Kosten der Unterkunft die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu übernehmen seien, jedoch begrenzt auf die Höchstwerte nach der jeweils geltenden Tabelle zum Wohngeldgesetz (WoGG); Kosten der Heizung darüber hinaus unabhängig von der Wohnungsgröße grundsätzlich in tatsächlicher Höhe.

  • SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 SO 39/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter -

    Nachdem bereits die Pauschalierung von Unterkunftskosten im Bereich der Sozialhilfe nach § 29 SGB 12 durch die Stadt Kassel rechtswidrig war (SG Kassel, Beschluss vom 28.10.2009, S 12 SO 17/09 ER im Anschluss an SG Kassel, Urteil vom 15.07.2009, S 7 AS 608/06, S 7 AS 404/07), entspricht auch der "Grundsicherungsrelevante Mietspiegel für die Stadt Kassel mit Stand 1. September 2010" und das diesem zugrundeliegende Konzept zur Bemessung von angemessenen Unterkunftskosten für das Stadtgebiet Kassel zumindest bezogen auf 1-Personen-Haushalte und von diesen bewohnte 1-Zimmer-Wohnungen nicht den Anforderungen, die an ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit zu stellen sind (Anschluss an und Fortführung von SG Kassel, Beschlüsse vom 23. Juni 2010, S 6 AS 144/10 ER und vom 14. Oktober 2010, S 3 AS 282/10 ER).
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