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   SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11   

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SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11 (https://dejure.org/2013,17655)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23.04.2013 - S 6 R 353/11 (https://dejure.org/2013,17655)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23. April 2013 - S 6 R 353/11 (https://dejure.org/2013,17655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Regelaltersrente und Anspruch auf Altersruhegeld (ARG); Nachträgliches Entfallen eines bereits unter Geltung der RVO entstandenen Anspruchs auf Altersruhegeld aufgrund des mit dem SGB VI eingeführten Antragserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Hierzu verweist er auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu einem in Israel gestellten Rentenantrag in seinem Urteil vom 19. April 2011 (B 13 R 20/10 R).

    Stand danach jemand in einem die Rentenversicherungspflicht begründenden Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis im Sinne der RVO in der damals gültigen Fassung, lag bei Verfolgten im Sinne des § 1 WGSVG eine Beitragszeit auch dann vor, wenn die Beiträge aus verfolgungsbedingten Gründen nicht entrichtet wurden (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R - Rn. 34, juris).

    So hat das Bundessozialgericht z.B. in seiner Entscheidung vom 19.4.2011 (B 13 R 20/10 R) zugunsten der dortigen Klägerin für das Bestehen einer "Rechtsbeziehung" bereits zum Antragszeitpunkt in Israel im Februar 1994 allein auf die kraft Bundesrecht ohne Beitragszahlung entstandene Beitragszeit für ihre Beschäftigung im Ghetto Lodz abgestellt.

    Unerheblich für die Rechtsbeziehung zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass vor Inkrafttreten des ZRBG kein Zahlungsanspruch auf einer aus diesen Zeiten beruhenden Altersrente bei einem Auslandswohnsitz des Versicherten ohne Bundesgebiets-Beitragszeit im Sinne des § 113 Abs. 1 SGB VI entstehen konnte" (BSG, Urteil vom 19.04.2011, a.a.O.,Rn. 34, juris).

    Der Kläger kann sich aus diesem Grund nicht mit Erfolg auf diese Sozialversicherungsabkommen und die hierzu ergangene Rechtsprechung berufen (BSG, Urteil vom 8.12.2005 - B 13 RJ 53/05 R - Rn. 23; Urteil vom 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R - Rn. 20, beide zitiert nach juris).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Darüber hinaus geht auch aus den Entscheidungen des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R, B 13 72711 R) und 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R, B 5 R 42/11 R, B 5 R 76/11 R) über die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in Zusammenhang mit dem ZRBG eine enge Auslegung der in § 3 Abs. 1 ZRBG geregelten Fiktion hervor.

    Einem solchen Verständnis steht auch die amtliche Überschrift des § 3 Abs. 1 ZRBG ("Besonderheiten beim Rentenbeginn") nicht entgegen; diese verdeutlicht vielmehr, dass die Regelung nicht selbst den Rentenbeginn für "Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" festlegt, sondern lediglich Besonderheiten hinsichtlich eines einzelnen für den Rentenbeginn nach § 99 SGB VI bedeutsamen Umstands - des Zeitpunkts der Antragstellung - normiert" (BSG, Urteil vom 7.2.2012 - B 13 R 40/11 R - Rn. 21, 22, juris).

    Ähnlich haben der 5. und der 13. Senat des BSG die Regelung im Verhältnis zum § 44 Abs. 4 SGB X nur in einem engen bereichsbezogenen Sinn ausgelegt (BSG, SozR 4-5075 § 3 Nr. 1; BSGE 110, 97 = SozR 4 - 5075 § 3 Nr. 2).

    Damit regelt § 3 Abs. 1 ZRBG wie oben bereits dargestellt schon nach seinem Wortlaut nicht selbst unmittelbar den Rentenbeginn, sondern modifiziert lediglich den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung und ist mithin (nur) für eines von mehreren Tatbestandsmerkmalen, die nach § 99 Abs. 1 SGB VI für den Beginn einer Altersrente maßgeblich sind, von Bedeutung; die Regelung legt damit nicht selbst den Rentenbeginn für "Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" festlegt, sondern normiert lediglich Besonderheiten hinsichtlich eines einzelnen für den Rentenbeginn nach § 99 SGB VI bedeutsamen Umstands in Form des Zeitpunkts der Antragstellung (BSG, Urteil vom 7.2.2012, a.a.O. Rn. 22, juris).

  • BSG, 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R

    Anerkennung einer Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung -

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Hinsichtlich dieser weitreichenden Fiktion werde er bestätigt durch ein Rundschreiben der Lenkungsgruppe ZRBG bei der Beklagten vom 15.11.2011, in welchem den Ausführungen des BSG im Urteil vom 19.05.2009 (B 5 R 14/08 R) gefolgt wird.

    Dabei ist die rechtliche Wirkung von fiktiven Beiträgen nach dem ZRBG dieselbe wie die der tatsächlich zur deutschen Rentenversicherung entrichteten und damit vergleichbar mit denen im Rahmen des FRG gleichgestellten Beiträgen (BSG, Urteil vom 19.05.2009 - B 5 R 14/08 R - Rn. 16, juris).

    Bei den Personen, die wie der Kläger aufgrund gesetzlicher Fiktion in die Geltung der Reichsversicherungsgesetze einbezogen worden sind, handelt es sich um "tatsächlich" (wenn auch nachträglich) Versicherte im Sinne der Rentenversicherung und sie sind in Bezug auf die nach dem ZRBG anerkannten Beitragszeiten nicht anders als diejenigen zu behandeln, für deren Beschäftigung die Reichsversicherungsgesetze galten, während sie sich innerhalb von deren territorialem Geltungsbereich aufgehalten haben (BSG, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O., Rn. 23, juris).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Denn aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht nach § 13 SGB I erwächst dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch (BSG, Urteil vom 23.05.1996 - 13 RJ 17/95 - Rn. 49; Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 - Rn. 19, beide zitiert nach juris).

    Bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere über ein befristetes Recht, hat der Einzelne, der die Frist versäumt hat, gegen den Versicherungsträger keinen Herstellungsanspruch, es sei denn, dass die Fristversäumnis auf dessen unrichtigen oder missverständlichen Informationen beruht (BSG, Urteil vom 21.06.1990, a.a.O).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Denn aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht nach § 13 SGB I erwächst dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch (BSG, Urteil vom 23.05.1996 - 13 RJ 17/95 - Rn. 49; Urteil vom 21.06.1990 - 12 RK 27/88 - Rn. 19, beide zitiert nach juris).

    Eine unrichtige Information durch ausländische Stellen wäre dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, dann zuzurechnen, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend informiert hätte (BSG, Urteil vom 23.05.1996, a.a.O., Rn. 49; Urteil vom 03.11.1994 - 13 RJ 69/92 - 52, beide zitiert nach juris).

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Eine unrichtige Information durch ausländische Stellen wäre dem deutschen Rentenversicherungsträger, zumindest im Sinne einer wesentlichen Mitursache, dann zuzurechnen, wenn dieser die ausländischen Verbindungsstellen seinerseits unzutreffend informiert hätte (BSG, Urteil vom 23.05.1996, a.a.O., Rn. 49; Urteil vom 03.11.1994 - 13 RJ 69/92 - 52, beide zitiert nach juris).
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Darüber hinaus geht auch aus den Entscheidungen des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R, B 13 72711 R) und 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R, B 5 R 42/11 R, B 5 R 76/11 R) über die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in Zusammenhang mit dem ZRBG eine enge Auslegung der in § 3 Abs. 1 ZRBG geregelten Fiktion hervor.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Darüber hinaus geht auch aus den Entscheidungen des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R, B 13 72711 R) und 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R, B 5 R 42/11 R, B 5 R 76/11 R) über die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in Zusammenhang mit dem ZRBG eine enge Auslegung der in § 3 Abs. 1 ZRBG geregelten Fiktion hervor.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 76/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Darüber hinaus geht auch aus den Entscheidungen des 5. und 13. Senats des Bundessozialgerichts vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R, B 13 72711 R) und 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R, B 5 R 42/11 R, B 5 R 76/11 R) über die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) in Zusammenhang mit dem ZRBG eine enge Auslegung der in § 3 Abs. 1 ZRBG geregelten Fiktion hervor.
  • LSG Berlin, 15.07.1986 - L 2 An 135/85
    Auszug aus SG Lübeck, 23.04.2013 - S 6 R 353/11
    Selbst wenn das eigene Verschulden eines ausländischen Rentenversicherungsträgers überhaupt die Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches erfüllen würde (verneinend hierzu Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 15.07.1986 - L 2 An 135/85, juris), so liegt ein Beratungsfehler der SSA nicht vor.
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 R 12/11 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - keine beitragsrechtliche Rückbeziehung des

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Hiergegen spricht die Systematik der eine Fiktionswirkung entfaltenden Regelungen in §§ 2 und 3 ZRBG, der Wortlaut der Vorschrift des § 3 Absatz 2 ZRBG sowie die Gesetzesbegründung und der darin zum Ausdruck kommende mutmaßliche Wille des Gesetzgebers (vgl. Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013, S 6 R 353/11 in juris, dort Rdnr. 26 bis 37, nachgehend B 5 R 14713 R (erledigt durch Rücknahme) und vom 24.04.2013, S 45 R 675/11 in juris, dort Rdnr. 26 bis 29, nachgehend B 13 R 10/13 R (erledigt durch Erledigungserklärung der Parteien)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11, Rdnrn. 26 bis 37, in juris) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11, Rdnrn. 26 bis 29, in juris; dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11 - juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Insofern ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnrn. 26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11 - juris - (Rdnr. 26 bis 29); dazu anhängig B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Insoweit ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnr.26 bis 37) ) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr. 26 bis 29), dazu anhängig B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11, Rdnrn. 26 bis 37, in juris) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11, Rdnrn. 26 bis 29, in juris; dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11- juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr.26 bis 29) dazu anhängig B 13 R 10/13 R), denen er sich vollinhaltlich anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
    Insoweit ist auf die Entscheidungsgründe der beiden Urteile des Sozialgerichts Lübeck vom 23.04.2013 (S 6 R 353/11 - juris - (Rdnr.26 bis 37)) und vom 24.04.2013 (S 45 R 675/11- juris - (Rdnr. 26 bis 29)), dazu anhängig BSG - B 13 R 10/13 R) zu verweisen.
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