Rechtsprechung
| SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 SO 2234/08 ER; S 6 SO 2404/08; S 6 SO 3055/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem § 93 Abs 1 SGB 12 - Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige - Darlehensrückforderung - keine doppelte Inanspruchnahme - keine Anspruchsüberleitung wegen Darlehenszinsen - sozialgerichtliches Verfahren
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem § 93 Abs 1 SGB 12 - Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige - Darlehensrückforderung - keine doppelte Inanspruchnahme - keine Anspruchsüberleitung wegen Darlehenszinsen - sozialgerichtliches Verfahren
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Überleitung von Ansprüchen des Leistungsempfängers gegen Dritte kann auch wegen darlehensweise erbrachter Sozialhilfeleistungen erfolgen
Wird zitiert von ... (3)
- SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 3055/08 Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten im Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie wegen der Ergebnisse der Beweisaufnahme im Einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Akten über das unter dem Aktenzeichen S 6 SO 2234/08 ER geführte Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten über den Kläger verwiesen.
Rechtsprechung von Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu dieser Frage (mit Ausnahme des Beschlusses der erkennenden Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 23.6.2008 - S 6 SO 2234/08 ER, ZFSH/SGB 2008, 488-495 und in juris) ist noch nicht ersichtlich.
- SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 2404/08
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Aufhebung und erneute Überleitung - …
Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten im Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie wegen der Ergebnisse der Beweisaufnahme im Einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Akten über das unter dem Aktenzeichen S 6 SO 2234/08 ER geführte Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten über den Kläger verwiesen.Rechtsprechung von Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu dieser Frage (mit Ausnahme des Beschlusses der erkennenden Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 23.6.2008 - S 6 SO 2234/08 ER, ZFSH/SGB 2008, 488-495 und in juris) ist noch nicht ersichtlich.
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09
Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung …
Das SG hat mit Beschluss vom 23. Juni 2008 (S 6 SO 2234/08 ER) die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16. Juni 2008 gegen den Bescheid der Beklagten vom 2. April 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Mai 2008 insoweit angeordnet, als darin ein Betrag von mehr als 28.470,54 Euro übergeleitet wurde.
Rechtsprechung
| SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 2404/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Aufhebung und erneute Überleitung - ursprüngliche Leistungsbewilligung - darlehensweise Erbringung von Sozialhilfeleistungen - Rückforderungsanspruch
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Aufhebung und erneute Überleitung - ursprüngliche Leistungsbewilligung - darlehensweise Erbringung von Sozialhilfeleistungen - Rückforderungsanspruch
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09
Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung …
Hiergegen hat der Kläger am 9. Mai 2008 Klage beim Sozialgericht Freiburg (SG) erhoben (S 6 SO 2404/08), die das SG mit Urteil vom 20. November 2008 abgewiesen hat.Gegen den Bescheid vom 13. März 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. April 2008 hat der Kläger Klage erhoben, die mit (rechtskräftigem) Urteil des SG vom 20. November 2008 abgewiesen wurde (S 6 SO 2404/08).
Wie das SG in seinem Urteil vom 22. November 2008 (S 6 SO 2404/08) aber zutreffend festgestellt hat, ergibt sich der Rückzahlungsanspruch dem Grunde nach bereits aus dem bestandskräftigen Bescheid vom 11. Juli 2000, mit dem die Gewährung der Leistungen als Darlehen verfügt wurde; er wurde lediglich hinsichtlich der Höhe durch den Bescheid vom 13. März 2008 konkretisiert.
- SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 SO 2234/08
Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem § …
Das Klageverfahren hierüber wird beim Sozialgericht Freiburg unter dem Aktenzeichen S 6 SO 2404/08 geführt.die aufschiebende Wirkung der vor dem Sozialgericht Freiburg unter dem Aktenzeichen S 6 SO 2404/08 anhängigen Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13.3.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8.4.2008 anzuordnen, hilfsweise diese aufschiebende Wirkung festzustellen und.
Soweit sich der Antragsteller materiell gegen die mit Bescheid vom 13.3.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8.4.2008 verfügte Rückforderung überzahlter Sozialhilfe wendet, ist sein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der hiergegen zum Aktenzeichen S 6 SO 2404/08 des Sozialgerichts Freiburg erhobenen Klage unzulässig.
- SG Freiburg, 20.11.2008 - S 6 SO 3055/08 Das Klageverfahren hierüber wird beim Sozialgericht Freiburg unter dem Aktenzeichen S 6 SO 2404/08 geführt.
