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   SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11   

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https://dejure.org/2012,6194
SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11 (https://dejure.org/2012,6194)
SG Aachen, Entscheidung vom 16.03.2012 - S 6 U 139/11 (https://dejure.org/2012,6194)
SG Aachen, Entscheidung vom 16. März 2012 - S 6 U 139/11 (https://dejure.org/2012,6194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sturzes als Arbeitsunfall; Notwendigkeit des Entstehens des Unfalls während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit; Erstreckung der beruflichen Tätigkeit eines Feuerwehrmannes auf den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallschutz bei letztem Geleit für Feuerwehrmann

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 27/90

    Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Mitglied; Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11
    Zu den Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, gehören auch die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.03.1986 - 2 RU 77/84 = juris, Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 = juris, Rdnr. 23).

    Der Versicherungsschutz eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr umfasst hierbei nicht lediglich die zum eigentlichen Feuerwehrdienst gehörenden Tätigkeiten (wie allgemeine Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen), sondern auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 = juris, Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O., Rdnr. 25).

    Maßgebend ist damit die Zuordnung zum "Unternehmen Feuerwehr", die wertend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O., Rdnr. 26 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rdnr. 22).

  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63
    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11
    Der Versicherungsschutz eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr umfasst hierbei nicht lediglich die zum eigentlichen Feuerwehrdienst gehörenden Tätigkeiten (wie allgemeine Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen), sondern auch sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 = juris, Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O., Rdnr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11
    Hierzu rechnen etwa Veranstaltungen, die der Werbung der Freiwilligen Feuerwehr als Institution dienen oder sonstige der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen, die wesentlich der Öffentlichkeitsarbeit der freiwilligen Feuerwehr dienen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.2008 - L 17 U 123/07 = juris, Rdnr. 22).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 77/84
    Auszug aus SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 139/11
    Zu den Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, gehören auch die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.03.1986 - 2 RU 77/84 = juris, Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 = juris, Rdnr. 23).
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