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   SG Heilbronn, 28.03.2012 - S 7 AL 357/12 ER   

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SG Heilbronn, 28.03.2012 - S 7 AL 357/12 ER (https://dejure.org/2012,7976)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 28.03.2012 - S 7 AL 357/12 ER (https://dejure.org/2012,7976)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 28. März 2012 - S 7 AL 357/12 ER (https://dejure.org/2012,7976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anspruch auf vorläufige Leistungsbewilligung nach § 328 SGB 3 - Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach Erledigungserklärung - fehlender Anordnungsgrund - verfrühte Antragstellung - ruhendes Hauptsacheverfahren - Anerkenntnis nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung außergerichtlicher Kosten für ein verfrüht angestrengtes einstweiliges Rechtsschutzverfahren im Sozialhilferecht; Änderung der Beurteilungskriterien für einen Anspruch auf vorläufige Leistungsbewilligung nach § 328 Abs. 1 SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Heilbronn, 14.06.2010 - S 7 AL 1569/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Widerspruch gegen Ruhen des

    Auszug aus SG Heilbronn, 28.03.2012 - S 7 AL 357/12
    Die Kammer sieht auch in Ansehung des Vortrags in diesem Verfahren keinen Anlass von Ihrer diesbezüglichen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. auch SG Heilbronn, Beschluss vom 14.06.2010, Az. S 7 AL 1569/10 ER, Juris-Rn. 22 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.01.2012 - L 5 AS 455/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Grundsicherung für

    Auszug aus SG Heilbronn, 28.03.2012 - S 7 AL 357/12
    Ein anderer Grund für das Ruhen von Versicherungsleistungen wurde auch nicht glaubhaft gemacht (vgl. zum Ganzen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.01.2012, Az. L 5 AS 455/11 B ER, Juris-Rn. 23 ff.).
  • SG Heilbronn, 02.08.2012 - S 7 AL 4417/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf

    In den Fällen, in denen der Antragsteller begehrt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig Alg zu erhalten, fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer am Anordnungsgrund, wenn der Antragsteller - wie hier - nicht glaubhaft macht, zuvor erfolglos einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gestellt zu haben (vgl. SG Heilbronn, Beschl. v. 28.03.2012, Az. S 7 AL 357/12 ER, juris-Rn. 18; SG Heilbronn, Beschl. v. 14.06.2010, Az. S 7 AL 1569/10 ER, juris-Leits. 4. & Rn. 22; Brand in Niesel, SGB III, 4. A. § 118 Rn. 11 m.w.N.).
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