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   SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18 ER   

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SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18 ER (https://dejure.org/2020,84579)
SG Landshut, Entscheidung vom 12.05.2020 - S 7 AS 655/18 ER (https://dejure.org/2020,84579)
SG Landshut, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - S 7 AS 655/18 ER (https://dejure.org/2020,84579)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Beschwerde, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Schriftsatz, Berechnung, Zustellung, Rechtsschutzverfahren, RVG, Streitgegenstand, Bedeutung, Antragsteller, Erinnerungsgegner, Bedeutung der Rechtssache, aufschiebende Wirkung, wirtschaftliches ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E entschieden, dass spätes-tens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorliegen.

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E zur Rechtsnatur der Erinnerung, zum verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip und zum Rechtsinstitut der Verwirkung unter den Randnummern 19 ff folgendes ausgeführt:.

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E zwar entschieden, dass spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, aber in den oben genannten Entscheidungen hat das BayLSG es bisher offen gelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die zeitliche Schwelle der Verwirkung möglicherweise schon wesentlich früher erreicht sein kann.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 7 AS 656/18
    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    In dem Parallel-Verfahren Az. S 7 AS 656/18 ER sei gegen den Festsetzungsbeschluss wegen Rechtsanwaltsvergütung vom 07.02.2019 mit Schriftsatz vom 19.03.2019 Erinnerung eingelegt worden (AZ: S 4 SF 28/19 E).

    S 16 AS 288/19 (betrifft S 7 AS 656/18 ER) sei am 19.12.2019 erfolgt.

    Dem Erinnerungsgegner erschließe sich nicht, welche Bedeutung Entscheidungen in einem Erinnerungsverfahren nach § 56 RVG (anhängig unter dem AZ. S 4 SF 28/19 E) oder Aussagen in der Rechtsmittelinstanz, beides angelegentlich einer ER-Streitsache über Darlehen für Mietschulden (S 7 AS 656/18 ER), in der die Erinnerungsführerin selbst erstinstanzlich eine Verfahrensgebühr von 420,-EUR beantragt hat, für die Frage haben könnten, ob man gegen eine Kostenfestsetzung der zuständigen Urkundsbeamtin in einer ER-Streitsache über die aufschiebende Wirkung von Sanktionsbescheiden, für die die Erinnerungsführerin selbst ("nur") eine Verfahrensgebühr von 375,- EUR beantragt hat, rechtzeitig innerhalb von 3 Monaten Erinnerung nach § 56 RVG einlegt oder nicht.

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E entschieden, dass spätes-tens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorliegen.

    Das BayLSG hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E zwar entschieden, dass spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt ist, aber in den oben genannten Entscheidungen hat das BayLSG es bisher offen gelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die zeitliche Schwelle der Verwirkung möglicherweise schon wesentlich früher erreicht sein kann.

  • LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 1 SF 389/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung der

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    lm Beschluss des LSG Jena vom 24.07.2019, AZ: L 1 SF 389/18 B sei zur Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse beispielsweise auch ausgeführt worden, dass eine Gesamtschau von Zeit- und Umstandsmoment vorzunehmen sei.
  • BGH, 24.11.2011 - VII ZB 12/11

    Klauselerteilungsverfahren für eine Grundschuldbestellungsurkunde: Auslegung

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Die Einlegung der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 56 Abs. 2 RVG ist an keine Frist gebunden (vgl. OLG Naumburg RPfl. 2012, 156; Riedel/ Sußbauer/Schmahl RVG 9. Aufl. § 56 Rz. 5; Gerold/Schmidt/Müller-Raabe RVG, 21. Aufl. § 56 Rz. 7).
  • OLG Koblenz, 08.03.2016 - 14 W 102/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Das OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2016 - 14 W 102/16 habe zur Verwirkung bei einem Kostenfestsetzungsanspruch ebenfalls entschieden, dass neben dem Zeitmoment auch das Umstandsmoment Voraussetzung für eine Verwirkung sei.
  • LAG Köln, 30.08.2012 - 1 Ta 246/12

    Form der Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Vielmehr ist die Erinnerung selbst dann noch zulässig, wenn wie hier, die festgesetzte Vergütung bereits ausgezahlt ist (vgl. OLG Thüringen JurBüro 2006 366; Landesarbeitsgericht München vom 23.12.2013 - 1 Ta 246/12).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Sie basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch außerhalb des Zivilrechts und auch im Prozessrecht Anwendung findet (vgl. BGHZ 43, 289 ).
  • LSG Bayern, 12.09.2012 - L 15 SF 327/10

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rückforderung von zu

    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Wie der Senat jüngst im Beschluss vom 12.09.2012 - L 15 SF 327/10 B E ausgeführt hat, verlangt der Vertrauensschutzgrundsatz, dass Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können, und dass diejenigen Entscheidungen, die bestandskräftig bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen.
  • OLG Koblenz, 24.09.1998 - 11 WF 1034/98
    Auszug aus SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18
    Die Kammer schließt sich den Beschlüssen des OLG Koblenz vom 24.09.1998 - Az.: 11 WF 1034/98 und vom 30.7.1998 - Az.: 11 WF 735/98 an, dass einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach einem Ablauf von 3 Monaten in der Regel der Einwand der Rechtssicherheit entgegensteht.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2017 - 10 W 36/17

    Vergütungsfestsetzung, Erinnerungsrecht, Verwirkung

  • AG Koblenz, 16.02.2006 - 2090 Js 7182/05

    Pflichtverteidigerkosten: Entstehen der Gebühr des bestellten Vollverteidigers

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • LSG Bayern, 21.06.2016 - L 15 SF 39/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Erinnerungsverfahren

  • LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20

    Verfristung und Verwirkung des Erinnerungsrecht nach dem RVG bei PKH-Vergütung

    Für das Verfahren S 7 AS 655/18 ER wird die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung auf 470, 05 Euro festgesetzt.

    In dem diesem Kostenverfahren zugrundeliegenden, vor dem Sozialgericht Landshut geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit dem Az. S 7 AS 655/18 ER begehrte der dortige Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen drei Sanktionsbescheide.

    Im Übrigen wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Erinnerungsverfahrens mit dem Az. S 4 SF 5/20 E und die beigezogene Akte des SG Landshut mit dem Az. S 7 AS 655/18 ER verwiesen.

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