Rechtsprechung
SG Berlin, 22.01.2004 - S 70 AL 2664/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2005 - 8 E 10879/05
Keine Anwendung der Dreimonatsfrist für die Geltendmachung der Aufwendungen für …
Der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. April 1981 (Kostenrechtsprechung ZSEG § 15 Nr. 10) und der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2004 - S 70 AL 2664/99 - (juris) betreffen einen anderen Sachverhalt, nämlich die in § 191 SGG eingeräumte Möglichkeit, dass ein Beteiligter, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, die mit der Wahrnehmung des Termins verbundenen Aufwendungen als Gerichtskosten gegenüber dem Gericht geltend machen kann. - VG Neustadt, 08.06.2005 - 3 K 3451/02
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen der Zeugen vor und nach dem 1. Juli 2004
Im Übrigen ist zu beachten, dass sogar eine Partei, deren persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet worden war, nach der Rechtsprechung ihren Entschädigungsanspruch verliert, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 2. und 7. April 1981 - L 9 Ko 184 und 161/80 B-2 -, Fundstelle: Kostenrechtsprechung, § 15 ZSEG, Nr. 10, Stand: Mai 1987; SG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2004 - S 70 AL 2664/99 -, juris; s.a. LG Passau, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Qs 216/95 -, zu § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO, juris).