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   SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1850
SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10 (https://dejure.org/2011,1850)
SG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10 (https://dejure.org/2011,1850)
SG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 (https://dejure.org/2011,1850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 175 Abs 4 S 5 SGB 5, § 175 Abs 4 S 6 SGB 5, § 175 Abs 4 S 7 SGB 5, § 242 Abs 1 S 1 SGB 5, § 13 SGB 1
    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Anforderungen an die Hinweispflicht der Krankenkasse auf ein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines einkommensunabhängigen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung ist bei unzureichendem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 175 SGB V unzulässig; Erhebung eines einkommensunabhängigen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung bei unzureichendem Hinweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zusatzbeiträge bei der DAK

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zusatzbeiträge der Krankenkasse - Hinweispflicht auf Sonderkündigungsrecht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hinweis zu Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag nicht auf Homepage von Krankenkasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag nur auf Homepage nicht ausreichend

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    DAK-Zusatzbeiträge unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zusatzbeiträge der DAK wurden unrechtmäßig erhoben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DAK Zusatzbeiträge unwirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Wirksamkeit von Zusatzbeiträgen der DAK - Morgen entscheidet das Sozialgericht Berlin

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um Wirksamkeit von Zusatzbeiträgen der DAK

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Dresden, 16.08.2010 - S 18 KR 327/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages von den

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10
    Zum anderen teilt die Kammer die Auffassung des Sozialgerichtes Dresden in dessen Beschluss vom 16. August 2010 (S 18 KR 327/10 ER), in welchem dieses zutreffend ausführte, dass gesetzlich Versicherte nicht befugt seien, durch Rechtsbehelfe gegen einen Beitragsbescheid die eigenverantwortliche Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen im Wege einer inzidenten Kontrolle der in § 242 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Voraussetzungen gerichtlich prüfen zu lassen.
  • SG Freiburg, 21.09.2010 - S 14 KR 3396/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Hinnahme

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10
    Der Schutz der Mitglieder vor unnötiger Belastung mit Beiträgen werde vielmehr durch den gesetzlich vorgesehenen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und die Möglichkeit des Kassenwechsels gewährleistet.(so auch SG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 21.09.2010, S 14 KR 3396/10) Diese aus Sicht des Gesetzgebers wirksamen Instrumente stehen neben den Möglichkeiten der Mitglieder im Rahmen der demokratischen Selbstverwaltung der Versicherungsträger auf die Satzungsorgane mit dem Ziel allgemein wirtschaftlicher Haushaltsführung einzuwirken.
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10
    Aus diesen Umständen schließt die Kammer, dass an die Hinweispflicht nicht weniger strenge Anforderungen zu stellen sind, als dies für Rechtsfolgenbelehrungen im Sozialrecht (vgl nur BSG, Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R mwN) und vergleichbare Transparenz-pflichten für Sonderkündigungsrechte oder Widerspruchsrechte im Privatrecht (etwa bei Fernabsatzgeschäften, bei der Erhöhung von Preisen für Leistungen in Dauerrechtsverhältnissen, wie die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas) gilt (vgl BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, RdNr 36).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 2306/10
    Aus diesen Umständen schließt die Kammer, dass an die Hinweispflicht nicht weniger strenge Anforderungen zu stellen sind, als dies für Rechtsfolgenbelehrungen im Sozialrecht (vgl nur BSG, Urteil vom 15.12.2010, B 14 AS 92/09 R mwN) und vergleichbare Transparenz-pflichten für Sonderkündigungsrechte oder Widerspruchsrechte im Privatrecht (etwa bei Fernabsatzgeschäften, bei der Erhöhung von Preisen für Leistungen in Dauerrechtsverhältnissen, wie die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas) gilt (vgl BGH, Urteil vom 09.02.2011, VIII ZR 295/09, RdNr 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2014 - L 4 KR 2887/14
    Ein Hinweis auf einen möglichen Wechsel der Krankenkasse sei nicht erfolgt (Verweis auf Urteile des Sozialgerichts Berlin vom 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11 -, in juris).

    Die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts genüge der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V (LSG, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 KR 3607/10 -, in juris - unter ausdrücklicher Abweichung von den Urteilen des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juni 2011 - S 73 KR 1635/10 -, in juris und vom 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 -, a.a.O.).

    Der Beklagten war es deshalb nicht verwehrt, diesen Gesetzestext zu verwenden, um ihrer Hinweispflicht zu genügen (LSG, Urteil vom 15. November 2011 - L 11 KR 3607/10 -, a.a.O.; verneinend Sozialgericht Berlin, Urteile vom 22. Juni 2011 - S 73 KR 1635/10 - und 10. August 2011 - S 73 KR 2306/10 und S 73 KR 15/11 -, jeweils a.a.O.; letzteres aufgehoben durch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - L 1 KR 231/11 -, in juris; Sozialgericht Stralsund, Urteil vom 28. Oktober 2011 - S 3 KR 58/10 -, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 KR 3607/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Hinnahme

    Die Ausführungen, wonach die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden kann, wenn die Krankenkasse ab dem 01.01.2009 einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen Zusatzbeitrag erhöht bzw verringert, genügten der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V, auch wenn sie sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes beschränkten (anderer Ansicht SG Berlin, Urteil vom 22.06.2011 - S 73 KR 1635/10, juris; Urteil vom 10.08.2011, S 73 KR 2306/10, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 10 KR 33/11

    Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung gerichtlich überprüfbar

    Im Unterschied zu anderen Fallgestaltungen (vgl. SG Berlin, 10.08.2011, S 73 KR 2306/10; SG Berlin, 22.06.2011, S 73 KR 1635/10; jeweils zit. nach Juris) hat hier die Antragsgegnerin bereits in dem Anschreiben selbst auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
  • SG Berlin, 10.08.2011 - S 73 KR 15/11

    Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam - Krankenkasse verletzte Hinweispflicht auf

    Ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf Musterverfahren war nicht anzuordnen, weil entsprechende Musterverfahren für die Krankenkasse des Klägers mit vergleichbarer Fallkonstellation (neben dem ebenfalls am 10. August 2011 durch die Kammer entschiedenen Fall S 73 KR 2306/10) nicht bekannt sind und die Sache entscheidungsreif war.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 KR 2656/11
    Die Ausführungen, wonach die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden kann, wenn die Krankenkasse ab dem 01.01.2009 einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen Zusatzbeitrag erhöht bzw verringert, genügten der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V, auch wenn sie sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes beschränkten (aA SG Berlin, 22.06.2011, S 73 KR 1635/10, juris; Urteil vom 10.08.2011, S 73 KR 2306/10, juris).
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