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   LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02 KR ER   

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https://dejure.org/2002,8049
LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02 KR ER (https://dejure.org/2002,8049)
LSG Berlin, Entscheidung vom 29.05.2002 - L 9 B 20/02 KR ER (https://dejure.org/2002,8049)
LSG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER (https://dejure.org/2002,8049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweifel am Bestehen eines Anordnungsanspruches; Vorliegen einer Eilbedürftigkeit; Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 155
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 02.04.2002 - L 6 KR 145/02
    Auszug aus LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02
    So können insbesondere die von dem Thüringer Landessozialgericht zum dortigen Verfahren L 6 KR 145/02 ER eingeholten Auskünfte mehrerer Universitätskliniken nicht belegen, dass gerade die intravenöse Verabreichungsform von Ilomedin sich in der Praxis in vergleichbaren Fällen als die einzige in Betracht kommende Therapie durchgesetzt hat.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02
    Denn unabhängig davon, ob ein Medikament im Wege der Sachleistung zu gewähren oder hierfür eine Kostenerstattung zu leisten ist, kann jedenfalls ein Fertigarzneimittel, wie das beim Antragsteller eingesetzte Ilomedin, auch dann, wenn es eine Zulassung besitzt, grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Anwendungsgebiet bzw. in einer Darreichungsweise verordnet werden, auf die sich die Zulassung nicht erstreckt (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -, zitiert nach dem Pressebericht vom 19. März 2002).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Goecke, in Sozietät Hogan & Hartson Raue L. L. P., Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin - gegen 1. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 22. August 2002 - L 9 B 106/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2002 - S 75 KR 3737/01 ER 02 -, 2. a) den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2002 - L 15 B 39/02 KR ER -, b) den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Juni 2002 - S 85 KR 1296/02 ER -, 3. den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 c in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 22. November 2002 einstimmig beschlossen:.

    Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2002 - L 9 B 20/02 KR ER - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Sache ist an das Landessozialgericht zurückzuverweisen (vgl. § 93 c Abs. 2 i. V. m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), damit über die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Dezember 2001 - S 75 KR 3737/01 ER - erneut entschieden werden kann.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Abzuwägen sind die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich jedoch im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin v. 28.1.2003 - L 9 B 20/02 KR ER, HVBG-INFO 2003, 2985).
  • LSG Berlin, 10.07.2002 - L 15 B 39/02

    Rechtskräftige Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Überprüfung

    Die Unzulässigkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass er lediglich denjenigen Antrag wiederholt, welcher bereits durch rechtskräftigen Beschluss des LandessozialgerichtsBerlin vom 29. Mai 2002 (L 9 B 20/02 KR ER) abgelehnt worden war.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf eine kontinuierliche Glukosemessung (CGM) im

    Die Folgen, die entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich jedoch im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, sind abzuwägen mit den Folgen, die entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (allg. Meinung, vgl. LSG Berlin, Beschl. v. 28. Januar 2003 - L 9 B 20/02 KR ER; LSG Niedersachsen, Beschl. v. 12. Oktober 2005 - L 3 KR 128/05 ER; sowie Keller, a.a.O., Rn. 27 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2017 - L 5 KR 74/17

    Krankenversicherung - vorläufige Kostenübernahme - Behandlung einer

    Hängen von der Entscheidung erhebliche gesundheitliche Auswirkungen ab, versucht der Antragsteller insbesondere durch die begehrte Anordnung nachvollziehbar Lebensgefahr oder die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes von sich abzuwenden, kann selbst bei erheblichen Zweifeln an der Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund die begehrte Anordnung zu erteilen sein (vgl. etwa LSG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2003 - L 9 B 20/02 KR ER WO 21 - ergangen, nachdem die zunächst für den Antragsteller negative Entscheidung durch das BVerfG mit Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - aufgehoben und die Sache an das LSG zurückverwiesen worden war).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05

    Krankenkassenverband - Arzneimittelversorgung - keine Berechtigung zum Abschluss

    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin, 28.1.2003, L 9 B 20/02 KR ER W 02 I).
  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 8 SO 243/13

    Sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nach § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m §§ 53,

    Abzuwägen sind die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich jedoch im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin 28.01.2003, L 9 B 20/02 KR ER W02 I, HVBG-INFO 03, 2985).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin, 28.1.2003, L 9 B 20/02 KR ER W 02 I).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 9 B 482/08

    Gesetzliche Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel

    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen; behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der grundlegenden objektiven Wertentscheidung zugunsten des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerecht werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; nachfolgend Landessozialgericht Berlin, Beschluss des 9. Senats vom 28. Januar 2003, L 9 B 20/02 KR ER W02 l).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - L 9 B 274/08

    Einstweilige Anordnung; Arzneimittel Revlimid (R); Off-Label-Use;

    Aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgt die Pflicht der staatlichen Organe, sich schützend und fördernd vor die darin genannten Rechtsgüter zu stellen; behördliche und gerichtliche Verfahren müssen der grundlegenden objektiven Wertentscheidung zugunsten des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerecht werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236; nachfolgend Landessozialgericht Berlin, Beschluss des 9. Senats vom 28. Januar 2003, L 9 B 20/02 KR ER W02 l).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - L 4 KR 57/12

    Weitere Gültigkeit der Krankenversichertenkarte an Stelle der elektronischen

  • SG Dortmund, 05.11.2020 - S 62 SO 511/20
  • SG Bremen, 19.11.2009 - S 23 AS 2044/09

    Anspruch auf Übernahme von Gewährung von Kosten der Unterkunft unter

  • SG Bremen, 18.06.2009 - S 18 AS 924/09
  • SG Bremen, 26.02.2009 - S 23 AS 305/09
  • SG Bremen, 03.11.2009 - S 23 AS 1985/09
  • SG Bremen, 17.03.2009 - S 23 AS 320/09
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