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   SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06   

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SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 (https://dejure.org/2006,4695)
SG Berlin, Entscheidung vom 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 (https://dejure.org/2006,4695)
SG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - S 77 AL 961/06 (https://dejure.org/2006,4695)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Hensche
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeldanspruch - Anrechnung des Mutterschaftsgeldes Erziehungsgeld

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitslosengeld: Arbeitslosigkeit nach Elternzeit

  • hensche.de

    Arbeitslosengeld: Erziehungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bundesweit praktizierte Benachteiligung von Müttern beim Arbeitslosengeld rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Berücksichtigung von Erziehungszeiten beim Bemessungsentgelt, Verfassungswidrigkeit

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 17.5.2006)

    Fiktive Bemessung von Arbeitslosengeld nach Elternzeit // ein Verstoß gegen europäisches Recht?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Er verletzt das Grundrecht nach Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 87, 1, 36; 92, 53, 68 f.; 95, 143, 153 f.; 96, 315, 325; st. Rspr.).

    Allerdings setzt eine zulässige Typisierung und Pauschalierung voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 100, 59, 90 m.w.N.; st. Rspr.), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 59, 90 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Auf die Klärung der Fragen, inwieweit die Mutterschutzzeit vor der Geburt des Kindes im Rahmen des § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III zu berücksichtigen ist (im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006 1 BvL 10/01 erscheint die im Gegensatz zur Vorgängerregelung erfolgte Ausklammerung aus der Schutzvorschrift verfassungsrechtlich bedenklich) und inwieweit nur voll im Bemessungsrahmen liegende Abrechnungszeiträume in die Leistungsberechnung einzubeziehen sind, kommt es deshalb angesichts des Klagebegehrens der Klägerin nicht an.
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Insbesondere verbietet Art. 6 Abs. 4 GG jede Diskriminierung und verengt den im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes bestehenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu Gunsten der Mütter (so auch BSG Urt. vom 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R - m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Er verletzt das Grundrecht nach Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 87, 1, 36; 92, 53, 68 f.; 95, 143, 153 f.; 96, 315, 325; st. Rspr.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2003 - L 7 AL 63/03
    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Auch wenn der Gesetzgeber nunmehr den Begriff des Bemessungsrahmens neben dem des Bemessungszeitraumes verwendet und beide einen unterschiedlichen Inhalt haben und strikt voneinander unterschieden werden müssen (BSG Urt. v. 02.09.2004, B 7 AL 63/03 R), ergibt sich nun aus § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III, dass der Rechtsbegriff des Bemessungsrahmens eine rechtliche Funktion lediglich bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes hat.
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Er verletzt das Grundrecht nach Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 87, 1, 36; 92, 53, 68 f.; 95, 143, 153 f.; 96, 315, 325; st. Rspr.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 83/03

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Daraus wurde etwa vom LSG NRW (Urt. v. 10.03.2004, L 12 AL 83/03) ein Vorrang von § 133 Abs. 4 SGB III a.F. vor § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III a.F. mit der Begründung angenommen, dass der Gesetzgeber bei der fiktiven Bemessung jedoch Leistung nach dem relevanten Tarifvertrag vorgeschrieben habe, so dass die Nichtberücksichtigung lediglich übertariflicher Entgelte eine noch zumutbare Belastung darstelle.
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum - Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums war nach bisheriger Rechtsprechung zunächst der Bemessungsrahmen festzulegen, der sich vom Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Wochen (52 Wochen) berechnete und kalendarisch ablief (BSG Urt. v. 02.09.2004, B 7 AL 68/03 R; Pawlak in Spellbrink/Eicher: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 11 Rn. 43, 46 ff.).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Er verletzt das Grundrecht nach Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 87, 1, 36; 92, 53, 68 f.; 95, 143, 153 f.; 96, 315, 325; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus SG Berlin, 29.05.2006 - S 77 AL 961/06
    Darüber hinaus muss im Hinblick auf das Rechtsstaatsgebot verlangt werden, dass der als fiktives Arbeitsentgelt festgelegte Anteil der Bezugsgröße bei typisierender Betrachtung das in der jeweiligen Qualifikationsgruppe regelmäßig erzielbare Entgelt widerspiegelt (Behrend in Eicher/Schlegel: SGB III, § 132 Rn. 50 unter Hinweis auf BVerfG 23.03.1994, 1 BvL 8/85).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - L 12 AL 113/06

    Arbeitslosenversicherung

    Sie verwies im Übrigen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 29.05.2006 (S 77 AL 961/06).

    Eine Verlängerung, Verschiebung oder Teilung des Bemessungsrahmens wegen der Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten, wie sie die Klägerin - gestützt auf das Urteil des SG Berlin v. 29.05.2006 (S 77 AL 961/06) - in Anwendung des § 130 Abs. 2 SGB III vornehmen will, ist nicht möglich.

    Der Senat konnte sich nicht davon überzeugen, dass die in § 132 Abs. 2 SGB III konkret vorgegebenen Pauschalbeträge verfassungswidrig sind (anders auch insoweit SG Berlin, Urteil v. 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 - Rn. 63 ff., 81).

    Richtig ist zwar, dass es sich hier um ein Schreiben der Exekutive handelt (dazu auch SG Berlin, Urteil v. 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 - Rn. 86).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - L 12 AL 122/06

    Arbeitslosenversicherung

    Gegen das am 04.08.2006 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 15.08.2006 Berufung eingelegt, die sie wie zuvor die Klage auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 - stützt.

    Eine Verlängerung, Verschiebung oder Teilung des Bemessungsrahmens wegen der Mutterschutz- bzw. Erziehungszeiten, wie sie die Klägerin - gestützt auf das Urteil des SG Berlin vom 29.05.2006 (S 77 AL 961/06) - in Anwendung des § 130 Abs. 2 SGB III vornehmen will, ist nicht möglich.

    Richtig ist zwar, dass es sich hier um ein Schreiben der Exekutive handelt (dazu auch: SG Berlin, Urteil vom 29.05.2006 - S 77 AL 961/06 - Randnr. 86).

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 35/16

    Arbeitslosengeld

    Zwar lässt der Wortlaut auch eine Interpretation zu, in der sich der letzte Halbsatz der Vorschrift ("wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war") allein auf die letzte Alternative der Vorschrift (die Betreuung und Erziehung eines Kindes unter drei Jahren) bezieht und bereits der Bezug von Elterngeld genügt, um die betreffende Zeit von der Berücksichtigung bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums auszuschließen (so auch SG Berlin, Urteil vom 29. Mai 2006 - S 77 AL 961/06, juris, Rn. 36, und wohl auch Lüdkte in Winkler, LPK SGB III, 2. Aufl. 2015, § 150 Rn. 11; mehrdeutig Eppelein in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2014, § 150 Rn. 22).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 34/10 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

    Zu folgen sei insoweit der Argumentation des SG Berlin (Urteil vom 29.5.2006 - S 77 AL 961/06) .

    Insoweit ist den Ausführungen der Revision, die insbesondere auf eine Entscheidung des SG Berlin (Urteil vom 29.5.2006 - S 77 AL 961/06) verweisen, nicht zu folgen.

  • SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06

    Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen

    Soweit das Sozialgericht (SG) Berlin in seinem Urteil vom 29.05.2006, S 77 AL 961/06 (www.sozialgerichtsbarkeit.de) zu dem Ergebnis kommt, der Bemessungsrahmen werde durch die Regelung des § 130 Abs. 2 SGB III verlängert, kann sich das Gericht dieser Auffassung nicht anschließen.
  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 47/11

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Unterschreiten des Berufungsstreitwertes

    Sie hat unter Hinweis auf das Urteil des SG Berlin vom 29. Mai 2006 (Aktenzeichen: S 77 AL 961/06), dessen Ausführungen sie sich zu Eigen gemacht hat, ihre Auffassung bekräftigt, dass in ihrem Fall eine fiktive Bemessung nicht in Betracht komme, sondern ihrer Leistung das Entgelt aus der zuletzt beim Bauer Verlag ausgeübten Beschäftigung zugrunde zu legen sei.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Bemessungsrahmen nicht in unmittelbarer oder verfassungskonformer Anwendung des § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB III zu erweitern, wie dies vom SG Berlin in seiner Entscheidung vom 29. Mai 2006 (Aktenzeichen S 77 AL 961/06) vertreten worden ist.

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 2/09

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Kindererziehungszeiten - erweiterter

    Ergänzend hat der Kläger sich auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2006 (S 77 AL 961/06, veröffentlicht in juris) bezogen.

    Was die vom Kläger wiederholt zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2006 (a.a.O.) betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass das LSG Berlin-Brandenburg diese Entscheidung mit Urteil vom 16. Oktober 2007 (L 12 AL 318/06, veröffentlicht in juris) aufgehoben und die zugrunde liegende Klage abgewiesen hat.

  • SG Osnabrück, 03.05.2007 - S 16 AL 33/07

    Heranziehung eines fiktiven Bemessungsentgelts; Anspruch auf Arbeitslosengeld und

    Zur Begründung bezog sie sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 29.05.2006, Aktenzeichen: S 77 AL 961/06).

    Die Ansicht des SG Berlin, das in das Wort "Ermittlung" auch den Bemessungsrahmen hineinließ (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 29.05.2006, Az.: S 77 AL 961/06) kann nicht überzeugen.

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 33/10 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

    Zur Begründung bezieht sich die Klägerin im Wesentlichen auf das Urteil des SG Berlin vom 29.5.2006 - S 77 AL 961/06 - (erstinstanzliche Entscheidung in der Parallelsache B 11 AL 19/10 R) .
  • SG Osnabrück, 15.04.2008 - S 16 AL 182/07
    Bezüglich der Höhe des Bemessungsentgelts (die fiktive Berechnung) verwies sie auf ein Urteil des SG Berlin (Az.: S 77 AL 961/06).

    Die Ansicht des SG Berlin, das in das Wort "Ermittlung" auch den Bemessungsrahmen hi-neinließ (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 29.05.2006, Az.: S 77 AL 961/06) kann nicht überzeugen.

  • SG Berlin, 20.04.2007 - S 58 AL 307/07

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Erziehungszeiten - Erweiterung des

  • SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 22/07

    Anspruch auf Elterngeld, Verschiebung des Bemessungszeitraums beim Wegfall von

  • SG Aachen, 24.07.2006 - S 21 AL 26/06

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Detmold, 27.09.2006 - S 3 AL 100/05

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Aachen, 30.06.2011 - S 15 AL 118/11

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2012 - L 12 AL 105/09
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