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   SG Berlin, 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16 ER   

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https://dejure.org/2016,29809
SG Berlin, 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16 ER (https://dejure.org/2016,29809)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16 ER (https://dejure.org/2016,29809)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. September 2016 - S 79 KA 1074/16 ER (https://dejure.org/2016,29809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anbringung von Ordnungszahlen auf den Wahlbriefen für eine Vertreterversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Stopp der KV-Wahl in Berlin - Eilentscheidung des Sozialgerichts Berlin

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung, 22.09.2016)

    KV-Wahl in Berlin: Klage gegen Stimmenauszählung abgewiesen

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 956
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/02 R

    Sozialversicherungswahl - Friedenswahl - freie Liste - Vorschlagsliste -

    Auszug aus SG Berlin, 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16
    Ein die Wahl vorbereitendes Verwaltungshandeln kann im Übrigen nicht angefochten werden (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 10. Aufl. § 55 RdNr. 23 a unter Hinweis das Urteil des BSG vom 16. Dezember 2003 - B 1 KR 26/02 R -, RdNr. 19, zitiert nach Juris.) Im vorliegenden Fall muss das Gericht nicht über die von den Antragstellern erhobenen einzelnen Vorwürfe, die den Verstoß gegen zwingend einzuhaltende Wahlgrundsätze belegen sollen, entscheiden, da der Antrag aus anderen Gründen zurückzuweisen ist.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R

    Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist

    Auszug aus SG Berlin, 21.09.2016 - S 79 KA 1074/16
    Die Ordnungsgemäßheit der Wahl der Vertreterversammlung kann anschließend in einem speziellen Wahlanfechtungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. § 131 Abs. 4 SGG; vgl. hierzu auch Urteil des BSG vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 4/14 R - mwN).
  • SG Kassel, 13.04.2017 - S 9 U 3/17
    Notwendig ist ferner, dass der Wahlverstoß zur Ungültigkeit der Wahl führen würde und die Wahl unzweifelhaft rechtswidrig wäre (vgl. SG Berlin vom 21.9.2016 - S 79 KA 1074/16 ER, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nur, wenn der Verweis auf die Inanspruchnahme nachgängigen Rechtsschutzes mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. SG Berlin vom 21.9.2016, aaO; SG Kassel vom 9.2.2017 - S 1 U 1/17 ER).

  • SG Berlin, 05.07.2017 - S 22 KA 46/17

    KV Berlin: Anfechtungsklage gegen Vorstandswahl - Muss Kassenärztliche

    Mit Beschluss vom 21. September hatte das Sozialgericht Berlin den Antrag abgelehnt (S 79 KA 1074/16 ER. Hierzu Pressemitteilung vom 21. September 2016: "Kein Stopp der KV-Wahl in Berlin - Eilentscheidung des Sozialgerichts Berlin", nachzulesen auf der Internetseite des Sozialgerichts Berlin in der Rubrik "Presse/Pressemitteilungen").
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