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SG Bayreuth, 28.11.2006 - S 8 KR 269/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 28.11.2006 - S 8 KR 269/06
- LSG Bayern, 17.01.2007 - L 4 B 985/06
Wird zitiert von ...
- SG Düsseldorf, 05.09.2007 - S 8 KR 22/05
Krankenversicherung
Da der geltend gemachte Versorgungsanspruch bereits aus den oben dargelegten Gründen begründet ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte jedenfalls als zuerst angegangener Sozialleistungsträger zur Erbringung der medizinisch notwendigen Versorgung verpflichtet ist, § 43 Abs. 1 Satz 2 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB I - (siehe hierzu rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2007 - S 8 KR 269/06 - ).