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   SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10   

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https://dejure.org/2011,7445
SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10 (https://dejure.org/2011,7445)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2011 - S 8 KR 354/10 (https://dejure.org/2011,7445)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2011 - S 8 KR 354/10 (https://dejure.org/2011,7445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - kein Anspruch eines 13-Jährigen auf Versorgung mit dem Medikament Femara mit dem Wirkstoff Letrozol bei Wachstumsstörungen im Wege des Off-Label-Use

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    1,52 Meter großer 13-Jähriger erhält kein Medikament zur Körpervergrößerung; Anspruch eines 1,52 Meter großen 13-Jährigen auf die Behandlung mit einem Medikament zur Körpervergrößerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wachstumsstörungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kasse muss Arznei gegen Kleinwuchs nicht bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten von nicht in Deutschland zugelassenen Medikamenten müssen von Krankenkassen nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen übernommen werden - Kein Anspruch auf Behandlung von Wachstumsstörungen durch nicht zugelassenes Medikament

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich die Kammer anschließt, sind Fertigarzneimittel mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit grundsätzlich nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn ihnen die arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.).

    Dabei müssen alle drei genannten Voraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00).

    Nicht jede Art von Erkrankung kann den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.).

    Denn ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V setzt nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu denen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R m.w.N.).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Denn psychische Leiden sind nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ausschließlich mit Mitteln der Psychotherapie zu behandeln (BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Dabei müssen alle drei genannten Voraussetzungen vorliegen (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Denn ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V setzt nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu denen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R m.w.N.).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Denn psychische Leiden sind nach ständiger Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ausschließlich mit Mitteln der Psychotherapie zu behandeln (BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R; BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B

    Erstattung der Kosten für Wachstumshormone durch die gesetzliche

    Auszug aus SG Stuttgart, 01.08.2011 - S 8 KR 354/10
    Selbst bei einer Endgrößenprognose von lediglich 146, 5 cm hat es jedenfalls die für den Off-Label-Use erforderlichen qualifizierten Krankheitsvoraussetzungen verneint (BSG, Beschluss vom 19.09.2007 - B 1 KR 52/07 B).
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