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   SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04   

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SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04 (https://dejure.org/2006,20277)
SG Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04 (https://dejure.org/2006,20277)
SG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - S 81 KR 4207/04 (https://dejure.org/2006,20277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Apothekers und Mitglieds des Berliner Apotheker-Vereins auf Vergütung für von ihm abgegebene Arzneimittel gegen einen Arzt auf Grundlage des Berliner Arzneiliefervertrages

  • kkh.de PDF

    Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker / Retaxierung Botox

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidrige Geschäfte mit Botox: Berliner Sozialgericht weist Zahlungsklage eines Apothekers auf 50.000 Euro ab

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Apotheke bekommt Botox nicht von Kasse erstattet - Verstoß gegen den Arzneiliefervertrag und das Apothekengesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Geschäfte mit Botox zwischen Apotheker und Ärztin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04
    Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs ist entweder § 433 Abs. 2 BGB iVm 69 S. 3 SGB V iVm § 129 SGB V sowie den Vorschriften des Berliner Arzneiliefervertrages - der Vertragsarzt, der einem Versicherten ein Arzneimittel verordnet, handelt bei Ausstellung dieser Verordnung kraft der ihm durch das Kassenarztrecht verliehenen Kompetenzen als Vertreter der Krankenkasse; der Apotheker, dem das Kaufvertragsangebot der Krankenkasse mit der Vorlage der vertragsärztlichen Verordnung angetragen wird, nimmt dieses an, indem er dem Versicherten das Arzneimittel aushändigt (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2005, B 3 KR 2/05 R.) - oder aber § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB iVm § 69 S. 3 SGB V.

    Denn die jeweiligen Kaufvertragsangebote der Beklagten, die dem Kläger mit Aushändigung der durch die in Hamburg praktizierende Ärztin ausgestellten Verordnungen vermittelt wurden, standen unter der Bedingung der Einhaltung der im - hier anzuwendenden (vgl. § 2 Abs. 2 des Berliner Arzneiliefervertrages iVm § 2 Abs. 4 S. 2 der Rahmenvereinbarung über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V) - Berliner Arzneiliefervertrag niedergelegten Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2005, B 3 KR 2/05 R.).

    Schließlich hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 2005 (B 3 KR 2/05 R.) nicht auf § 134 BGB iVm § 69 S. 3 SGB V iVm iVm §§ 21 ff., 30 AMG abgestellt, sondern das Zustandekommen des Kaufvertrages wegen Nichteintritts einer Bedingung verneint.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 13 A 3323/97

    Apotheker; Genehmigungspflicht; Arzt; Zuführung von Patienten; Zuweisung von

    Auszug aus SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04
    Entscheidendes Kriterium ist insoweit, dass der Arzt dem Patienten die Verschreibung nicht aushändigt, sondern unmittelbar der begünstigten Apotheke zugehen lässt, mithin dem Versicherten die Freiheit genommen wird, die Apotheke, in der er ein vom Arzt ausgestelltes Rezept einlösen will, frei zu wählen (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 2000, S. 216 (217).).
  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04
    Selbst wenn nämlich § 43 Abs. 1 S. 1 S. 1 AMG a. F. nicht insgesamt, sondern nur hinsichtlich der Versendung von Impfstoffen infolge eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig gewesen sein sollte (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1027 ff.), hätte die in § 134 BGB angeordnete Rechtsfolge wohl allein die zwischen dem Kläger und der ihm bekannten Ärztin getroffene Absprache getroffen, nicht jedoch den zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Kaufvertrag.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Gleichwohl entfällt bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften der Vergütungsanspruch des Apothekers (SG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2006 - S 81 KR 4207/04, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2008 - L 1 KR 78/07, juris; allgemein von Dewitz in BeckOK-SozR, 63. Ed. 1.12.2021, SGB V § 129 Rn. 4; a.A. Saalfrank, jurisPR-MedizinR 8/2020 Anm. 4 unter C).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 6 U 156/19

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen einem Apotheker und einem Patienten bei

    Ein Kaufvertrag mit einem Dritten über ein Medikament wird davon nicht berührt (SG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2006 - S 81 KR 4207/04 -, Rn. 17, juris; Rixen/Krämer, ApoG, § 12 Rn. 3; Hoffmann, Gesetz über das Apothekenwesen, 1961, § 12 Rn. 2).
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