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   SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16   

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https://dejure.org/2018,2274
SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16 (https://dejure.org/2018,2274)
SG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16 (https://dejure.org/2018,2274)
SG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - S 83 KA 1134/16 (https://dejure.org/2018,2274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 135 Abs 2 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 75 Abs 7 SGB 5, Präambel 19.1 Nr 1 EBM-Ä 2008, Präambel 19.1 Nr 7 EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Pathologie - Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen - Prüfung der Fachgebietszugehörigkeit - Abstellen auf die aktuelle Weiterbildungsordnung (hier: der ...

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Darf Pathologe Immunphänotypisierung abrechnen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Laboratoriumsuntersuchungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16
    Zur Begründung bezieht sie sich auf ihr Vorbringen im Widerspruchsbescheid und weist ergänzend darauf hin, dass sich dem Urteil des BSG vom 04.05.2016 (Az. B 6 KA 13/15 R) entnehmen lasse, dass hinsichtlich der Frage der Fachgebietszugehörigkeit auf die WbO, auf deren Grundlage der betroffene Arzt seinen Facharzttitel erlang habe, abzustellen sei.

    Das BSG hat dies erst jüngst - bezogen auf die Strahlentherapie - erneut betont (BSG, Urteil vom 04. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R -, SozR 4-2500 § 135 Nr. 25, juris-Rn. 19).

    Individuelle Qualifikationen sind für die Zuordnung bestimmter Leistungen zu einem Fachgebiet irrelevant; die Fachzugehörigkeit bemisst sich allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten, die in der jeweiligen WbO des Landes festgelegt werden (BSG, Urteil vom 04. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R -, SozR 4-2500 § 135 Nr. 25, juris-Rn. 20 m.w.N).

    Soweit die Beklagte auf das aktuelle Urteil des BSG (BSG, Urteil vom 04. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R -, SozR 4-2500 § 135 Nr. 25) verweist, so ist ihr dahingehend zuzustimmen, dass diesem Urteil einzelne Hinweise zu entnehmen sind, die so verstanden werden könnten, dass das BSG für die Bestimmung der Fachgebietsgrenzen nicht mehr abstrakt auf die aktuelle WbO abstellt, sondern auf die WbO, die zu dem Zeitpunkt galt, als der Arzt seinen Facharzttitel erlangte.

    Das Abstellen auf die jeweils "alte" WbO hätte zum einen zur Folge, dass jedem Arzt seine "individuelle Fachgebietsgrenze" zuzuordnen wäre, je nachdem, aufgrund welcher WbO er seine Facharztanerkennung absolviert hat (vgl. auch Schiller, Anmerkung zu BSG, Urt. V. 4.5.2016 - B 6 KA 13/15 R (LSG NRW), MedR 2017, 182, 184).

  • SG Berlin, 11.10.2017 - S 83 KA 1155/16

    Vertragsärztliche Versorgung - angestellter Arzt - keine Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16
    Die Anfechtungsbefugnis steht insoweit dem anstellenden Arzt und nicht dem angestellten Arzt zu (vgl. ausführlich SG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2017 - S 83 KA 1155/16 -, Rn. 23, juris).

    Neben der dann wohl gegebenen Altersdiskriminierung (vgl. auch SG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2017 - S 83 KA 1155/16 -, Rn. 33, juris), hätte dies auch zur Folge, dass erfahrene Ärzte, die zum Teil an der Entwicklung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beteiligt waren, von ihrer Erbringung ausgeschlossen wären.

  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 39/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Festlegung der Fachgebietsgrenzen für

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16
    Dabei ist nach Auffassung der Kammer grundsätzlich auf die aktuelle WbO abzustellen (so auch im Zusammenhang mit dem AOP-Vertrag BSG, Urteil vom 31. Mai 2016 - B 1 KR 39/15 R -, SozR 4-2500 § 115b Nr. 7, juris-Rn. 13).
  • LSG Hessen, 11.03.2009 - L 4 KA 26/08

    Anspruch auf Genehmigung zur Erbringung von Laborleistungen

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2018 - S 83 KA 1134/16
    Durch die geschilderte enge Kooperation zwischen dem Institut für Pathologie am Campus B. (Tätigkeitsort des Klägers und des Prof. Dr. D. und der Immunologischen Markerlabor und den durchgeführten Kolloquien ist die Kammer zu der Überzeugung gekommen, dass die fachliche Qualifikation von Prof. Dr. D. auch ohne die Vorlage von Zeugnissen für die Zulassung zum Kolloquium ausreichend nachgewiesen ist. Vor dem Hintergrund, dass die Vorschrift der Nr. 6.2 des Abschnitts E der Labor-Richtlinien nur als Sollvorschrift formuliert ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009 - L 4 KA 26/08 -, Rn. 21, juris), genügt diese Bescheinigung im Zusammenspiel mit dem vorgelegten Veröffentlichungen den Zulassungsvoraussetzungen Nach Nr. 6 des Anhangs.
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 19/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

    Dabei ist grundsätzlich auf die aktuelle Fassung der WBO der für den Vertragsarztsitz örtlich zuständigen Kammer - hier also der Beigeladenen - abzustellen (SG Berlin Urteil vom 31.1.2018 - S 83 KA 1134/16 - juris RdNr 20; vgl auch im Zusammenhang mit dem AOP-Vertrag BSG Urteil vom 31.5.2016 - B 1 KR 39/15 R - SozR 4-2500 § 115b Nr. 7 RdNr 13) .
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